Wichtige frage zur kfz abmeldung

Dieses Thema im Forum "Sonstige Fords" wurde erstellt von helter-skelter, 6. Januar 2012.

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  1. helter-skelter

    helter-skelter Forums Fortgeschrittene(r)

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    Hallo
    Ich hätte evtl. die möglichkeit einen Capri zuerwerben.:klatsch:
    Das probl. was ich oder der jetzige besitzer hat ist das der Capri zwar angemeldet ist (steuern und versicherung wurden immer bezahlt)
    aber seit 1,5Jahren schon kein TÜV mehr hat.
    Der Wagen wurde auch mindestens 4Jahre nicht mehr bewegt.
    Stand aber immer trocken

    Um diesen durch den TÜV zu bekommen hat man bestimmt noch ein halbes Jahr stramme Arbeit dran.

    Der evtl. verkäufer hat aber bedenken das ihn bei der abmeldung des Capri's Punkte und Bußgeld drohen was er auf keinen fall will.

    Meine frage ist achten die bei der Zulassungstelle auf solches speziel drauf,ich meine das ein bekannter damals auch sein Wagen Tüv fällig abgemeldt hat und da ist glaub ich auch nichts nachgekommen.
    gruss helter-skelter
     
  2. XR2

    XR2 Forums Inventar

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    Kommt wohl auch auf die Zulassungsstelle an. Die Frage ist, ob die überhaupt tätig werden dürfen oder ob das nur das Ordnungsamt oder die Polizei darf.

    Anmelden und auch Ummelden kann man das Fahrzeug aber nur, sofern HU und AU noch gültig sind!
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2012
  3. TS
    helter-skelter

    helter-skelter Forums Fortgeschrittene(r)

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    Danke erstmal
    Amelden ohne HU AU iss klar das es nicht geht,will ich auch noch nicht der Capri soll erstmal von grund auf neu gemacht werden.
    Hab nun von jmd. per Tel. erfahren das wenn er überfällig ist und der Bearbeiter im Amt etwas zu eifrig ist es für den älteren Herren ganz schön teuer werden kann.
    Man müsste ihn ja bei der Abmeldung datauf aufmerksam machen,so das man wenn es möglich ist Tüv nachzumachen,bevor man ihn abmeldet.
    Aber im normalfall sollen sie sich wohl weniger drum kümmern.


    Aber ob es dann im nachhinein noch auffallen würde wenn die Abmeldung zur BKA nach Flensburg geht
     
  4. XR2

    XR2 Forums Inventar

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    Also so etwas höre ich zum allerersten mal.
     
  5. TS
    helter-skelter

    helter-skelter Forums Fortgeschrittene(r)

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    Ich hab sowas auch zum erstenmal gehört,liegt aber daran weil mich das sonst nie interessiert hat.
    Es wäre nur schade für mich wenn das jetzt daran scheitert.
    In meinen vorstellungen hab ich den Capri ja schon fertig aber das reicht ja leider nicht.
     
  6. XR2

    XR2 Forums Inventar

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    einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen. Wie gesagt, ich kanns mir nicht vorstellen. Denn solange das Fahrzeug auf dem eigenen Grund steht und nicht am Straßenverkehr teilnimmt brauchts ja nicht mal eine gültige Anmeldung oder eine Versicherung.
     
  7. TS
    helter-skelter

    helter-skelter Forums Fortgeschrittene(r)

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    Das ist mir klar
    Nur ist es angeblich so das wenn ein KFZ angemeldet ist,man wohl auch TÜV dafür braucht.
    Egal ob man das KFZ nutzt oder nicht.
    Es soll auch schon vorgekommen sein das Fahrzeuge die angemeldet waren,obwohl nicht fahrtauglich weil ohne Platte Reifen usw.und ohne TÜV auf Privatgrundstücken,der Halter dann zur Kasse gebeten wurde.
    Hm nur aus dem grunde da man ja im Strassenverkehr hätte Teilnehmen können.

