Tagfahrleuchten

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von BBS99, 4. März 2006.

  1. Curly

    Curly Forums Mythos

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    Finde es nicht so geil... Sieht aus wie bei Cyber seinem roten MK6, als er hier frisch ins Forum schneite...
     
  2. Ryxo

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    Hat jemand passend zum thema schon mal die lecuhten so geregelt über nen relais dass wenn die ablendis an sind dass die tagis aus sind und umgekehrt :)
    Über den normalen Schalter halt so dass wenn man standlicht einschaltet dass Tagis an sind und wenn man ablendlicht einschaltet halt wie normal des ablendlicht :)
     
  3. 5fd5

    5fd5 Gast

    so, krame mal den alten Thread heraus.
    Bin mal gespannt, ob schon jemand eine Lösung gefunden hat, für den, von RYXO beschrieben fall
     
  4. Cosmic

    Cosmic Forums Inventar

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    wenn TFL an sind Darf NICHTS andres leuchten. Sondern nur die TFLs.

    dazu ne schaltung zu baun ist wohl nicht sonderlich kompliziert das bekommst du mit 2 - 3 relais ohne probleme hin. bzw sogar mit nur einem. Die lampen einfach auf Dauerplus sobald der motor läuft und sobald standlich/abblendlicht angeht schaltet das relais und sie sidn aus.
     
  5. 5fd5

    5fd5 Gast

    ja, aber meine Frage war, ob das jemand schon umgesetzt hat...
    Und wenn ja, darf man dann die Nebler als TFL benutzen?
     
  6. Cosmic

    Cosmic Forums Inventar

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    hm wenn warscheinlich nur mit den geeigneten Leuchtmitteln. Wobei ich denke das die TFls eine bestimme anbauhöhe brauchen, und die Nebler dafür definitiv zu tief hängen.

    Aber bevor ich mir die front mit so funzeln verbaue mach ich einfach abblendlicht an.
     
  7. 5fd5

    5fd5 Gast

    anbauhöhe sollten ab 25 cm über dem boden sein. Von daher kommen die Nebler schon ganz gut hin ;)
     
  8. Curly

    Curly Forums Mythos

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    hey

    kaufe mein set ;), auch wenn du schon einen schalter hast!!! bei meinem lichtschalter hatten sie anscheindend einen kleinen vorteil für uns/mich verbaut. keine ahnung warum, aber der schalter bleibt von allein zwischen "standlicht" und "aus" stehen und die nebler leuchten alleine, ohne das eine andere birne am auto brennt...

    siehe http://www.fiesta-gallery.de/content/ansicht.asp?Name=Curly

    hier ist schön zu sehen, wie der schalter bei dem cockpit bild alleine auf nebler stehen bleibt und somir die nelber wie tagfahrleuchten brennen
     
  9. 5fd5

    5fd5 Gast

    Hast doch ne PN von mir bekommen...!
     
  10. Curly

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    habe ich ja auch gelesen, aber ich meine mit meinem schalter hättest du tagfahrleuchten und nebler ;)
     
  11. Cosmic

    Cosmic Forums Inventar

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    mitm bissl gespiele bleibt da jeder schalter hängen ;)
     
  12. 5fd5

    5fd5 Gast

    wäre das dann legal?
    Dann wären die Nebler ja alleine an, ohne standlicht oder ähnlichem?
     
  13. Syka

    Syka Gast

    Legal wäre es nicht, da die Nebelscheinwerfer aufgrund ihrer Bauform und ihrer Typenbezeichnung nicht als Tagfahrleuchten geeignet sind.

    Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass du mit dieser Variante angehalten wirst, als wenn du mit Standlicht fährst.

