Hallo Community ich habe die angel eyes für meinen gekauft nur sind mir die ringe viel zu dunkel hatt jemand einen ahnung was das für ringe sind also größe z.b. 60mm oder so find leider nirgens etwas darüber und kann es leider nicht messen da ich sie erst öffne wenn die technick bestellt ist die ich verbauen möchte aber dazu bräuchte ich erstmal sie grüße ich habe die hier http://www.google.de/imgres?imgurl=...ur=991&page=1&start=0&ndsp=27&ved=0CCUQrQMwAQ mfg
Die sind vermutlich genau so hell, wie sie nach ECE R7 §6.1.1 sein müssen, also zwischen 4 und 70cd. Danach wurden sie geprüft und sind entsprechend freigegeben. Dir sollte bewusst sein, dass jede Modifikation daran zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Für Tagfahrlicht gelten deutlich höhere Grenzwerte (400-1200cd, ECE R87 §7), die Ringe sind aber nicht als TFL zugelassen und haben damit auch nicht hell zu sein.
ich wollte den durchmesser wissen nicht was erlaubt ist oder nicht die originalen sind am tag sogut wie nicht sichtbar also sollte es kein prob. sein
Und ich habe keine Lust, von Leuten geblendet zu werden, die meinen, das "sollte kein prob. sein", davon fahren hier schon genug Standlicht ist nicht dafür da, am Tag gesehen zu werden, würde also eher sagen dass das so kein Problem ist.
Das ist das Schöne an einem Forum. Man wird auf Dinge hingewiesen, an die man gar nicht gedacht hat. Und das ist schon gut so, daß der 404 Dir das gesagt hat. Unerlaubte Änderung an Beleuchtungseinrichtungen -> Verlust der Betriebserlaubnus -> Verlust Versicherungsschutz. Hast wahrscheinlich gar nicht daran gedacht. Und noch dazu Andere gefährden) Gegenverkehr durch Blendung) geht mal gar nicht. So. Und die Ringe in irgendwelchen (genauere Daten hast Du ja auch nicht geliefert) Zubehörscheinwerfern sind auch keine genormten Teile von der Stange sondern i.d.R. individuell angefertigte Teile für eben diese Scheinwerfer. Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dich mit der Optik abzufinden oder Dir andere Scheinwerfer zu kaufen, die Dir besser gefallen.
Ich denke mal eher das unten zwei Leds drin sind und das man da einfach stärkere einlötet, ist weniger das Problem. Blenden werden die auch nie im Leben da es in jedem Fall indirektes Licht ist. Und zudem welcher Tüver oder Cop soll das erkennen, wenns gut gemacht ist, das die Dinger nicht im Original Zustand sind?
Täusch dich nicht, es gibt durchaus spezielle Schulungen für sowas. Wird sicher in 90% nicht auffallen, aber den Unterschied zwischen Standlicht- und Tagfahrlicht-Helligkeit erkennt man auf 20m Distanz. Dezente Veränderungen wohl eher nicht, aber dafür lohnt sich der Aufwand dann auch nicht wirklich. Und indirekt hin oder her, TFL bei Nacht kann definitiv unangenehm sein, da es gerade nach vorne abstrahlt. Selbst Kennzeichenbeleuchtung kann fies blenden. Gehört hier in der Gegend beides scheinbar zum guten Ton...
