Klimaanlage kühlt nicht - Fusion

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von reaction187, 4. Juli 2015.

  1. reaction187

    reaction187 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Hallo,

    wie ich festgestellt habe, kühlt die klimaanlage meines fusions nicht. Nun habe ich ja noch garantie drauf, aber ich war vorhin bei einer Ford Werkstatt und habe einen Termin für Freitag gemacht zum überprüfen und ggf befüllen.

    Gibt es dabei dinge die ich wissen sollte, die ich ggf vor Ort ansprechen kann, damit nichts unnötiges gemacht wird? Leider fällt so eine Befüllung der Anlage nicht in die Garantie. Das überprüfen wohl auch nicht, oder? Hatte da irgendwas mit 90 Euro gesagt bekommen.

    Und kann ich das auch selber testen ob noch Gas drauf ist?

    Hätte ich das mal vorm Kauf gleich ausgiebig getestet, anscheinend wurd mir das halt nicht aufgefüllt, obwohl ich ein Dekra Siegel hab. Merkwürdig. Hat wohl keiner nachgeschaut.


    Gruß
     
  2. vanguardboy

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    Dekra Siegel hat doch nichts mit der Klimaanlage zu tun. Und vllt hat sie beim Dekra testen funktioniert ;)

    Selber prüfen kannst du nicht ob da Kältemittel drauf ist. Das wird abgesaugt gewogen und geguckt wieviel gr. Flöten gegangen ist. Dann wird stickstoff zur Dichtheitprufung draufgegeben oder Kältemittel mit lecksuch addativ.

    Ob die Überprüfung in die Garantie fällt kommt drauf an was defekt ist. Bei nur Kältemittel Mangel durch z.b poröse Schläuche greift keine Garantie bzw Gewährleistung. Auch beim Steinschlag im kühler nicht. Wenn jetzt aber der Kompressor defekt War beim Kauf dann muss das schon der Händler reparieren in den ersten 6 monaten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2015
  3. TS
    reaction187

    reaction187 Forums Fortgeschrittene(r)

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    AHallo,

    ich müsste nochmal in meinen Papieren gucken, aber ich meine dass ich da bei Klimaanlage auch einen Grünen Haken habe.

    wie auch immer, normalerweise Garantiert einem das Siegel, dass das Auto in einem technisch MANGELFREIEM Zustand ist.

    Und ein Mangel an Kühlmittel ist bereits ein Mangel.

    Mir gehts auch darum, dass der Ford Händler die Überprüfung und Befüllung bezahlt. Da ich die Klimaanlage gar nicht benutzt habe seit Kauf, kann zumindest nicht ich dran Schuld sein, wenn die leer ist....

    Wenn ein technischer Defekt besteht, habe ich sowieso noch Garantie, da mach ich mir keine sorgen. Nur wäre gut wenns einfach nur neu befüllt werden muss. Aber 90 euro sind ja auch nicht gerade wenig. Dafür das einem das Auto mit Klimaanlage verkauft wird.

    Wenn mein Wagen auf Schienen fahren würde, hätt ich ja nichts gesagt, aber so.... :D

    Gruß
     
  4. vanguardboy

    vanguardboy Forums Elite

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    Du kannst kannst dran schuld das die undicht ist oder geworden ist. Durch die Benutzung werden Dichtungen und Schläuche geschmiert. Wenn die Anlage mehrere Monate z.b über Winter aber auch Sommer nicht benutzt wurde ,Ist es oft so das die Schläuche porös werden und die Klimaanlage undicht wird. Es kann auch sein das der kühler defekt ist durch z.b Steinschlag und dafür haftet der Händler Natur Lich auch nicht.

    Ein Tipp ist es immer min. 2-3 mal für etwas längere zeit pro Monat laufen zu lassen. Dann hat man Jahre davon was.

