Hallo Leute, ich suche einen Schein mit eingetragenem Puma Motor. (Wie wahrscheinlich viele andere auch^^) Habe einen TÜV, der mir das auf jedenfall damit eintragen würde. Würde auch eine Aufwandsentschädigung zahlen. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Nein. Denn eine Eintragung in einem Fahrzeugbrief ist NIE UND NIMMER Grundlage für eine Eintragung. Dafür brauchts Teile- und Festigkeitsgutachten, jede Form einer Betriebserlaubnis etc. oder eben den Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers. Meiner Erfahrung nach hat Dein Ansprechpartner weder Ahnung von der Technik noch von seinen eigenen Vorschriften.
Wenn die alte Eintragung vom gleichen Prüfer oder wenigstens in der gleichen TÜV gemacht wurde, OK. So hält der zuständige Prüfer seinen Namen dafür hin, was irgendeiner seiner Kollegen mal irgendwann gemacht hat. Wenn's dann wenigstens günstiger ist, als eine Einzelabnahme auf Gutachtenbasis...
Leute, bitte last mich doch einfach machen. Wenn es doch bei mir passt, ist es doch okay, oder? Mein TÜVer sagte, dass er es mir einträgt mit den entsprechenden Papieren, die ich vorher mit ihm abgesprochen hatte. Ermessungspielraum ist eben genau die richtige Sache. Es werden doch so viele Sachen in diesem Ermessen eingetragen. Ich habe an einem anderem Fahrzeug anderer Marke eine Eintragung eines LLKs bekommen, bei dem ich vorher von zig Leuten gehört habe, dass die TÜVer keine Ahnung hätten etc. Der TÜVer kommt von derselben Hochschule an der ich absolviert habe und er sagte es ist alles i.O. Dasselbe auch bei der Auspuffanlage in Kombi mit dem LLK. Auspuffanlage ohne Gutachten aus GB. Also nochmal. Ich habe doch nur nachgefragt. Mir wurde geholfen. Alles gut
trotzdem bleibt eine derartige eintragung illegal.. egal ob eingetragen oder nicht.. XR2 hat dabei vollkommen recht.. der Prüfer hatte NULL ahnung seiner eigenen vorschriften.. achja und falls du in größere kontrolle kommst wo ein anderer prüfer das dann anzweifelt schützt unwissendheit vor strafe nicht. Eine eintragung ist in Deutschlöand NUR legal wenn die dazugehörigen Gutachten vorliegen, die bei einer Eintragung aufgrund eines FAHRZEUGSCHEINS bei dem noch nichtmal die Gutachtennummer des vorher "geprüften" Fahrzeugs steht, komplett fehlen. Wie willst du da beweisen das alles richtig geprüft wurde? Es ist IMMER der Fahrzeughalter in der beweispflicht.