Blöde Frage ich weiß:lol: Is zwar für nen BMW, aber mein Bruder is angehalten worden und die Grünen ham sich an den Felgen aufgegeilt....:hmm: Gutachten Mich verwirrt der Satz :"zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE" danke schonmal!
nein ist keine abe. ist ein gutachten. das kürzel abe in dem gutachten ist allgemein zu verstehen. manche sagen dazu be (betriebserlaubnis) in dem gutachten heißt es halt allgemeine betriebserlaubnis. wenn du etwas nicht eingetragen hast dass eintragungspflichtig ist erlischt deine be bzw abe. zu dem satz ganz oben im gutachten: gutachten zur erteilung eines nachtrags zur abe -übersetzt- gutachten zur abnahme durch einen tüv-prüfer der es dann in die papiere einträgt bzw einen prüfbericht erstellt durch denn du bei der zulassungstelle den eintrag durchführen lassen kannst. mfg savas
Vordergründig ist der Zettelhaufen so nicht komplett, das eigentliche Gutachten fehlt vorneweg, was Du da hast ist lediglich der Anhang wo drinnesteht für welche Fahrzeuge das Gutachten gilt. Die im Titel angesprochene ABE ist die Betriebserlaubnis der Baureihe des Fahrzeugs welche der Fahrzeughersteller bei erstmaliger Vorstellung des Modells beim KBA bekommen hat. Der im Titel angesprochene Nachtrag ist dann der Zettel den Du vom TÜV-Prüfer bekommst wenn er sich den Karren mit den Felgen angesehen hat.