tagfahrlicht

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von sm1th, 5. November 2007.

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  1. tobiasbierwas

    tobiasbierwas Forums Mythos

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    Lichthupe und Horn gelten laut STVO als Warnsignale und ich setze sie dahingehend ein, den Blender darauf aufmerksam zu machen, dass er durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. :wink:

    Aber dass dich noch nie ein Nebelscheinwerfer geblendet hat, glaube ich dir ausnahmsweise mal, da du einen Mk6 fährst. (Man sitzt darin nämlich eine ganze Ecke höher als in nem Mk3.) ;-)
     
  2. Schueddi

    Schueddi Gast

    Ja und wenn jemand bei 120 140 fahren will bremst du den warscheinlich auch noch aus. Is klar, ne. Vor allem Blendest du mit deiner wilden Lichthuperei nicht nur mich, sondern auch noch andere und das nur weil ich früher gesehen werden will um Unfälle zu vermeiden...

    Ich sag nur - Stock ausm Po und Wirtsichtbrille suchen gehen...
    Leben, und leben lassen.
     
  3. tobiasbierwas

    tobiasbierwas Forums Mythos

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    Nö, dann kann er mich gerne überholen. Wenn er mir aber wie üblich zu dicht auffährt, gehe ich sachte vom Gas, lasse mich auf die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit fallen, dann wird er definitiv überholen und ich habe wieder meine Ruhe. :lol:

    Falls du mir noch weitere Sachen unterstellen möchtest, oder einfach jemanden zum plaudern brauchst, können wir diese Diskussion gerne per PN oder ICQ weiterführen, dieser Thread ist denke ich schon genug mit OT zugemüllt. :wink:
     
  4. M_a_n_i_a_c

    M_a_n_i_a_c Forums Elite

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    Oh nein noch ein möchtegern-straßenreiniger :bäh:

    Nebelscheinwerfer bei nasser fahrbahn blenden - fernlicht/lichthupe blenden wesentlich mehr und die hupe belästigt anwohner und lenkt vielleicht andere verkehrsteilnehmer ab. Tolle art nen unfall zu provozieren.

    """Und wenn du das nächste mal ne fliege zerschlägst - tret ich dir kräftig in hintern dann hast das
    gleiche"""
     
  5. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Puhh, ich fürchte mich richtig . . . .:wink:
    Das ist nicht richtig, in AT sind Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht erlaubt (STVO) da richtig eingestellte Nebelscheinwerfer nicht blenden.

    Dazu kommt das die Verwendung von Nebelscheinwerfern in AT auch tagsüber zusätzlich zum Abblendlicht erlaubt sind (Proller sind nun legal unterwegs)
    Die Koppelung an Nebel und Sichtbehinderung, ist seit mehr als einem Jahr gefallen.

    Grundsätzlich ist Tagfahrlicht (egal ob Nebelscheinwerfer, Hauptscheinwerfer, Zubehör, etc.) kein Ersatz für die Beleuchtungspflicht bei schlechter Sicht (Dämmerung, etc.) d.h. bei Tunneldurchfahrt muß man das Abblendlicht einschalten.

    Definiere 'echtes' Tagfahrlicht !


    GreetS Rob
     
  6. tobiasbierwas

    tobiasbierwas Forums Mythos

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    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2007
  7. Schueddi

    Schueddi Gast

    So. Ich habe eben wirklich drauf geachtet: Die Straße ist schön Nass durch den Schnee und mich hat kein einziger Nebelscheinwerfer oder seine reflexion geblendet. Im Gegenteil. Das Ablendlicht hat viel mehr geblendet. Naja, fahr du weiter lichthupend und hupend durch die gegend. Ich hoffe nur du triffst irgendwann auf nen richtig fiesen Proll oder Polizisten während eines Hupkonzerts. Du bist nämlich keinen deut besser!


    Edit: Die Tagfahleuchten dürfen übrigens auf Nebelscheinwerferhöhe eingebaut werden was all deine Theorien zerplatzen lässt. - PÖFF!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. November 2007
  8. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Das ist keine Definition von Tagfahrlicht sondern ein Herstellerlink:wink:

    GreetS Rob
     
  9. mana2403

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    Schon mal bei der TÜV oder Dekra nachgefragt?
    Tagsfahrlicht hat ein eigenes E-Prüfzeichen + natürlich die entsprechende Schaltung wie schon oben bereits erwähnt (TFL nur mit laufendem Motor und ohne weitere Beleuchtung nötig, auch kein Standlicht)
    Also wenn de umbaun willst, bauchste vielleicht auch den richtigen Prüfer der dirs auch einträgt (wg. Helligkeit und so)
    ich denke mal Nebelscheinwerfer trägt dir keiner als Tagesfahrlicht ein und die Grünen lachen dich aus.
     