    Wann wurde das Auto gekauft? Es ist nämlich so das man nach 6 Monaten dem Händler beweisen muss das der Fehler vor kauf schon bestand. Jetzt kann der Händler durch den dekra Scheck sagen ne Klimaanlage funktionierte bei Übergabe. Wird schwer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2015
  5. RST

    RST Gast

    Wenn ich richtig liege ,dann hat der fusion eine zusatzgebrauchtwagengarantie
    und je nachdem was da drin steht ist entscheident.
    also erst noch mal lesen und dann rumschimpfen ,fals es einen grund dafür gibt.
    håufigste ursache beim fusion ist ein undichter kondensator durch
    mechanische oder korrosive beschädigung bzw.kabelbruch am hochdruckschalter
     
  6. 404

    404 Forums Inventar Forenspender

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    Garantieren tut das Siegel erstmal garnichts, es dokumentiert lediglich die Meinung eines Sachverständigen zum Zeitpunkt der Prüfung. Überprüfung der Klimaanlage dauert bei soetwas meist keine 2min, anschalten, gucken ob der Kompressor läuft und subjektiv beurteilen, ob die Luft etwas kühler wird. Also garnicht erst ganz kalt werden lassen. Schwerpunkt sind da eher sicherheitsrelevante Mängel.

    Befüllen ist normaler Verschleiß, das ist halt keine Lebenszeitfüllung (wird einem gern so verkauft, aber irgendwann sind die alle mal fällig). Entsprechend wird sowas normal auch nicht mit abgedeckt, sofern nicht explizit irgendwo festgehalten. Man kann natürlich immer etwas auf Kulanz hoffen, wenn eh schon am System gearbeitet werden muss. (direkt Einfordern ist nicht immer die beste Taktik)
    Schäden am System nicht unbedingt. Da könnte man Chancen haben, ob nun über Gewährleistung oder Zusatzgarantie lässt sich nicht pauschal beurteilen (das wäre dir als Kunde vermutlich auch egal, kostet dich ja beides nix).
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2015
  7. TS
    reaction187

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    Ich bin nicht dran schuld. Der Wagen ist von ende April diesen Jahres. Ist aber auch ein 2011er Model, alles im guten Zustand, nur die Klima will jetzt nicht, warum auch immer.

    Ich habe auch die A1 Garantie.

    Nun hab ich eine Antwort vom Ford Händler bekommen, dass die Klimaanlage bei Auslieferung funktioniert hat und ich diese nun bei einer Ford Werkstatt überprüfen lassen soll und über die A1 Garantie abrechnen lassen soll.

    FRAGE: Muss nicht mein Händler die kosten übernehmen falls ein Defekt vorliegt, oder springt da auch in den ersten 6 Monaten schon die A1 Garantie ein ?

    Da ich den Wagen 180km weit weg gekauft habe, fahre ich natürlich nicht extra da hin... also wenn ich die Klimaanlage reparieren lassen muss, dann wird das hier gemacht, nur dann frag ich mich wer bezahlt? Die A1 Garantie oder der Händler? Nur der Händler hat den Wagen ja dann nicht vor ort...

    Was soll ich dem Verkäufer zurückschreiben bzw wie geht man bei sowas nun vor dass es da keine Problme gibt?

    Gruß
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2015
  8. vanguardboy

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    In 3 Monaten kann die natürlich durch nicht Benutzung undicht werden. Wee weiss wie lange die schon da beim handler nicht benutzt wurde Wahrscheinlich War vorher nur soviel drauf das es gereicht hat.

    Hast du dich mit der a1 Garantie überhaupt mal beschäftigt? Da steht alles drin wie es ablaufen muss. Mit melden reperaturfreigabe etc.
     
  9. TS
    reaction187

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    Der Wagen stand nur ca 3 Wochen.

    Wie das davor war weiß ich nicht. Ob die benutzt wurde oder nicht... aber da regelmäßig service gemacht wurde, würde ich vermuten dass die auch mit gecheckt wurde. Kann natürlich sein dass zu wenig drauf ist.... aber wenn kaputt muss ich es doch machen lassen.


    Muss gleich mal in die Papiere gucken, aber ich meine da stand nix von Reperaturfreigabe. Mein Händler sprach aber von sowas.... weil ich ja weiter weg wohne.

