Sportluftfilter

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von diewarnichtrot, 24. Juli 2011.

  1. Fadenkreuz

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    wieso denn ? Trotz Geräuschmessung im Toleranzbereich also gut ^^
    Vorallem wird eine Geräuschmessung ja nur im Stand durchgeführt und da hast du nie so einen mächtigen Sound wie beim Fahren unter Last ... von daher, alles kein Problem :)
     
  2. wwwiesel

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    Wollte es nur bemerkt haben, mag ja sein das es in der Toleranz ist, nur der Stress der ggf verursacht wird o_O
     
  3. XR2

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    Das verursacht überhaupt keinen Streß. Wenn ein offener Filter eingetragen und eine Auspuffanlage eingetragen sind und die auch genau so verbaut sind gibts überhaupt keinen Stress. Und wenn die Eintragung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, gehe ich davon aus dass auch eine Standgeräuschmessung in einer Kontrolle keine Probleme verursacht!
     
  4. vanguardboy

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    Die Eintragung ist für den 57i kit mit nicht serienmäßiger auspuffanlage nicht gültig. Für den 57ikit brauchst du/musst du die Serienmäßige auspufflange mit Motordämmung haben - sonst ist das nicht legal. Auch wenn beides abgenommen ist.
     
  5. XR2

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    ES IST EGAL WAS ICH IN MEIN AUTO EINBAUE. WENN DAS EINGETRAGEN WIRD IST ES ZULÄSSIG. UND SELBST WENN ICH EINE OFFENE ANSAUGANLAGE UND KEINE AUSPUFFANLAGE VERBAUE UND DAS SO EINGETRAGEN WIRD IST ES LEGAL SOLANGE DIE GRENZWERTE FÜR DAS GERÄUSCH NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN!!!
     
  6. vanguardboy

    vanguardboy Forums Elite

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    Nein. Eine Eintragung in den FzS kann wieder aberkannt werden. Wenn im nachhinhein festgestellt wird, das die abnahme nicht nach Teilgutachten stattfand bzw mist gemacht wurde (nicht rechtens), kriegt der Prüfer und der Fahrzeughalter paar probs. Auch nach einer Gesetzes änderungen kann eine Eintragung ihre Erlaubniss verlieren. Wie z.B der einarmige Wischer für den fiesta.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2011
  7. XR2

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    blahblahblah
     
  8. SKai

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    Im Gutachten für den K&N steht drin, dass dieses nur in Verbindung mit der originalen Abgasanlage gültig ist. Klar, weil sonst die Geräuschmessung die für das Gutachten gemacht wurde nicht mehr brauchbar wäre und ein Gutachten mit allen möglich Abgasanlagen die es für das Fzg gibt wohl nicht möglich wäre. Wenn man den Filter aber zusammen mit seiner Abgasanlage (ich glaube per Einzelabnahme, da zumindest das Gutachten des K&N hinfällig ist) eingetragen bekommen hat und dann auch noch drin steht ... in Verbindung mit ... gibt es da doch kein Problem. Dafür gibt es ja die Leute die sich damit auskennen und das tagtäglich machen, auf die man sich dann als Privatperson wohl noch verlassen kann. Wenn das ganze natürlich mit Vitamin B eingetragen wurde ist das unter Umständen was anderes.

    Ich denke nicht. Dafür gibt es sowas wie Besitztstandswahrung. Deswegen gibt es ja auch noch alte Fahrzeuge die so rumfahren wie vor 40 Jahren.
     
  9. wwwiesel

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    OMG! Naja, dann kaufe ich mir nen neuen ESD der noch schön leise ist und trag den in Verbindung mit dem K&N per Einzelabnahme ein! ;-) [IRONIEOFF]
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2011
  10. Fadenkreuz

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    Jop, da kann jedes Gutachten vom Hersteller angezweifelt werden, sowie jedes Gutachten verliert seine gültigkeit sobald du etwas anderes am Auto verändert hast... z.b. gilt ABE für Auspuff nicht mehr, sofern du ihn tiefer gelegt hast ... ich fahr ohne jegliche ABE rum, hab alles per EINZELEINTRAGUNG eintragen lassen ...