    Das wäre aber ja auch so das ich Kindergeld beantragen könnte obwohl ich keine Kinder habe.
    Denn die möglichkeit eines zu machen hab ich ja

    tja tja unsere Gesetze
     
  8. RST

    RST Gast

    also erstmal auf der zulassungstelle anrufen , dann weist du mehr ;)
    und fals du dir den capri kaufst dann kannst ja hier mal vorbeischauen :capri-spezial.forenking.com
     
  9. TS
    helter-skelter

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    Nicht das ich da Schlafende Hunde wecke wenn ich da anrufe.
    Auf der seite war ich schonmal ist echt gut

    hm nach über 20 Jahren wieder ein Capri das wäre es
     
  10. RST

    RST Gast

    must ja nicht bei deiner zuständigen zulassungstelle anrufen ;)
     
  11. TS
    helter-skelter

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    Die Antwort von einem anderen Landkreis war "natürlich achten wir darauf"
    Ich muss mir da jetzt echt was einfallen lassen.
     
  12. Cosmic

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    Sobald die Karre angemeldet ist muss sie der STVZO entsprechen, selbst wenn das ding angemeldet ohne tüv auf deinem Grundstück steht können sie dir an die karre Pissen, istn paar Jungs im Mustang Forum passiert weil der im Winter in der Garage stand und eine Tussi vom OA das gesehen hatte das die HU/AU abgelaufen war...

    Ich glaube zwar nicht das die vom Amt was sagen werden aber theoretisch ist es möglich.

    Ruf halt bei deiner an und fertig, musst denen ja nicht deinen Namen und das Fahrzeug auf die Nase binden...
     
  13. Thumb

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    So wie XR2 sagte ist es richtig!

    Ein angemeldetes Auto ohne Tüv auf dem eigenen Grundstück, welches nicht bewegt wird, ist völlig legitim. TÜV darf ebenfalls ablaufen ohne das man Strafe erwarten muss, solange man es nicht bewegt.
    Autos die auf öffentlichen Straßen stehen, müssen angemeldet sein, aber keinen TÜV haben.
    Fährt man mit einem Auto ohne TÜV gibt es erst Punkte, wenn der Stempel länger als 6 Monate abgelaufen ist.
    Man benötigt TÜV, um ein Auto Anzumelden oder Umzumelden, aber NICHT zum Abmelden! Man macht ja kein TÜV auf ein Auto, was nachher verschrottet werden soll oder lässt man das dann angemeldet?
    Das macht nur Sinn, wenn die Abmeldung mittelfristig lang sein wird (<2 Jahre), damit man noch TÜV hat, wenn man es wieder anmeldet.

    @Cosmic: Weisst du welchen Verstoß die OA-Tante anprangerte und auf welcher Grundlage sie das rechtfertigte?
     
  14. Cosmic

    Cosmic Forums Inventar

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    ich hätte gerne Quellen für deine Behauptung, Fahrzeuge die angemeldet sind können theoretisch am Straßenverkehr teilnehmen und müssen daher der stvzo entsprechen, dazu zählt eine gültige HU/AU.

    Kommt in etwa dem gleich das du dran bist wenn du dich besoffen nur hinters Lenkrad setzt und den schlüssel reinsteckst zum Musik hören, biste auch dran.

    ich zitiere:

    dazu noch das hier §29 / 7

     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2012
  15. Thumb

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    Deine Zitate beziehen sich auf Fahrzeuge, die sich im Straßenverkehr bewegen ohne Tüv. "Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr". Frage ist nun, ob ein parkendes Fahrzeug - ein im Betrieb befindliches Fahrzeug ist. Meines Wissens ist genau hier der Unterschied, nämlich wenn der Motor aus ist. Abschleppen jetzt mal ausgenommen.

    Damit wär ich auch schon bei deinem anderen Beispiel:

    Was passiert denn, wenn du dich betrunken hinters Steuer setzt und Musik hörst? Wenn du nicht gefahren bist, dann ist der Motor kalt. Wo ist das Vergehen?

    Grundsätzlich muss dir ein Verstoß nachgewiesen werden können.
    Und was du auf deinem privat Grundstück machst, ist und bleibt deine Sache.

