darf ich achsweise einen mix der beiden serienmäßigen reifen/ felge versionen fahren ? und zwar eine achse 185/60 R13 und andere achse 185/55 R14 ? mein gefühl sagt nein, aber es gibt ja auch durchaus fahzeuge mit unterschiedlichen felgen / reifen an VA unf HA. wer da etwas belastbares weiß, shoot !! danke
Zulässig ja, sofern beide Dimensionen so eingetragen sind. Muss gesetzlich nur innerhalb einer Achse übereinstimmen. Empfehlenswert bedingt... Abrollumfang weicht hier bloß um 2mm ab (damit <<1%), das sollte keine Probleme mit evtl. vorhandenem ABS machen. Gern gesehen wird es auch nicht und die Meinungen mancher Prüfer gehen da auch auseinander (besonders wenn man noch Alu und Stahl mischt)
Bin ich jetzt anderer Meinung bzw. will das anders formulieren. Serienbereifung wird angegeben in Bereifung VA, Bereifung HA (in alten Papieren mind. zwei Größen, aber auch jeweils VA und HA) Beispiel der XR2: 20 vorn 185/60R13 21 mitte und hinten 185/60R13 22 vorn 155/70R13 23 mitte und hinten 155/70R13 Desweiteren sind noch zwei weitere Sätze eingetragen:, z.B. "Ziff.22-23: A.GEN.VUH 185/50R14..." Das heißt ich darf fahren: 185/60R13 auf der Vorder- und Hinterachse 155/70R13 auf der Vorder- und Hinterachse 185/50R14 auf der Vorder- und Hinterachse etc. Aber ich darf z.B. nicht fahren: 185/60R13 auf der Vorder- und 185/50R14 auf der Hinterachse. Diese Kombination müßte meiner Meinung nach extra abgenommen und eingetragen werden.
Das ist korrekt. Mußt die Kombination seperat beim TÜV eintragen lassen.Sonst erlischt Dein Vertsicherungsschutz. Und es geht nur beim TÜV,weil:SONDERABNAHME.
ah, vielen dank xr2, das klingt alles sehr plausibel. es hätte mich auch irgendwie gewundert, wenn das einfach so gegangen wäre.
Ja, so meinte ich das auch mit der Formulierung "so eingetragen", hätte vielleicht deutlicher werden sollen. Dafür sollte sich aber ein Prüfer finden, da beide Felgen last- und größenmäßig zulässig und Unterschied um Abrollumfang minimal.
Wie wahr, Reifen und Serienfelgen in den Dimensionen kosten ja quasi nichts. Aber wenn es - warum auch immer - so sein soll, spräche theoretisch nichts dagegen.
genau, ich wollte hier meine alten reifen noch günstig zum einsatz bringen, aber die ersparnis ist ja schon bei der vorführung weg. den aufwand gar nicht mitgerechnet. aber den komplettsatz originaler stahl 185/55 R14 vom xr2i 16v kann ich ohne begutachtung drauf machen auf den xr2i 8v, da sie in der ominösen datei steht auf die alle prüfstellen und konsorten zugreifen können, seit dem es die zulassungsbescheinigung gibt.