    Gebe dir vollends Recht SKai, mit genug Geld geht einiges, wenn man genug Gutachten macht usw. Ich habe zwar Vitamin B zum TÜV allerdings nur in Sachen Preise, also Ich zahl für ne Einzeleintragung die normale mehrere hundert Euro kostet nur einen Bruchteil. Ansonsten wollte ich normal vorher einen Muffler einbauen und bin vorab mit den Unterlagen zu ihm, hatter gemeint er tragt mir alles ein ... nur Illegales macht er nicht. Deswegen wurde es der Muffler auch nicht :) somit ist alles rechtens!!! Alle die rumweinen können dies gerne machen, ich kam schon in Polizeikontrollen und dann hieß es "Oh Auspuffanlage + Luftfilter ... nananana!" Fahrzeugschein gezeigt ... "oh beides eingetragen, na dann ist ja alles ok" :) :) also Jungs, alles kein Problem, wenn man das nötige Geld für Gutachten, oder eben ein bisschen Beziehungen beim TÜV hat ... (Die Ausführlichen Gutachten hab ich auch immer im Handschuhfach)
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2011
  11. XR2

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    Dafür braucht man keine Beziehungen. Eine Einzelabnahme fängt bei ca. 40 EUR an.
     
  12. Fadenkreuz

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    klar, aber mit Geräuschmessung, Abgasuntersuchung usw. kommt man normal nicht mit 40 € weg ... ;) ich hab ja zum Teil nicht mal Gutachten für die Teile gehabt ^^ warum auch immer ...
     
  13. wwwiesel

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    @Fadenkreuz

    Würdest ohne Vitamin zum TÜV Karlsruhe fahren würden die dich schneller rausscheuchen als du denkst. Bei Einzelabnahmen kacken die rum, also kann deine Aussage auf Vitamin B nicht nur auf Hinsicht der Preise zurückzuführen sein.



    Ich halte den Gesetzgeber und die Exekutive nicht für Saublöd. Wenns mal jemand genau nimmt oder am Vortag nicht an die Frau durfte oder einfach nur schlecht gelaunt ist, hat man eben Stress, in welcher Form das ist, ist eben die andere Sache.
     
  14. Fadenkreuz

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    1. Mag sein ^^ trotzdem wurde diese nicht getürkt ...

    2. Naja, aber wie schon gesagt, da kann jeder wegen allem rumkacken ... dann würde dir auch eine ABE nicht helfen, weil iwas wurde bestimmt noch am Auto verändert, dann können die sich drauf berufen, dass die ABE dann nicht gilt. Wenn die wollen, finden die immer was ... von daher ... Wenn die rummachen, fahr ich mit denen gerne zur Geräuschmessung, wird ja nix bei rauskommen, außer dass ich in der Toleranz liege, denn nichts anderes wurde beim TÜV gemacht :) -> also TÜV Eintragung rechtens ... muss ich dann nur noch dem angepissten Polizisten die Tränen weg wischen :D :)
     
  15. wwwiesel

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    nun wenn die Messung belegt das es nicht zu laut ist.

    Ein Polizist muss seinen Verdacht begründen, das geht bei "Lautstärke" wesentlich besser als bei ner ABE und wenn du Pech hast ist er eben doch zu laut, da zum Zeitpunkt der Eintragung der ESD eben "leiser" war.

    Bei anderen Teilen kann er dies zwar auch verlangen aber die Chancen entsprechenden Aufwand wieder ersetzt zu können sind hier weitaus höher als bei "Lautstärke".
     
  16. Fadenkreuz

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    Ja aber wieviele Auspuff gibt es mit ABE, also ist diese ABE genauso wertlos wie meine Eintragung, deiner Aussage nach. Was lernen wir daraus, alles was wir hier machen kann angezweifelt werden ... mir isses bums :)
     
  17. XR2

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    Und wie begründet er? Durch eine Standgeräuschmessung vor Ort. Wenn da das Geräusch entsprechend lauter ist als in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dann wird (vor allem wenn nicht abgenommene Änderungen am Auspuff bzw. am Ansaugsystem vorgenommen wurden) das Fahrzeug eingezogen. Bei mit ABE verbauten Bauteilen ist die Gefahr durchaus vorhanden. Bei eingetragenen Teilen dagegen werden die ohnehin vor Ort vom Prüfer bei der Eintragung gemessen. Da wird bei Bedarf der Wert in den Papieren geändert bzw. die Eintragung verweigert.
     
  18. wwwiesel

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    wie auch immer, wir dreh uns im Kreis und ich hab da auch keine Lust mehr zu diskutieren, weil das Rad kann man immer weiter drehen mit "was wenn keine Messung vor Ort erfolgen kann" etc.

    Solang zum Schluß keiner heult ist mir das egal, ich hab u.A. meine Meinung dazu geäußert und Punkt, Over and Out.

    Zum eigentlichen Thema:
    Es ist nur ein "Kleinwagen" wer ihn sportlicher klingen lassen will ok, aber wenn man den kleinen 10km gegen den Wind schön hört ist das eher peinlich, daher eher entweder oder.

    Alternativ einfach ein anderes Auto kaufen welches der Geräuschkulisse ggf mehr gerecht wird.