Hi, ich habe mir letzte Woche einen Fiesta Bj. 2009 mit Tagesfahrlicht von MS-Design. Leider musste ich feststellen, dass es nicht richtig funktioniert. Wenn Standlicht und Abblendlicht aus sind, leuchtet auf beiden Seiten das TFL. Sobald das Abblendlicht oder Standlicht einschaltet, geht rechts das TGL aus und links bleibt es ein. 1. Wenn das Abblendlicht einschaltet, müsste das TFL aus- oder einschalten? 2. Weiss einer, welches Kabel ich umklemmen/umstecken muss? Vielen Dank
Die TFL von MS-Design gehen für gewöhnlich aus sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Bei einigen sehr frühen Versionen gab es aber auch die Möglichkeit, dass diese runterdimmen wenn Abblendlicht am ist. Ich geh mal davon aus, dass deine linke Seite das Signal, dass Abblendlicht an ist nicht bekommt. Das kann durch einen Kabelbruch sein oder auch die Steuerung der Leiste selber hat einen weg. In dem Fall würdest Du nicht um ein neues TFL herum kommen... Lass deinen FFH am besten mal drüber schauen. Kann eigentlich nichts allzu wildes sein.
Moin, denke meine Frage passt auch ganz gut hier in den Thread. Und zwar würde ich mir für meinen Fiesta gerne folgende Scheinwerfer bestellen: Liontuning - Tuningartikel für Ihr Auto Jetzt meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Funktionsweise so herzurichten, dass das TFL dauerhaft an ist, ohne den Schalter drauf zu stellen, und ausgeht sobald sich das Abblendlicht einschaltet? Hab meinen Fiesta jetzt seit gut 1 1/2 Jahren und er würde mir sehr schwer fallen ewig von Tagfahrlicht auf Abblendlicht und beim verlassen des Autos das Licht auszumachen. Vieleicht irgendein Modul zum zwischenschalten? Hat schon jemand Erfahrung mit diesen Scheinwerfern? Grüße
Du weißt schon, dass das nur Standlicht in TFL-Optik ist und KEIN richtiges TFL. Bei den Scheinis gabs mal ein Problem mit der LWR. Weiß allerdings nicht, obs behobe wurde.
Jo ist mir bewusst das es nur rein optisches Design ist mit dem "TFL". Aber ein Modul zum zwischenschalten gibts es nicht?
Module gibts schon, nur glaub ich nicht, dass man dies so einfach dazwischen schalten kann. Weiß es aber nicht. Hab mich damit und auch mit den Scheinis nie auseinander gesetzt.
Mal abgesehen davon, dass jede mögliche Variante, aus den Dayline-Scheinwerfern Tagfahrlicht zu machen nicht zulässig ist: a) Leitung vom Standlciht trennen und irgendein beliebiges TFL-Modul dazwischenschalten => kein Standlicht mehr (ganz schlechte Option) b) Wie a, aber Modul mit Dimmfunktion => Standlicht wird zu dunkel c) Standlicht-Leitung trennen und am Scheinwerfer dauerhaft auf Zündungsplus klemmen => Standlicht vorne wäre permanent an Im Endeffekt sollte man dann lieber mit echtem Standlicht fahren. Gab mal ein Urteil vom AG Merseburg, das dies am Tag als zulässig erklärte, im Zweifel könnte man sich damit eher rausreden, als mit seltsam modifizierten Scheinwerfern, zumindest behält das Fahrzeug so seine Betriebserlaubnis. Dann lass das Fahren mit Standlicht als TFL-Ersatz sein, dann musst du auch nichts ausmachen. :wand: Für's Abblendlicht dann noch eine Lichtautomatik nachrüsten und du musst den Schalter nie wieder anfassen...
Was aber wiederrum nicht so einfach ist. Denn nur den Schalter austauschen, ist da nicht. Man braucht auch den Lichtsensor und ich denke, dass das ganze auch freigeschaltet werden muss. Und am Freischalten wird es scheitern.
Ich sehe schon, es ist zu kompliziert. Zudem sind die Scheinwerfer in keinem Shop lieferbar. Werde mir dann wohl schwarze ohne "TFL" zulegen und hoffen, dass da wenigstens die LWR richtig funktioniert. Danke für eure Antworten
War ja auch nur halb ernst gemeint, aber wo ein Wille ist... Hatte vor 2 Jahren oder so im MK6 mal mit Lichtautomatik experimentiert (Sensoren und DIY-Modul eingesetzt, aber nur mit LED-Indikator), aber nie dazu gekommen, weiter zu gehen. So viele Umstände macht das Schalterdrehen dann auch nicht. Wenn man noch ein Auto mit Automatik hat, wundert man sich aber schon manchmal, warum es im anderen dunkel bleibt, wenn man in den Tunnel fährt. Luxusprobleme...
Wozu braucht man für diese Erkenntnis ein Gerichtsurteil? War die Rennleitung zu blöd, die StVO zu lesen? VG =)
In der StVO steht nirgends explizit, dass es erlaubt ist. Einzig dass es bei bestehender Beleuchtungspflicht (die am helllichten Tag ja nicht gegeben ist) verboten ist. Übliche Lehrmeinung ist entsprechend "Fahren mit Standlicht ist verboten"... Und da bei solchen unklaren Auslegungen die Meinung der Beamten mit der eigenen ja schonmal auseinandergeht und jemand tatsächlich die Zeit und Lust hate, wegen 10€ einen Anwalt und ein Gericht zu bemügen, gibt es wenigstens einen Präzedenzfall (auch wenn das Urteil oder besser gesagt der Beschluss natürlich nicht universal gültig ist) Denke eine Diskusssion darüber führt zu weit in's OffTopic, soll jeder handhaben wie er/sie meint... Ich hab in allen Wagen echtes TFL, mir soll's gleich sein.