hi ich bin mir leider nicht ganz sicher und möchte euch um rat bitten. hab einen fofi auf ST optisch umgerüstet. muss man eigentlich jetzt die original ford fiesta st stossis typisieren lassen oder geht das auch ohne typisieren, da es ja original stosstangen für den ford fiesta sind?? meine nur, falls mich ein polizist aufhalten sollte und der mich fragt ob ich die stossis eingetragen habe!?
hmm also bei ford sagte man mir das sie nicht eingetragen werden muss .. da orginal ford .. steht ja auch bei keinem st im fahrzeugschein
danke für die info. also könnten die nichts sagen, wenn ich st-seitenschweller habe, st front und st heck? was ist wenn ich ein silbernes racing-gitter in die frontstossi einsetze? ist das zulässig?? in meiner gegend sind die pullen sehr streng, deswegen frage ich sicherheitshalber lieber nach!
Also ich wurde schon mehrmals angehalten und wegen front und heckstossi hat noch keiner was gesagt .. racing gitter ist so ne sache .. muss aufjedenfall sehr gut befestigt sein seitenschweller.. kann ich auch nix zu sagen .. Der Heckspoiler vom ST soll/muss eingetragen werden wurde mir gesagt .. TiM
heckspoiler? du meint den dachspoiler oder?? oder meinst du die heckschürze? die eingetragen werden muss?
Theoretsich sollte es eingetragen werden , da es sich um eine bauartliche veränderung handelt, Falsch ist auch die sich immer wiederholende Behauptung das es nicht eintragungspflichtig ist da es sich ja um ORIGINAL Fordteile handelt, Richtig ist das die teile in dem fall Stoßfänger vom ST in der FZG ABE die beim KBA hinterlegt ist aufgeführt sind, nimmt man nun einen X beliebigen Fiesta und montiert die teile daran erlsicht rein rechtlich gesehen die FZG ABE aufgrund Bauartlicher Veränderungen. Auf der anderen seite wo kein Kläger da kein Richter
Ich sag mal so .. bei felgen usw kann ich es verstehen aber nicht bei der vorderen und hinteren stossi.. wäre doch echt krass wenn man sachen die an jedem st serienmässig sind eintragen lassen müsste .. naja was die rennleitung nicht weiß macht sie nicht heiß .. bisher ging immer alles gut *gg*
Also wenn bei uns mich einer der grünen Partei anhalten würde und ich hätte nen Racinggitter einfach vor das normal eGitter geklippst gäbs garantiert nen riesen Ärger! Der würde sagen, dass ich nicht ganz dicht sei mit so einem verkehrsgefährdenden Teil am Auto rum zu fahren.....:schnarch: :kippe: :lol:
also zuerst mal, danke dass ihr eure erfahrungen und meinungen gepostet habt. ich denke es ist sicher auch davon abhängig ob der pulle gerade nen guten tag hat oder nicht. meist sagen die gar nichts, wenn sie ein halb-getuntes auto sehen und mal prüfen die wirklich jeden sch...., auch wenn das auto nur aluflegen drauf hat *gg* ist halt meine erfahrung. ich möchte einfach sicher sein können, dass die polizei mir nichts anhaben kann, was das auto selbst angeht. die verchromten m3-spiegel sind eintragungsfrei, auch die abdeckungen für die türgriffe. das einzige ist halt die st-stossi vorne und hinten. ja aber richtig befestigt dürfte ein silbernes racing-gitter in der frontstossi genehmigt sein oder? da ist dann nur die frage, was genug befestigt für einen pullen bedeutet!? ach ich hasse das einfach. das nächste auto das ich mir kaufe ist gleich ein sportmodell mit serienmässig-coolem verbau. dann spar ich mir den ganzen quatsch, denn dann können selbst die pullen nichts sagen
Die Rennleitung kann Dir im schlimmsten Fall die Karre stilllegen. Deine Versicherung ( oder die Deines Unfallgegners), kann Dich aber im Falle eines Unfalls rechtlich belangen! Denn die Gutachter wissen, dank moderner Technik, genau was an welchen Fiesta gehört! Und dann hast Du ein richtiges Problem! Ob das immer alles so sinnvoll in unserem Rechtswesen ist, sei dahingestellt!!
ach wie schön! aber nehmen wir mal an, ich fahre zum tüv, lasse den st-verbau eintragen, dann würde es passen. ich meine, die versicherung wüsste dann ja trotzdem nicht, dass ich nen st-verbau drauf hätte!? obwohl ich es dann typisiert hätte! denn wenn ich dich richtig verstehe, versichert die kfz-versicherung nur das originalmodell wie es da steht oder?
Die Kfz- Versicherung versichert nur Fahrzeuge die eine ABE besitzen! Baust Du dir etwas ans Auto was keine ABE hat und nicht vom TÜV abgenommen ist erlischt die komplette ABE deines Auto´s ! Die Versicherung interesiert nur ob das was Du machst zulässig ist, und auch das nur in einem Schadensfall!
wieso lachst du? lern erst mal richtig schreiben! man schreibt nämlich hauptschule so! in meiner gegen sagt man halt pullen!! kann auch nix machen wenn man das bei euch anders sagt oder worauf du auch immer raus willst. würdest in meiner stadt leben, würdest es verstehen, also!
ja genau*g* nein, jetzt wieder zurück zum thema. ich werd einfach alles typisieren lassen, ist das einfachste schätze ich. dann gibts sicher keine probleme. trotzdem danke für die postings! :toll: