Tachogenauigkeit messen bei Felgenwechsel

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von alf007, 3. Juli 2008.

  1. alf007

    alf007 Forums Stammgast

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    Hey!

    Habe ein Problem:
    Habe mir Felgen 7x14 mit 195/45 R14 bei eBay ( von nen Forenmitglied) ersteigert.
    Hatte vorher 155/70 R13 drauf. Standard eben beim KA.
    So nun war ich heute beim TÜV und dem fehlt als einziges noch ein Nachweis auf die Tachogenauigkeit.
    Nun habe ich aus'n KA-Owner Forum, dass das gar nicht nötig ist, wenn die neuen Reifen einen bestimmten %-Wert in der Größe im Vergleich zum alten Reifen nicht überschreiten.
    Nun die Frage, ist das so. Wenn ja, weiß einer den Paragraphen oder sonst irgendwas?

    Ich hoffe man kann verstehen was ich meine ;)
     
  2. Fiestapuzzler

    Fiestapuzzler Forums Inventar

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    http://www.jennyxxx.de/reifenrechner_blau.swf
    Damit kannst du schauen, wieviel Abweichungen die Reifenkombi hat.
    ABer du liegst auf jeden Fall unter 3%.

    Hier der Gesetzesauszug:

    </SPAN>Zitat:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

    mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

    mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

    (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2008
  3. TS
    alf007

    alf007 Forums Stammgast

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    Naja, ich habe mir jetzt so eine Vorschrift gewünscht wo ich was von diesen 3% lesen kann.

    Aber trotzdem danke schonmal ;)
     
  4. oelschi

    oelschi Forums Profi

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    alf007 lies dir am besten nochmal das dicke schwarze durch und du wirst sehen das ist deine Antwort, nur das man 4% abweichung haben darf und nicht 3%.
    Ich glaub du hast da nur was falsch verstanden.:)
     
  5. TS
    alf007

    alf007 Forums Stammgast

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    naja, das Bezieht sich ja jetzt auch den Tacho. Ich meinte aber eine Differenz der Reifen von 3%
     
  6. SirBecks

    SirBecks Forums Mythos

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    du kannst aber auch zum ADAC oder Bosch Dienst fahren, manche haben so einen TachoTester!
    Ob der Tüv Prüfer ansonsten einen GPS Test übers Navi akzeptiert?

    Ich hatte damals gottseidank keine Probleme (und Prüfungen!) da ich mir eine Abnahme der gleichen Reifengröße auf einem anderen Sportmodell besorgt hatte und vorgelegt habe
     
  7. Fiestapuzzler

    Fiestapuzzler Forums Inventar

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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, denn im ersten Teil ist ein Felgenrechner, womit du die prozentuale Differenz ausrechnen kannst und die Tachoabweichung von 4% bezieht sich auf die Anzeige, wobei es dann keine Rolle spielt, welche Reifen du drauf hast. Denn 4% sind schon eine ganze Menge.
     
  8. Thumb

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    Nein, das spielt doch ne Rolle. Die Tachoabweichung von 4% bezieht sich auf die neue Rad/Reifenkombination im Bezug auf die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung/Kombination.

    Also nimmst du den Reifenrechner (oder rechnest es von Hand) und errechnest deinen Abrollumfang von den Serienreifen und von der neuen Rad/Reifenkombi.
    Und dann die prozentuale Abweichung...dann hast du es.

    Grenzwert 4%
     
  9. Estrella

    Estrella Forums Inventar

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    Also bei 14"ern auf KA hab ich das ja noch nie gehört dass das notwendig ist!

    Ich musste lediglich bei meinen 16"ern eine Tachoangleichung machen lassen.

    Gutachten fürn KA hast du bei den Felgen dabei?
    Ich an deiner Stelle würd nochmal bei einem anderen TÜV nachfragen
     
  10. Thumb

    Thumb Forums Elite

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    Nur weil DU es noch nicht gehört hast, heisst es ja nicht, dass der KA ausnahmsweise aus dem üblichen TÜV Prüfkriterium rausfällt.