    Nur diese Überprüfung der Anlage kostet ja auch, und das müsste dann auch über die Garantie gehen.

    Und was ist mit der 6 Monatigen Händlergarantie ??? Dachte das greift immer grundsätzlich in den ersten 6 Monaten.
     
  10. 404

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    Erstmal grundsätzlich (kurz zusammengefasst ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    Gewährleistung / Sachmängelhaftung (Händler)
    Deckt Mängel ab, die bereits beim Kauf bestanden haben bzw. auf ein derartiges Problem zurückzuführen sind. Ansprechpartner hierfür ist der Händler, bei dem du den Wagen gekauft hast.
    Dauer ist im Regelfall 1 Jahr. In den ersten 6 Monaten müsste der Händler nachweisen, dass das Problem nicht beim Kauf bestand, danach musst du nachweisen, dass das Problem beim Kauf bestand. (Beweislastumkehr)

    Gebrauchtwagengarantie (A1, Ford)
    Ist eine zusätzliche bei Ford abgeschlossene Garantie. Diese deckt per Definition Mängel ab, die nicht unter die Sachmängelhaftung (s.o.) fallen. Zusätzliche Einschränkungen sind grob gesagt kein normaler Verschleiß und kein (fahrlässiges) Selbstverschulden deinerseits.
    Gilt meist 1, je nach Abschluss auch 2 Jahre und ist ein freiwilliges Zusatzangebot von Ford. Ansprechpartner wäre hier entsprechend ein Ford Vertragspartner deiner Wahl.


    Daraus resultiert die Frage:
    - Mangel hat beim Kauf bestanden? => Dekra-Wisch sagt was anderes, sprich der Händler könnte sich da evtl. sehr gut rausargumentieren
    - Falls nein, Mangel selbst verursacht? => Wir werden es wohl nie erfahren, wahrscheinlich war's eine Kombination aus mehrerem.

    Meiner Meinung nach hättest du über die A1 Garantie die größeren Chancen. Dazu muss ein Ford Vertragspartner den Mangel beurteilen und von Ford eine Freigabe zur Kostenübernahme beantragen. Ob das im konkreten Fall funktioniert, kann dir hier keiner sagen.
     
  11. TS
    reaction187

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    Hallo,

    hab nochmal geschaut... in dem Dekrag Siegel ''Gutachten'' steht nichts von der Klimaanlage.

    Der Händler sagte mir die Klimaanlage hätte bei Übergabe funktioniert. Mag ja sein! Ich weiß es nicht mehr.

    wie auch immer... ich bin unter den 6 Monaten und WENN da was defekt ist, ist mir das zu 100% kostenfrei zu ersetzen, da der wagen auch noch keine 50tkm hat.

    Wenn nur Gas fehlt, ist es ja ok... dann wäre es kulanz wenn dir mir die Rechnung fürs Überprüfen und auffüllen bezahlen.

    Denn wenn nur das fehlt und die KA trotzdem gecheckt werden muss, dann wäre das doch im Grunde unnötig wenn man wüsste sie funktioniert, oder?

    Mir kann und darf man nichts unterstellen bzgl. eines eventuellen Defekts der KA. Ich kann doch nicht geziehlt eine KA schrotten.

    Ich hoffe dass das ganze ein zufriedenstellendes Ende bekommt. Und zwar bevor der Sommer zuende ist.
     
  12. vanguardboy

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    Der Händler muss beweisen das die funktunierte, wie gesagt . Wenn er es nicht kann muss der Händler die Reparatur bezahlen . Wenn sie funktunierte übernimmt das die a1 garantie.
     
  13. 404

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    Bisschen komplizierter ist es schon... (siehe oben)

    Prüfen ist aber kaum Mehrarbeit und ein Lecksuchadditiv prophylaktisch mit reinkippen auch nicht...
    Die Prüfung würde ja vermutlich im Rahmen des Nachweises durchgeführt, um festzustellen, ob einer der oben genannte Punkte zutrifft.

