Hiho hab da mal wieder ne Frage: Hab auf meinem essie 7jx15 et35 MIM Felgen drauf gehabt und eingetragen. Nun hab ich fürn Winter Borbet T Felgen mit genau den selben Werten allerdings steht in der ABE das ich dafür nen Lenkeinschlagbegrenzer brauch. Hab nachgesehn und wenn ich se drauf hab is noch genug Platz zwischen Radkasten und Rad. Naja wie is das da rechtlich? und kann ich damit zum TÜV gehen und der trägt mir die dann auch ohne die LEnkeinschlagbegrenzer ein? Bzw muss ich da überhaupt was machen? mfg Marco
Ich würde sagen das liegt im Ermessen des Prüfers. Hab auch Felgen eingetragen bekommen, wo im Gutachten LEB's vorgeschrieben waren. Solange alles freigängig etc. ist, sollten die fehlenden Begrenzer kein großes Problem darstellen. Einfach mal bei deinem Prüfer nachfragen.
Genau so siehts aus. :lol: Die Auflagen sind quasi nur eine art "Empfehlung", anhand dessen der Prüfer entscheiden kann, was man machen könnte, um auftretende Probleme zu beheben. Sollte sich mal ein Prüfer querstellen, fährst du einfach später nochmal hin, wenn ein anderer Prüfer da ist, oder steuerst ne andere Prüfstelle (TÜV, Dekra, KÜS, ...) an. Ein TÜV Prüfer beispielsweise wollte mir erzählen, die 5.5x14 dürfe ich gar nicht auf dem Fiesta fahren, sie wären zu Breit und hätten eine zu hohe ET. (komisch nur, dass so die ab Werk verbaut wurden ) Ich solle Radläufe Bördeln, Radhäuser aufweiten und Leneinschlagbegrenzer verbauen, dann würde er sich das mal ansehen. Bin dann zum KÜS und der Prüfer konnte sich das Lachen nicht verkneifen, weil die Räder immer noch ausreichend Luft im Radhaus hatten. :toll:
ok hab mal beim tüv angefragt ansich kein prob aber der meint da müssen noch zentrierringe rein... nu hab ich mal geguckt ein ring fehlt merkt der das? oder guckt er nur ob se ned wackeln oder wie läuft das? gruß
Ansich zentrieren die sich die Räder spätestens beim Anziehen der Muttern über deren Kegelbund, aber ganz ohne Adapterring wäre mir zu heikel... :schock: