Hi, ich hab nochma ne frage bezüglich Original ford felgen vom 08er modell. felge : 6.5jx16h2 lochkreis :4x108 einpresstiefe : 41.5 reifen :195/45r16 hankook ventus evo s1 profil :7mm dot : 01/09 Haben die felgen eine ABE? muss ich zum Tüv? gutachten?` oder kann ich die ohne irgentwelche mühen draufschrauben und losfahren ? gruß Tim
Da es orginal Ford ist, ist eine Eintragung nicht nötig... also draufschrauben und spaß haben...und fotos machen würds gern sehen
Draufschrauben und Spaß haben. Wo denn Spaß??? In der Nächsten Polizeikontrolle??? Wenn die Teile nicht im Fahrzeugschein stehen darfst du die nicht einfach drauf stecken. Die müssen trotzdem eingetregen werden. Nur da es eine original Ford-Felge ist, welche auch noch eine akzeptable Größe hat, ist dies keine große Sache. Zumal es diese Kombi auch serienmäßig beim 07 Modell gab. Es würde demzufolge auch schon reichen sich beim FFH eine Freigabe zu holen.
je nach model könnte es evtl. probleme mim gewicht geben....der mk7 is leichter als der mk6 (ich gehe mal davon aus das mit 08er model der mk7 gemeint ist, ansonsten korrektur bitte) ^^
argh... eine ford felge muss nicht eingetragen werden solange es eine freigabe von ford gibt, ich habe eine unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen und diese ist auch unbedingt mitzuführen.
hm.. also ich hatte für meine ST Felgen auch ne Bescheinigung von Ford.. jedoch gabs bei der ersten Kontolle mit den Rädern probleme.. Geldstrafe gabs und nachholung der Eintragung der Räder..
das mit der Freigabe von Ford hab ich vergessen zu schreiben ihr schlaumeier...kein grund sich so zu benehmen...man kann eine aussage ja ergänzen, oder ?????????????!!!!!
Das gilt für alle Fordfelgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, fahrste zum freundlichen fragste nach ob möglich, wenn ja lässt diese dir ausdrucken, Stempel druff und ab damit in das Handschuhfach. Achtung jedoch bei Tieferlegungen/Fahrwerke/Spurverbreiterungen usw und im nachhinein angebrachte Felgen, da hilft dir keine Freigabe. Sprich das Fahrwerk muss mit den größten Felgen die du hast abgenommen werden, habe da so ein Wisch von meiner DEKRA bekommen, da ich unterschiedliche ALUs habe fürn Sommer bzw Winter. Da ich erst Felgen, dann Tieferlegung und zum Schluß die Verbreiterung drauf eintragen lies. Die Felgen werden jedoch nicht "eingetragen" sondern nur das Fahrwerk in Verbindung mit den Felgen. Wichtig ist auch das wenn Änderungen vorhanden sind, da ein Merksatz dabei steht das zuvor bekannte Änderungen berücksichtigt wurden, sprich bei mir die Tieferlegung. So hat mir das mein DEKRA Mensch erklärt.
Das dumme ist nur das dies später im FZ Schein nicht mehr drin steht und man so zwangsläufig doch die TÜV Papiere weiter mit spazieren fährt. Meine Sachen sind ja auch in Verbindung miteinander abgenommen und das steht eben nur auf dem TÜV Bericht, aber nicht im FZ Schein. Daher hab ich sämtliche Eintragungen auch noch als einzelnes Papier mit dabei inkl. der Gutachten für Fahrwerk und Felgen, falls mal jemand Radmitte/Bördelkante nachmessen will. Polizisten mit langeweile kommen auf die tollsten Ideen, aber ich konnte immer Mängelfrei weiterfahren.
das es sowas gibt is mir bewusst, dachte nur das es evlt. probleme geben könnte, so eine unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen . Hab mal iwo gelesen, dass es jemand versucht hat,(zumindest für den ST) aber nicht von ford bekommen hat für felgen vom mk7 (wenn diese überhaupt gemeint sind)
Nee hab nix im FzSchein, ich fahr die Papiere alle spazieren, reicht ja auch, sagt selbst mein Prüfer. Im Handschuhfach habe ich doch das Handbuchmäppchen, da sind auch die Prüfberichte etc drin, fertig. Nur Änderungen die die Leistung verändern müssen im FzSchein eingetragen werden. Hmm ok, ST ist da so ne Sache da anderes Gewicht glaub ich.
Sobald du eine Sonderabnahme machen lässt muß es umgehend in den FZSchein eingetragen werden. Bei mir musste es sein weil die Felgen kein Gutachten für den ST hatten und zudem auch in Verbindung mit dem Fahrwerk abgenommen wurden. Der kleine Unterschied ist auf dem Prüfbericht zu lesen, da steht einmal "bei nächster Gelegenheit" und "muß unverzüglich" Das eine bedeutet, wenn sich die Behörde eh mit deinem Auto befassen muß wegen ummeldung etc. das zweite unverzüglich zu machen, also innerhalb von ein paar Wochen. Wenn dein Auto in der Gallery noch Aktuell ist sehe ich bei dir aber auch keinen Anlass da was eintragen zu lassen.
Ah ok ;-) Wusste nicht das Sonderabnahmen sofort einzutragen sind, liegt aber wohl daran das ich noch keine bisher gemacht habe ;-) Zum Auto... fast aktuell einige dinge sind wieder anders aber nichts abnahmepflichtiges zumindest Neue Bilder gibts wenn die Sommerräder wieder drauf sind.