Schreiter-Spoiler

Dieses Thema im Forum "ABE und Teilegutachten" wurde erstellt von Caro, 21. Mai 2018.

  1. Caro

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    Bin nun Besitzer eines Heckspoilers für meinen Ka......eine Nachbau von Schreiter-Tuning vom Colani-Ka.
    Leider habe ich weder eine ABE noch Gutachten dazu:(
    Hat jemand zufällig etwas dazu da?
     
  2. TS
    Caro

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    Hat denn niemand was?:tearsofjoy:
     
  3. TS
    Caro

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    bin immer noch auf der Suche.....drauf steht SCHREITERTUNING.COM FK DS3206:rolleyes:
     
  4. 404

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    Ich würde mir da ehrlich gesagt keine allzu großen Hoffnungen machen. Der Hersteller hatte vor 15 Jahren schon Probleme und entsprechend alt dürften die letzten Originalgutachten sein und weit verbreitet war das Teil auch nicht gerade. Und das waren oft auch nur Materialgutachten - naja beim Heckspoiler kann es reichen.

    Vermutlich wäre es einfacher das Teil als Form zur Verfügung zu stellen und einen Nachbau des Nachbaus mit (Material)Gutachten anfertigen zu lassen - ob sich das lohnt ist eine andere Frage.
     
  5. TS
    Caro

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    Mir würde doch schon eine Kopie von einer Eintragung in einer Zulassung reichen........damit der Prüfer sieht,das es rechtens ist,eine Einzelabnahme zu machen:)
     
  6. 404

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    Das einzige, was man daran ablesen kann ist, dass jemand Mal der Meinung war, das sei OK. Von rechtens oder heutigen Vorschriften entsprechend zu reden ist reine Spekulation.
    Mit Glück steht eine Begründung drin, die man objektiv nachvollziehen kann (Nummer irgendeines Original-Gutachtens oder so), ansonsten wird es erfahrungsgemäß schwer heute noch Prüfer zu finden die sowas einfach übernehmen.
     
  7. XR2

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    Das wird nicht nur schwer, das ist - wenn ein Prüfer seine Arbeit richtig macht - sogar unmöglich da nicht zulässig.

    Aber wie wärs denn... einfach mal hingehen und lieb fragen? Vergleichsbilder etc. wären gut und vielleicht hat der was im Computer dazu
     
  8. TS
    Caro

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    Wie jetzt.....nicht zulässig?:confused: Es gab doch mal komplette Umbausätze mit Front,Heckstoßstange und Spoiler wie ich weiss,sogar mit Einbauanleitung
     
  9. XR2

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    Das "nicht zulässig" bezog sich darauf, eine Eintragung in einem anderen KFZ-Brief als Grundlage für eine Eintragung zu nehmen. ;)
     
  10. TS
    Caro

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    Meinste jetzt, der Prüfer macht Probleme---------aber das wäre doch dann ersichtlich,das man an diesem Teil eine Einzelabnahme machen könnte;)
     
  11. 404

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    WIe schonmal gesagt: Nein, daran ist garnichts ersichtlich.
    Was man braucht sind die Unterlagen, auf deren Grundlage die damalige Eintragung stattgefunden hat. DIe Zeile im Schein ist so gut wie wertlos und maximal ein Anhaltspunkt.

    Prüfung bedeutet, dass ein anerkannter Sachverständiger den Zustand nach geltenden Vorschriften geprüftr hat. Als Grundlage dazu sind ggf. Gutachten anerkannter Prüfstellen (Teilegutachten, Materialgutachten, etc. z.B. vom TÜV) heranzuziehen.

    Ja, es gibt Prüfer, die ihre Arbeit nicht gewissenhaft machen und die Arbeit ihrer Kollegen ohne weitere Prüfung kopieren (also aus einem fremden Schein abschreiben), diese bewegen sich damit aber durchaus tief in der Grauzone, da eine solche Eintragung keiner objektiven Prüfung standhält. Und letztlich macht sich der Prüfer strafbar, wenn er wissentlich oder fahrlässig unzulässige Eintragungen macht. So viel Vertrauen haben wenige in Ihre Kollegen, die sich nichtmal kennen.

    Es kann sein, dass die alte Eintragung gar nicht rechtmäßig war. Es kann ebenso sein, dass es zum Zeitpunkt der Eintragung OK war, aber sich die Gesetzeslage inzwischen geändert hat. In beiden Fällen wäre eine Übernahme der alten Eintragung falsch. Aber um das zu überprüfen, muss eine Prüfung stattfinden und wir wären wieder am Anfang.
     
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