http://www.vdpolizei.de/shared/content.cfm?modus=f_2_0_s_253 Man kann also Futura Felgen mit 195/50R15 ohne Eintragung fahren. Ford_Falcon
Als ich beim TÜV war um mir meine neuen Felgen und die andere Reifengröße eintragen zu lassen, fragte mich der Prüfer ob er die Serienbereifung auch mit reinschreiben soll! An der "üblichen" Stelle im Schein wurde die neue Reifengröße eingetragen und in dem Feld, unten in dem alle anderen Sachen stehen z.B. Tieferlegung, Anhängerkupplung usw, wurde die Serienbereifung eingetragen. Gruß der bald wieder Sport Flo
Ja, da muß man ja jetzt zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung mitführen, da steht es drin. Was in der ABE steht, kann ich ja nicht wissen, die liegt ja beim KBA. Ford_Falcon
Die bekommt man allerdings nur bei einem Neufahrzeug mitgeliefert Wer ein Fahrzeug ummeldet, bekommt automatisch die neuen Papiere. Und schon sind sie oftmals weg, die zusätzlichen Größen. 195/45R16 sind für den Fiesta MK6 ( beim FL zumindest ) auch generell freigegeben.
Oder bei der Erstzulassung des KFZs in Deutschland. Da stehen die 3 Größen drin: 14, 15 und 16 Zoll. Für die anderen ist das ja nicht gut, dann kann ja die Polizei behaupten: die Reifen darf man nicht fahren, nur weil sie nicht eingetragen sind. Da ist ja der Willkür der Polizei Tür und Tor geöffnet. In Afrika ist das so, wenn der Polizist sagt, die Reifen sind nicht ok, dann bekommt er eine kleine Summe in CFA (dem Gegenstück zum Euro) und schon sind sie in Ordnung, wie in Italien mit den Schiedsrichtern. Ford_Falcon
Im Fahrzeugbrief sind aber die erlaubten Felgen-Reifengrößen auch noch eingetragen! Im neuen Fahrzeugschein stehen nur noch Reifengrößen und keine Felgengrößen mehr dirn ! Deswegen hab ich die Gutachten vom TÜV immer mit im Auto! Dann kann nix anbrennen!!! Kann ich nur empfehlen! Gruß der bald wieder Sport Flo
Naja, von einer Bananenrepublik unterscheidet sich dieses Land zum Glück teilweise doch noch ein wenig:gruebel: Und es es nicht so, dass der Ordnungshüter die Regeln vorgibt, sondern beweisen muss, dass eine Rad-Reifenkombination nicht zulässig ist. Bei 0815-Geschichten wird es, wie in der Vergangenheit auch, kein langes Palaver geben. Und bei ausgefalleneren Umbauten jeder Art, sollte es auch im Interesse des Halters bzw. Fahrers liegen, eindeutige Eintragungen vorweisen zu können.