Hab mir ein Satz neue 17 Zoll Felgen gekauft. Im Gutachten steht ich müsste beim MK6 bei einer Bereifung von 205/40R17 den Tacho angleichen lassen. Jedoch habe ich schon 17 Zöller mit gleicher Bereifung drauf und auch eingetragen. Muss ich das jetzt nochmal machen lassen für die Abnahme der neuen Felgen?
Ist überflüssig, da das eine Seriengröße ist. Steht zwar soweit ich mich erinnere nur beim ST im COC drin, aber der Abrollumfang ist rechnerisch auch definitiv innerhalb der Toleranz. Wenn du die gleiche Größe schon eingetragen hast, sollte das jeder Prüfer so akzeptieren, wenn nicht such dir halt einen anderen Dann fehlt ja nurnoch die Ergänzung ("zu xx.: auf Felge Typ ... mit KBA ...") Ist eine Standardklausel, die wohl einfach nicht rausgenommen wurde. Bei meinen stand auch drin, dass ich den Kotflügel ziehen müsste und da habe ich noch Spurplatten drauf ohne jegliche Änderung.
Da hast du aber einen ganz pingeligen erwischt und Pech, dass die Prüfstelle das nicht selbst anbietet (gibt welche, die das selbst machen können, zumindest bei der Dekra) Ist aber kein großer Akt, nur lästig.
Naja, es steht halt im Gutachten (warum auch immer) und wenn man keinen Nachweis hat, muss man das halt begründen, da hat inzwischen wohl keiner mehr Lust drauf. Das Wort "Tacho" ist bei mir damals nichtmal gefallen, schien für den Prüfer selbstverständlich zu sein...