    Angehalten werden kannst du aber definitiv trotzdem und 10€ kassieren für falsche Nutzung der Leuchteinrichtung. :)
     
  14. Schueddi

    Schueddi Gast

    Also der TÜV hat mir erklärt das es TECHNISCH GESEHEN in korrektes Tagfahrlicht ist, da ja kein Standlicht/Nummernschildbel./ oder Cockpitbeleuchtung an ist und sie automatisch mit der Zündung angeht.
    ABER die Nebelscheinwerfer sind nunmal Nebelscheinwerfer ohne TFL-kennung drauf und somit ist es Praktisch gesehen illegal.
    Als ich in die große Polizeikontrolle mit einem techn. Sachverständigen der Polizei gekommen bin war das natürlich das erste was dran kam. Ich hab ihm das ganze erklärt, vorgeführt, noch etwas von Licht am Tag, Sicherheit und hohem Verschleiß der Abblendbirnen erzählt und er ist kommentarlos aber offensichtlich einsichtig zum nächsten Punkt übergegangen.
     
  15. Syka

    Syka Gast

    @ Schueddi: Weißt du, was das im schlimmsten Fall für dich bedeutet hätte? Wärst du mit 10€ Verwarnungsgeld davongekommen oder hätte er dich zwingen können, das Modul auszubauen?
    Würde mich mal interessieren, ob das theoretisch "nur" so schlimm ist, wie wenn man einfach die Nebelscheinwerfer bei ausreichender Sicht einschaltet.
     
  16. Cosmic

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    ist doch nur falscher einsatz also 10 euro
     
  17. blackfox

    blackfox Forums Stammgast

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    Das zeigt mir, dass du entweder keine Ahnung hast oder noch nicht nicht in solch einer Situation warst wie ich jetzt schildere...

    WENN die Kontrolle schlecht geschlafen hat, schlechtes Sex hatte oder was auch immer, dann KANN dir passieren, dass du dein Auto innerhalb der nächsten sieben Tage der Polizeistelle vorführen darfst. Dort würde dann, je nach Laune des Prüfers, auch eine Kontrolle der Schalter gemacht werden. Sowas nennt sich dann "Mängelkontrolle". Glaubt es mir, ist mich schon passiert...

    Ich will damit nicht sagen, ihr sollt es lassen. Ich will auch nicht sagen, dass was ihr tut ist gut oder schlecht. Ich will euch lediglich auf das Risiko hinweisen (Schueddi ausgeschlossen, er weiß es).
     
  18. Schueddi

    Schueddi Gast

    Welches Modul?

    Also in der Vergangenheit musste ich immer nur 10€ abdrücken. Beim Fiesta aber nie etwas durch diesen "raffinierten" Lichtschalter.
     
  19. Cosmic

    Cosmic Forums Inventar

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    Und dann ?

    Ich war sehr wohl schon in so einer Situation allerdings gings nur um standlicht LEDs...

    Dann führ ich die Karre halt vor. Dann stell der tolle Polizist fest das der Lichtschalter ordnungsgemäß funktioniert .

    Da er nur mit einem gewissen Geschick in der Position hängen bleibt sehe ich da keinerlei Problem drann.

    Wenn die typen unbedingt karten schreiben wollen sollen sie doch.

    Ihr macht aus einer einfachen Polizei Kontrolle immer einen riesen Weltuntergang. Aber wie sagt man so schön "Wenn das wörtchen wenn nicht wäre"
     
  20. 5fd5

    5fd5 Gast

    So, war eben nochmal direkt bei der Dekra TÜV und hab nachgefragt, wies denn wäre Nebler als Tagfahrleuchten zu benutzen.
    Er meinte, wenn:
    1. Sie auf ca 25 Bodenhöhe angebracht sind
    2. Die Leuchtmittel dementsprechend stark sind
    3. Sie nicht die Farbbahn ausleuchten (Blendung des Gegenverkehrs)
    4. Klarglasscheinwerfer (fragt mich nciht warum)
    und 5. sie einen bestimmten Streuwinkel haben (glaube, er meinte die Lampen)
    dann wären es zulässige Tagfahrleuchten.
    Achja und sie müssen halt seperat schaltbar sein!
    So, und nun zerfleischt mich ;)