  10. Schueddi

    Schueddi Gast

    Naja. Bisher habens mir alle grünen abgekauft. Das hat keinen interresiert. Lieber haben sie nach den Reifen und Auspuff geschaut.
     
  11. tobiasbierwas

    tobiasbierwas Forums Mythos

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    @Rob: Ist schon richtig, 2 Mausklicks weiter findest du genug Informationen und sogar eine FAQ. Ausserdem wenn du aufgepasst hättest, bräuchtest du gar nicht nochmal nachzufragen, denn direkt auf der ersten Seite dieses Threads ist ein Link zu einer ausführlichen Erklärung bei Wikipedia, aber wie immer Hauptsache rumspammen um mit den gecounteten Postings im Profil zu Prollen...

    Kann dem altbewährten Motto nur zustimmen; Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre... ;-)

    Die Gesetze in Österreich gelten für Österreich; Und nochmal: In D ist der Einsatz von NSW nur bei durch Wetterinfluss stark eingeschränkter Sicht erlaubt und wer das nicht kapiert, hat mal schnell nen grün/silbernen Passat im Rückspiegel und darf nebst Diskussion mit dem Beamten 10 € per Telecash berappen.
     
  12. Schueddi

    Schueddi Gast

    ... oder es kommen wild lichthupende Autos auf einen zu die das ganze Dorf nerven. Was glaubst du, was die Polizisten eher stört? Einen, der mit einem perfekten aber nicht 100%tig legalen Tagfahrlicht fährt oder einer der alle anderen Verkehrsteilnehmer vorsätzlich blendet und schlafende Kinder weckt durch seine stumpe huperei... :gruebel:

    Wer im Glashaus sitzt, sollte aufpassen wo er duschen geht - der Spruch gefällt mir einfach
     
  13. Piet

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    Es weicht doch eh keiner von seinem Standpunkt ab, warum lasst ihr es nicht einfach gut sein.
     
  14. tobiasbierwas

    tobiasbierwas Forums Mythos

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    Da hast du wohl wahr mk5jas. :sorry:

    Von mir aus kann der Mist hier auf das Sachliche beschnitten werden.
     
  15. Rob_Mae

    Rob_Mae Forums Elite

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    Seit wann ist Wikipedia Gesetz ?
    Gehörst Du auch zu denen die Wiki als die einzig ware Quelle ansehen?
    Dann dürfte von Dir ja kaum was kommen ! :lol:
    Das ist klar, nur glaubst Du das Licht sich in AT anders verhält als in D ??
    Das das in D erlaubt ist hat ja keiner behauptet (wer lesen kann ist im Vorteil)

    In AT ist es seit 2 Jahren erlaubt, weil man eingesehen hat das Nebellicht gundsätzlich (bei richtiger Einstellung) nicht blendet.

    Fakt ist das von Tagfahrlicht (egal ob nun serienmäßig, zusätzlich angebaut (mit entsprechender Genehmigung) oder in AT Nebellicht) keine Blendungsgefahr ausgeht.

    GreetS Rob
     
  16. mana2403

    mana2403 Forums Neuling

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    Richtig und nur wenn keine Blendungsgefahr besteht, werden entsprechende Leuchten zugelassen, egal ob D oder AT ! und nur zugelassene Leuchten sind nun mal erlaubt, alle anderen Leuchten beziehen, wenns auffällt, entsprechende Ordnungsgelder.

    Also da muss man halt an regionale Vorschriften halten (oder wer's nicht einsieht blechen, wenn's rauskommt. Denn "intelligente" Leuchte gibts immer!)


    und für die Leute, die meinen: "Mir passiert nicht, bei mir ist doch alles eingetragen!". (im Sprachgebrauch auch Schwarz-TüV oder fauler Prüfer genannt)
    Auch eingetragene Teile können bei TÜV oder durch die Dekra (bei Polizeikontrollen, hingeschleift wurden) bemängelt werden und dann ist nicht nur der Besitzter/Fahrer dran, sondern auch der damalige Prüfer der das eingetragen hat (bis zu 30Jahre später noch!). Und wenn der dabei richtig Glück hat verliert er seine Lizenz.
    Nur soviel dazu.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2007
  17. Schueddi