Kauf dir: http://www.fk-shop.de/Tuning/Beleuc...tLoader&cnid=9eaa312ddb96e0078ae44dc1d9783e5e Da sind die LED's heller. Is halt wenn man am falschen Fleck spart. Es ist eig. auch unwichtig wie Hell die LED's sind sondern ob du gute Lichtausbeute hast ohne andere zu blenden. Und das der Scheinwerfer ne gute Optik hat. Ich kenn die Leuts die eig. Kein Tagfahrlicht haben und tagsüber mit standlicht fahren damit wie Tagfahrlicht aussieht xD Ps. Halt dich daran was der TÜV sagt sonst hast du echt n Problem und das wegen so einer kleinigkeit die sich nicht rentiert. Ich finde manche Vorschriften auch übertrieben. In USA funktioniert es auch
:think: ja so ziemlicht. Ist trotzdem verboten und gibt ne Geldstrafe. N kumpel fährt auch BMW den ham se schon 2 mal deswegen gelinkt und er kapierts nicht und machts weiterhin. Die kennen ihn schon persönlich Naja das mein ich aber mit: das ist eig. Keine Verkehrsbehinderung. Muss man nicht verstehen
Nebelscheinwerfer ohne Nebel/Regen/Schnee sind verboten und das aus gutem Grund, je nach Bauhöhe können die durchaus blenden. Standlicht ist nicht eindeutig geklärt, gibt sowohl als auch Referenzurteile dazu. Begründung für "erlaubt" war, dass keine Beleuchtungspflicht besteht (dann wäre Abblendlicht Pflicht) und es für Standlicht keine sonstigen Einschränkungen gibt. Das würde ich auch nicht so kritisch sehen. Worum es hier geht (Standlicht auf Tagfahrlicht-Helligkeit) ist nachts dagegen ein NoGo, da es gerade nach vorne abstrahlen darf und entsprechend mehr blenden könnte, als Abblendlicht.
meiner ist so tief das die nicht blenden das mit dem cops ist wieder ne andere sache ich hab sogar gelbe nebler und das interessiert hier keinen cop sind mir schon begegnet und haben nicht gewendet etc also...... also anscheind hat hier keiner eine antwort auf meine frage das forum scheint mir mehr wie ein lass dich belehren seite zu sein
@Endlich Fiesta hab mir die nicht geholt weil sie mir nicht gefallen und die angel eyes ringe hab ich einzel an als tagfahrlicht einfach modul angeschlossen fertig der tüv ist hier sehr zufreiden mit meinen arbeiten und nein ich gehe nicht zu einen typ der ein kennt der wieder ein kennt der sehr offen gegenüber rechtlicher sachen ist und mir alles einträgt
Oh mann Also? Gelbes Licht ist bei Nebelscheinwerfern erlaubt. Auf Deine urspüngliche Frage bezüglich Größe etc. eher nicht. Tja, gute Umbauten werden hier honoriert, allerdings wird auch Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr erwartet und das auch diskutiert. Es gibt auch andere Foren, in denen eher eine facebook-Mentalität herrscht. Hauptsache viele "likes" aber sonst nicht viel dahinter. Und hier ist es wie überall anders auch: die Wahrheit wollen die wenigsten hören
Ja gelbe Nebelscheinwerfer sind erlaubt solange alles ein E-Prüfzeichen besitzt. Hab auch vor gelbe Leuchtmittel ein zubauen."STVZO § 52 Abs 1 ... für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb. ..." Zu den Angeleyes wie gesagt denke ich sollte man probieren 'einfach' mal stärkere LEDs einlöten.
Nein versteh das nicht falsch kreativität ist doch überall gefragt schon recht in der Tuning szene. Die Angel Eyes von mir sind bei Fernlicht auch zu dunkel für ein "Fernlicht" also habe ich auch die Fernlichter mit den Abblendlichtern gleich geschalten. Heißt Abblendlicht = Abblendlicht und Fernlicht = Abblendlicht + Fernlicht und nich wie zuvor nur Fernlicht ohne Abblendlicht erlaubt ist es ja weil es 2 Kammern sind
... also sagt das garnichts. Nicht jeder Beamte ist jederzeit für Verkehrskontrollen zuständig, die meisten fahren einfach einfach nur mit ihrem Dienstwagen zu Terminen oder zeigen Präsenz. Sehe hier am Tag 5-10 Streifenwagen, von denen dreht normal kein einziger um, egal was gerade vorbeifährt. Völlig korrekt. Als ich vor einiger Zeit mal danach gesucht hatte, habe ich aber kein einziges zugelassenes H11 Leuchtmittel finden können. Gibt es die inzwischen wieder? Zur eigentlichen Thematik ist wohl alles gesagt. Aufgeklärt ist wohl zu genüge, wer's trotzdem machen möchte, bitte...
http://www.amazon.de/Super-Yellow-12Volt-Nebelscheinwerfer-Halogen-Otto-Harvest/dp/B00J8OQC1A die habe ich drin und ja es ist nicht einfach zufrieden