Hi, Leutz. Muss der TÜV 'ne Abnahme machen, wenn ich in meinen Mk4 'ne Bremsanlage z. B. vom Puma einbaue? Hab' da von der prüftechnischen Seite her keinen Schimmer, was da alles gemacht werden muss. Danke im Voraus.
Nee, ist sie nicht. Ändern will ich die Bremssättel, größere belüftete Scheiben reinmachen und andere Bremsklötze. Hat der Mondeo auch innenbelüftete Scheiben?
Im Endeffekt sieht er es an den Nummern, die auf den Teilen draufstehen. Zumindest die auf den Sätteln dürften sichtbar sein. Denke mal, dass ich dem Papiere vorlegen muss, wo die Nummern und Teile draufstehen.
unter ne 15" felge passt das drunter nur must du das per einzelabnahme eintragen weil da NIX in irgendwelchen papieren vom fiesta steht!!
Achsoooo. Die Einzelabnahme muss doch eh sein, schon weil die Felgen kein Gutachten haben. Glaub' aber nicht, dass ich alles zusammen eintragen lassen kann. Wollte die jetzigen Beläge erst runterfahren und dann die großen Scheiben und Beläge kaufen (260er sind das, gell?)
Ehm, wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du einfach Deinen Sattel weiter nach aussen verschieben, ja? Auf das kommst Du nicht als erster, das gibt's schon, aber die schreiben alle, dass das nicht wirklich gut geht. Probleme bekommst Du wegen der Hitzeabfuhr, weil die ja dann nicht auf die Felge abgehen kann, sondern eben sich auf der Bremsscheibe verteilt. Naja, dass der Bremsweg länger wird, ist ja dann klar. Aber kann auch sein, dass ich Dich jetz falsch verstenden habe
Ich dachte einige MK4 / MK5 hätten die Puma-Anlage. Dann dürfte es doch kein Problem mit dem TÜV geben. Frag' doch einfach mal beim Ford-Mensch nach. Der wird dir schon sagen, ob das die gleiche ist oder nicht! MfG Toertchen
Der KA, Fiesta MK4/MK5 und der Puma haben alle die selbe Anlage, mit dem Unterscheid das beim Fiesta/KA teilweise Bremsanlagen ohne ABS verwendet wurden (nicht innenbelüftet). Alle anderen Modelle fahren mit den selben Anlagen herum. Vor 2000 die "kleine" Anlage und nach 2000 die "große" Anlage. Solange man Originalteile und Befestigungspunkte verwendet, muß die Anlage nicht eingetragen werden, da die Anlagen schon für das Modell freigegeben ist.