    Was hat denn die Ordnungsamtbeamte wegen der Privatgrundstückgeschichte gesagt?
     
  16. Cosmic

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    Nun, wie du sicherlich weißt ist ein Paragraph das eine und die Auslegung das andere. Das mag deine Interpretation sein, ein MItarbeiter des OA sieht dies vielleicht anders, und ein Richter im Falle des Falles auch wiederrum anders.

    Aus dem Grund wäre ich mir da an deiner Stelle nicht so Sicher.

    Sobald du den Schlüssel imd Zündschloss hast und betrunken bist, könntest du rein theoretisch losfahren gleiches gilt mit Laufendem Motor und Handy telefonieren. Da kannst du dich gerne bei den dementsprechenden Stellen informieren. Wie das nun ein Staatsanwalt oder RIchter auslegt mag vielleicht einen gewissen Spielraum haben aber auf den würde ich auf jedenfall nicht setzen, gerade bei solchen Dingen wird selten ein Auge zugedrückt!

    Und wie schon erähnt, es ist egal ob das dein privatgrundstück ist oder nicht, das KFZ ist angemeldet und könnte rein theoretisch am Straßenverkehr teilnehmen und eben aus diesem Grund muss es auch der STVZO entsprechen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2012
  17. Thumb

    Thumb Forums Elite

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    Hab dich jetzt zweimal gefragt, was die OA-Beamtin beanstandet hat!!!
    Keine Antwort!!

    Von dem sowieso schon abweichenden Beispiel mit "betrunken Radio hören" kommst du jetzt noch mit "laufendem Motor telefonieren". Bleib bitte beim Topic, zudem hab ich dazu bereits Stellung genommen. Motor an / Motor aus = Unterschied.

    Wenn du Gesetzestexte zitierst, dann bitte auch im richtige Zusammenhang.

    Und wie genau definierst du "am Arsch sein"? Hört sich nach einem neuen Paragraphen an...
     
  18. RST

    RST Gast

    zur abgelaufenen HU-Plakete kann ich nur folgendes erlebnis schildern :

    bei uns im showroom stand ein motorrad , welches angemeldet , aber die HU abgelaufen war ( weiß jetzt nicht wie lange schon ).
    eines tages war die rennleitung im haus und hat uns darauf hingewiesen , das die HU abgelaufen ist und wir dieses schläunigst ändern sollten
    ansonsten müsten sie nen strafzettel ausstellen !!!
    feundlicher weise haben sie davon abgesehen und gesagt wir sollten das kennzeichen abmachen , dann könnten sie ja auch nicht feststellen ob angemeltet oder nicht und ob HU gültig oder nicht ;)

    schlußfolgerung : egal wo sich ein angemeldetes fahrzeug mit abgelaufener HU befindet und dies erkenntlich ist , ist man strafzettelgefährtet !!!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Januar 2012
  19. Fiestapanther

    Fiestapanther Forums Mythos

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    Abmelden geht immer. Scheißegal ob mit oder ohne gültige HU und AU.
     
  20. XR2

    XR2 Forums Inventar

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    Im Gesetz steht drin, daß der Fahrzeughalter sich darum kümmern muß daß die HU und AU in den entsprechenden Zeiträumen gemacht wird. Da steht erstmal nichts von Teilnahme am Straßenverkehr. Auch der Bußgeldkatalog gibt nur Fristen an. Heißt also daß diese Bußgelder wohl auch unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr verhängt werden können. Wie es sich allerdings darstellt wenn z.B. der Beamte vom Ordnungsamt unberechtigt das Grundstück betritt muß der Einzelfall zeigen. Und ob in genanntem Fall die Verhängung einer Strafe gerechtfertigt ist, auch.

    Tip in dem Fall: TÜV-Bericht (da steht ja der KM-Stand drauf) mitnehmen, Bild vom KM-Stand machen und das dem Sachbearbeiter erklären. Man kann mit den meisten Menschen über alles reden, solange man es ordentlich macht.
     
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