    Schueddi Gast

    Ihr wisst aber schon das wir hier von Tagfahrleuchten reden die für Sicherheit sorgen sollen und nicht von 500PS Motoren mit Trommelbremsen! Leute ihr müsst das alles in relation sehen!
    Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen! Wenn ich sehe mit was für abenteuerlichen an- und Umbauten manche hier im Forum unterwegs sind oder Winterautos die kaum den TÜV Stempel verdienen kann ich nicht verstehen wie man sich so über das Thema Tagfahrlicht aufregen kann.
    Habt ihr keine anderen Sorgen? Wir wissen alle inzwischen das es nicht erlaubt ist aber selbst die Polizisten stört es nicht (Zumindest hier in Stuttgart). In Tunnels oder bei Dämmerung mache ich auch das normale Licht an und DAS blendet wesentlich mehr. Ihr könnt das ganz einfach zuhause testen: Stellt euch mal mit Ablendlicht und mit Nebellicht vors Auto und schaut was mehr blendet.
    Was euch stört, ist zu wissen das es nicht erlaubt ist und somit bin ich ein querulant und passe euch nicht in den kram. Immer Stur nach vorne denken ABER: Wenn ich die Nebelscheinwerfer ausbaue und dafür legale Tagfahrlichter von Hella einbaue - könntet ihr den Unterschied auf der Straße erkennen? NEIN
    denkt mal drüber nach bevor ihr das nächste mal Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer belästigt und gefährdet...

    Fakt ist:
    - es dient der Sicherheit
    - es blendet niemanden
    - es stört keine Sau außer die besagten "Aushilfspolizisten"
    - man wird früher gesehen


    So long:
    Leben und leben lassen :wink:
     
  18. chickensam53

    chickensam53 Forums Inventar

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    Wenn die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, dann ist egal womit!

    Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

    Das hab' ich aber schon anders erlebt - in Stuttgart ;-)

    Bei richtiger Einstellung blenden beide nur wenig

    Wenn Du den Unterschied nicht erkennst, solltest Du 'mal zum Augenarzt gehen ... :kippe:

    Genau darum geht's ;-)
     
  19. Schueddi

    Schueddi Gast

    LAut ADAC und anderen Verkehrsclubs ERHÖHT ein Tagfahrlicht die Sicherheit auf den Straßen. Muss ich dir erst 100links hinklatschen oder kannst du selber suchen? Also ist von gefährden keine Rede. Außer du meinst das wilde Lichtupen, blenden und Hupen anderer hier im Forum

    Ganz einfach. Wenn der TÜV abggelaufen ist oder billigreifen gefahren werden juckt es auch keine Sau. Warum dann wenn jemand ein Tagfahrlich einbaut? Die Gefährden keinen - im Gegenteil!

    Pech! Hattest du auch NUR die Nebler am Tag an ohne Standlicht, Instrumentenbel., Nummernschildbel. usw? Nur so gilt es als Tagfahrlicht in der definition. Nicht aber vor dem Gesetz, das weis ich aber die Polizei bei uns störts nicht.

    Richtig! Aber das Abblendlicht mehr als die Nebler. Allein schon wegen der Einstellung.

    Woran will ein Laie das sehen? Von denen gibt es genauso Projektionsscheinwerfer die ähnlich wie die ST Nebler aussehen.
     
  20. tobiasbierwas

    tobiasbierwas Forums Mythos

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    Der Kerl regt bringt mich noch auf die Palme...

    TFL:
    Leistungsschwaches, diffuses Streulicht was nicht die Fahrbahn beleuchtet, sondern breitwinklig direkt nach vorne streut. Ist die Fahrbahn vor dem Fahrzeug dunkel, aber nimmst du nur das Streulicht aus den Reflektoren wahr, sind es definitiv TFL.

    NSW:
    Leistungsstarkes, gebündeltes Licht, was direkt auf die Straße geworfen und in einem etwas flacheren Winkel als das Abblendlicht abgeblendet ist.
    Bei trockener Straße erkennst du NSW daran, dass vor dem Fahrzeug der Lichtkegel auf der Straße zu erkennen ist.
    Ab einer gewissen Entfernung wird der gebündelte Anteil durch die Nasse Fahrbahn nach vorne und in den Gegenverkehr gespiegelt und kann blenden.
    Das ist genau der Grund, warum deren Nutzung in D in dem Sinne eingeschränkt wurde und ich laut deinen Aussagen so ein Bösewicht bin, der dann schonmal zurückblendet, wenn mir so ein Held entgegenkommt und ich vor lauter Blendung nicht mehr sehe, wo ich hinfahre.
     
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