Wir sind momentan bei Vorbereitungen beim Umbau MK4 von 1,6er Diesel auf 1,8er Diesel mit Turbolader - 90 PS. Letztes Jahr gabs noch grünes Licht für den Umbau.Jetzt nochmals nachgefragt, aufgrund neuer Bestimmungen keine Möglichkeit mehr. Einzige Chance ist eine Brief-oder Fzgscheinkopie wo so eine Eintragung bereits vorgenommen wurde. Ansonsten bleibt dann nur noch die Teile zum Schrottplatz zu bringen. Ich hoffe ihr könnt mir / uns helfen um daß weiter zu führen. Danke schonmal im vorraus,Dieter.
Sagt wer? Wenn das von einem Prüfer kommt, der dann aber auf Grundlage einer Eintragung in einem anderen Fahrzeug diese Eintragung auch vornehmen möchte, der hat seinen Job nicht verstanden und steht mit einem Bein schon auf der Straße.
Ich würde ja einfach auf 1,8 ohne turbo umbauen , weil das gab es ab Werk. Dann H - Kennzeichen dran und irgendwann mal den turbo nachlegen . Denn im H sind ja Änderungen in Bezug auf das Kraftstoffsystem am Originalmotor erlaubt .
Jein. In den Richtlinien steht (oder stand, der TÜFF hat das mal sehr gestrafft und für seine Prüfstellen viel enger ausgelegt), daß Änderungen am Kraftstoffsystem, die zur Verbesserung des Abgasverhaltens führen, im Sinne des H-Kennzeichens nicht negativ bewertet werden dürfen. Zuerst aber muß das Zeugs trotzdem in die Papiere UND dann muß es noch den Richtlinien für H entsprechen.
Escort MK 3/4 und Fiesta MK 2 gabs als 1,6er Diesel mit 54 PS. Im Mohag / Gerstmann Katalog gabs dafür Turboumbau auf 70 PS (ohne Ladeluftkühler) Den Escort MK 4 gabs ja zum Schluß serienmäßig noch als 1.8er Sauger mit 60 PS. Den Escort MK 5/6 ais Turbodiesel mit und ohne Ladeluftkühler. Wie schon im ersten Post geschrieben;eine Briefkopie wäre hilfreich. Ebenso Escort MK 3/4 Briefeintrag als 70 PS Turbodiesel. Danke im vorraus,Dieter.
Mein Tip: geh zu einer anderen Prüfstelle. TÜFF ist hier gestorben. Wir haben einen fähigen Prüfer bei einer anderen Organisation. Der hat Lust auf die alten Autos, hat richtig Ahnung von der Materie und trägt solche Umbauten mit Serienteilen i.d.R. ohne größere Probleme ein. Aber der kennt auch seine Grenzen und sagt - mit klarer Begründung - nein, wenn es tatsächlich nicht geht. Escort 4 gabs als ERST mit bis zu 132 PS und um die 190 Nm Drehmoment. Daran kann man sich orientieren, was die Haltbarkeit der Teile betrifft. Die 240er Bremse gabs im XR3i mit 105 PS, die ist in meinen Augen ausreichend. Der Motor (1,8 TD) ist aus der gleichen Baureihe und jederzeit H-fähig wenn im 10-Jahres-Rahmen (EZ Fahrzeug <-> Verkaufsstart Motor). Aber selbst da gibts im Notfall Spielraum. Manchmal wird argumentiert: Den Escort 4 gabs bis 90, also alles was es bis 2000 gab (1990 + 10 Jahre) ist beim Escort 4 deshalb H-fähig. Und da es den Grundmotor schon im 4er gab... Wayne. Motorhalter passen, das drumrum paßt... wenn die Schadstoffnorm noch i.O. ist sollte das jederzeit eintragbar sein. Wie gesagt... so viele (Ford-)Unterlagen wie möglich zusammenstellen und die Prüfstellen abklappern. Nach dem Experten für Einzelabnahmen fragen, höflich sein, mit Fachwissen glänzen aber kein Klugscheißer sein. Das wäre doch gelacht, wenn das nicht klappt!? Und wie gesagt... das mit der Briefkopie ist ein Witz.