    Gezielt oder fahrlässig ist irrelevant. Und unterstellen kann man viel, nur Beweisen wird schwierig.
     
  14. TS
    reaction187

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    Es wäre absurd mir beweisen zu wollen ich hätte die KA kaputt gemacht.
    Dabei habe ich die gar nicht benutzt von mai bis jetzt. Die war zwar mal an, aber nur zufällig. Brauch ich ja nicht wenns nicht gerade 35 Grad draussen ist.

    Freitag weiß ich mehr :)
     
  15. 404

    404 Forums Inventar Forenspender

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    Das wäre nicht absurd, sondern normal. Viele Probleme sind (oft unabsichtlich) vom Kunden verursacht und niemand hat Teile und Arbeitszeit zu verschenken, also sucht man einen Grund.

    Aber ja, der Nachweis wäre schwierig, entsprechend stehen deine Chancen ganz gut.
     
  16. TS
    reaction187

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    Niemand hat also etwas zu verschenken, ok. Dann will aber wohl auch niemand Kunden verlieren? Entweder, oder...

    Mein Händler hat mir nun folgendes geschrieben....

    Die Überprüfung der KA wird nicht durch die A1 Garantie abgedeckt.

    Das ist doch unsinnig sowas. Wenn ich einen Defekt vermute, MUSS das entsprechende Teil doch überprüft werden, und wenn sich ein Defekt herausstellt, ist diese Überprüfung doch unumgänglich gewesen und sollte entsprechend Garantieseitig versichert sein. Alles andere ist in meinen Augen Blödsinn.

    Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass nur Flüssigkeit fehlt und sonst alles ok ist, dann würd ich ja nix sagen.

    Andererseits meint mein Händler ja zum wiederholten male dass die KA bei Auslieferung in Ordnung war.

    Muss er das denn nicht beweisen?

    Es klingt ja nun so als ob mein Händler schon ein Defekt vermutet... aber auch dann muss doch geschaut werden, welches Teil der KA kaputt ist. Wieso ich das zahlen soll versteh ich einfach nicht.

    Normalerweise kann man in so einem Fall doch zum Händler sagen dass die Klimaanlage nicht funktioniert und er diese reparieren soll... erstens weil ich unter 6 monate bin und zweitens müsste ja nicht ICH das Teil überprüfen lassen sondern der Händler.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2015
  17. RST

    RST Gast

    fahr zu einem FFH in deiner nähe und sag dennen das die klima nicht funktioniert und das du eine A1 garantie hast .
    die sollen bitte feststellen was defekt ist und wenn es die A1 übernimmt nach rücksprache mit dir
    ( fals nicht die gesammten kosten übernohmen werden) die klima reparieren .

    wenn die reparaur nicht übernohmen werden sollte , läst du dir einen KV erstellen nimmst dein auto wieder mit und mit dem KV kannst du dann den verkäufer konfrontieren!

    verstehe nicht wo da das problem ist ? :think:
     
  18. TS
    reaction187

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    Klima funktioniert wieder. War restlos leer.

    Mein Verkäufer meinte ja die hätte bei Auslieferung funktioniert, also wäre ja was drauf gewesen. Aber dann muss da ja so wenig drauf gewesen sein dass vielleicht nur noch für 10 Minuten Kühlung gereicht hat, denn ich hab die ja praktisch nicht angehabt, nur 2 oder 3 mal fürn paar Minuten.

    Schon komisch oder? Defekt wurde auch keiner festgestellt. Find ich schon dass der Händler die KA ruhig mal hätte vollmachen können.

    Aber ok, hauptsache läuft wieder.
     
  19. RST

    RST Gast

    für die zukunft die klima regelmässig einschalten , um zu sehen ob sie funktioniert und nicht inerhalb kürzester zeit das kältemittel sich wieder
    verflüchtigt hat und doch irgendwo eine undichtigkeit vorliegt .
     
  20. TS
    reaction187

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    mache ich.

    Nur in kürzester zeit dürfte es sich nicht verflüchtigen, denn dann müsste das Gerät bei Ford ja was erkannt haben.