    Es kommt ja auch nicht auf die Felgengröße allein an, sondern auf die Rad/Reifenkombination und den dadurch entstehenden Abrollumfang. Bei den üblichen Kombinationen passt es ja...
     
  11. Estrella

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    und was ist an 195/45 14ern denn so unüblich? :think:

    tut mir leid dass ich helfen wollte..... meine güte :wand:
     
  12. Thumb

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    Ok, für dich zum dritten Mal nochmal ganz langsam.

    Es kommt auf die im Fahrzeugschein eingetragene Rad/Reifenkombination und den daraus resultierenden Abrollumfang an.

    Beim Fiesta und anscheinend auch beim KA passt die Kombi 14" mit 195/45 ohne Tachoangleichung machen zu müssen.
    Sogar noch ein Zoll Toleranz ist drin, da man auch 195/45 auf 15" fahren kann und man liegt immer noch im Toleranzbereich...
    aber pauschalisieren kann man es nicht!!!!...wie gesagt...der Fahrzeugschein wird einem Genaueres sagen....
     
  13. Estrella

    Estrella Forums Inventar

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    So!
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Was hab ich oben geschrieben... :wand:

    klar muss man es eintragen lassen wenn es nicht im schein steht! logisch! aber sehr wahrscheinlich ohne tachoangleichung
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2008
  14. Thumb

    Thumb Forums Elite

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    Och maaan....immer noch nicht....

    Du hast 14" geschrieben und ich schreibe RAD/REIFENKOMBINATION. Was hast du daran nicht verstanden?

    Es geht nicht ums eintragen, dass muss man so oder so....sondern um den Toleranzbereich ohne Tachoangleichung. Der Abrollumfang ergibt sich durch den Felgendurchmesser und prozentuale Reifenhöhe zur Lauffläche...

    Also, die Aussage "bei 14Zoll muss man das nicht machen" kannst du nur treffen, wenn du das bei allen Rad/Reifenkombinationen sicherstellen kannst.

    KANNST DU DAS?
     
  15. Estrella

    Estrella Forums Inventar

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    Halt mal den Ball flach!!!

    Ich hab gesagt er solle nochmal bei einem anderen TÜV nachfragen! Meistens ist sowas Ermessenssache!
     
  16. knüppel74

    knüppel74 Forums Stammgast

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    Ist eben nicht Ermessenssache, weil die Rad/Reifen-Kombination noch innerhalb der zugelassenen Toleranz von 4% liegt, scheinbar hat der TÜV-Onkel nur keine Ahnung!
    Er sollte wirklich woanders hinfahren!
    Außerdem kann man das auch online bei dem jeweiligen Felgenhersteller herausfinden, so hats mein TÜV-Prüfer gemacht!
     
  17. Estrella

    Estrella Forums Inventar

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    Danke! :pos:

    ;)
     
  18. Thumb

    Thumb Forums Elite

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    Du liest auch nur das, was du lesen willst...

    Solange die anderen es kapieren...
     
  19. Neptuns_KA

    Neptuns_KA Forums Weiser

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    eingetragene serienmässige Größen sind beim ka übrigens, je nach ausstattung, 165/60R14 und 155/70R13 oder aber 165/65R13 und 155/70R13


    Sportka und Streetka haben 195/45R16 sowie 165/65R14 eingetragen, wobei ich mir da bei den 14" nicht ganz sicher bin
     
  20. datr1xa

    datr1xa Forums Anfänger(in)

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    hm bei mir wars so, dass es in der ABE stand, dass ich zum tachoprüfen muss.

    lustiger weise hat der boschdienst alles überprüft u kam zu dem ergebnis, dass ich 92km/h fahre wenn der tacho 100 anzeigt.
    dazu stand was mit 0-7km/h toleranz. wären ja dann aber 8%.
    trotzdem stand unten, "Keine Veränderung nötig".

    ab zum tüv u reifen sind eingetragen. :p

    vllt gibts ja noch einen toleranzwert bei der tachowelle + dann die 4% der reifentoleranz.. KA! ich habs eingetragen bekommen ENDE!

    zu meinen reifen:
    165/75R13 nach 195/45 14