Guten Morgäääääähn. Baureihe, Modellreihe... alles egal. Die Modellreihe vereinfachts für manche Prüfer. Mit H im Hinterkopf ist grundsätzlich alles möglich, das in den ersten zehn Lebensjahren des Fahrzeugs technisch möglich gewesen wäre. Also für die letzten Baujahre des 4er sogar der Duratec-HE. Aber auch für Umbauten mit 2,0 Zetec aus dem Mondeo und RS2000 16V gibts H. Und diese Motoren wurden reihenweise in den 4er eingebaut (2,0er Zetec jetzt nicht unbedingt, aber der 1,8er aus dem 5er XR3i), die Umbauten problemlos eingetragen, da geht so ein einfacher Diesel allemal.
Klar ist, daß eine Eintragung bei einem anderen Fahrzeug als Eintragungsgrundlage nicht zulässig ist. Das ist eindeutig so geregelt. Der einzige Fall, in dem ich mir sowas vorstellen KÖNNTE: wenn Du z.B. oben erwähnten Mohag/Gerstman Umbau machen möchtest, dazu aber keine Unterlagen mehr auftreiben kannst bis auf den Verkaufsprospekt, dem Prüfer dann aber zusätzlich kopierte Unterlagen eines anderes Fahrzeugs zu Verfügung stellen kannst, damit er da die Daten übernimmt. Bleibt aber weiterhin dabei, Die reine Eintragung ist keine Grundlage. WAS er durchaus verlangen KÖNNTE, sind die Papiere vom Spenderfahrzeug (dem 1,8er Turbodiesel) Und auch hier: Die Motoren aus RS2000 16V, XR3i 16V (auch XR2i 16V) wurden reihenweise in den 86er Escort gebaut. Den gabs ab Werk nicht mit 150 PS, den gabs ab Werk nicht mit dem 1,8 Liter Benziner oder dem 2,0 Liter Benziner und auch nicht mit DOHC- oder Zetec-Motoren. Und trotzdem wurden die eingetragen und werden es auch heute noch. Ich kann nur immer wieder sagen: Ab zur nächsten Prüfstelle. Oder gleich ab zu einer anderen Prüforganisation. Du hast im Umkreis von 30 km über ein Dutzend Niederlassungen von TÜV, GTÜ und Dekra, Da wird wohl einer dabei sein, der das macht?
Aber es gibt dann vermutlich nur eine normale Zulassung und kein H . Bei meinem Spezl ist es genauso , der hat einen RST S1 in seinen Orion eingebaut . Eingetragen ist der Motor , aber H Zulassung bekommt er keine .
Mit welcher Begründung? Grundsätzlich sind alle Umbauten, die in den ersten zehn "Lebensjahren" des Fahrzeugs möglich gewesen wären, auch H-fähig. Hatte da unlängst eine längere Diskussion mit meinem Prüfer. Ja und ich weiß, der Anforderungskatalog vom TÜV sieht das z.T. anders... tja. Im Gesetz steht das nicht und dann geht man einfach zu einer anderen Prüstelle.
Genau deshalb . Im Orion gab es ab Werk nie einen RST daher ist es nicht H tauglich auch wenn der Umbau inerhalb der 10 Jahre möglich war und das obwohl der Orion eigentlich die gleiche Plattform wie der Escort auch hat .
Mit Vitamin B bekommt man sicherlich alles eingetragen und wenn ich sehe das manche Ranzbude ein H hat , da frag ich mich wieso . Mit dem Pickerl auf dem Kennzeichen ist es genauso Scheinbar kann man sich den Stempel auch auf dem Schwarzmarkt kaufen . Ich sehe das so ,das wenn der 1,8 einmal eingetragen ist , da ja ab Werk so zu haben war , dann ist es doch viel einfacher einen nachträglichen Turboumbau eingetragen zu bekommen wie gleich mit ein Turbodiesel anzukommen .
Ich lasse einfach Fakten sprechen. In Hamburg gibts die "Oldtimer-Tankstelle". Das ist ein Partnerbetrieb der GTÜ in einer ehemaligen Gasolin-Tankstelle, der sich u.a. auf Abnahmen für H-Kennzeichen spezialisiert hat. Auszug aus der Internetseite: Verlinkt ist auch die entsprechende Richlinie, auf die §23 StVZO verweist (https://www.tankstelle-brandshof.de/gtu/tipps/details/richtlinie-23.html) Siehe "1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß §23 StVZO"; 3. Punkt (Seite 3 links unten)
Da steht drin , " Die Originalität muß in allen Hauptbaugruppen gegeben sein " Bitte weiterlesen ! Seite 4 Motor 3.2.3.1.