also an meinem xr3 läuft im februar der tüv ab. das auto ist aber nicht angemeldet. 1.kann ich ohne HU/AU ein Auto anmelden??? dann warte ich nämlich bis ich ihn anmelde. 2.Darf ich mit dem Auto ja mit den alten nummernschildern zum tüv fahren(aussage tüvprüfer).ich will aber nicht zum erstbesten tüv fahren. ne echt verzwickte situation.
Ohne Tüv kannste den natürlich nicht anmelden, ohne Au allerdings schon. als ich meinen gekauft habe, hatte der zwar noch TÜV/AU, der Verkäufer konnte allerdings dei Bescheinigung nicht finden. Beim STVA habe ich dann Schildr mit ner abgelaufenen AU-Plakette bekommen. Mt den alten Schildern kannste zum Tüv fahren, allerdings auuf direktem Weg. Sollte dich die Rennleitung anhalten und angenommen der nächste TÜV ist in einer komplett anderen Richtung, kann es Ärger geben.
Hm, wie weit ist die nächste Prüfstelle entfernt? Wenn es nicht gerade ne halbe Weltreise ist, sollte das schon klargehen, darfst halt keine Umwege machen. Du bist ja nicht der einzige, der ein nicht zugelassenes Fahrzeug dem TÜV vorführt. Wie gesgt, direktester weg ist das Zauberwort und ich meine, dass es da auch ne Umkreisregel gibt, schau ich mal nach, bevor ich was falsches sage!
STVO sagt: "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;...". Also: Du darfst mit den alten Schildern zum Tüv/AU und zur Zulassungsstelle fahren. Allerdings darf das KFZ nicht länger als 18 Monate abgemeldet/stillgelegt sein. Vorraussetzung sind natürlich funktionstüchtige Brems/Lichtanlage, aber ich denke das versteht sich von selbst. Das ganze innerhalb des Zulassungsbezirkes. Hoffe, damit weitergeholfen zu haben.
Also darfst du nicht mit den unangemeldetetn Fahrzeug fahren !! Rote bretter dann oder diese Wochenkennzeichen bin ich der meinung . Wegen versicherungsschutz min haftpflicht. Wie das aussieht wenn du mit den alten Brettern fährst mit der Versicherungsdoppelkarte zum Tüv weiss ich nicht genau frag deine Versicherung die müssen das wissen. Weil wenn dein Auto abgemeldet ist hats auch keine Haftpflicht.
Nein, alte kennzeichen + deckungskarte genügen. Mit roter oder gelber nummer kansnt auch durch ganz deutschland fahren
Da keine alten Kennzeichen mehr vorhanden waren,bin ich nur mit Brief und Doppellkarte zur Zulassungsstelle. War für die auch kein Problem.
Ich weiß nur, das man bei Uns kein Auto ohne gülige AU und TÜV bekommt. Die wollen sowohl die gültigen Papiere sehen, als auch das mindestens noch 1 Monat drauf ist, wenn eins von Beiden abgelaufen ist, keine Zulassung. Fahrten zum Strassenverkehrsamt und zum TÜV sind ohne Kennzeichen, aber mit Doppelkarte der Versicherung erlaubt, mehr nicht. Ach doch, man darf mit einem Fahrzeug, das abgemeldet worden ist, noch heim fahren, da die Versicherung für diesen Tag ja noch läuft.
Klar, Doppelkarte musst du natürlich dabei haben. Würd aber auch nochmal bei der Versicherung nachfragen.
Also hier beim TÜV Hessen ist es so das das Auto angemeldet sein muß, also mind. Kurzzeitkennzeichen oder rote Nr.. Mußte mir auch Kurzzeitkennzeichen holen vorm TÜV, ohne Zulassung geht da gar nix. Bei Werkstätten die TÜV machen gehts bei uns auch ohne.
seit wann den das ? Ich kann genasu gut aufm hänger zum TÜv fahren. Hab shcon divere autos ohne anmeldung getüvt, ebenfalls in hessen
Weiß auch nich genau, Bekannter wollte letztes Jahr Auto verkaufen was abgemeldet war. Auto aufn Hänger und zum TÜV, zack pech gehabt. TÜVer sagte die dürfen den so nich prüfen er sollte sich nebenan an der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen holen dann würde es gehen. Da ham se dem Prüfer den Vogel gezeigt und vor seinen Augen in NRW(weil wir im Dreiländereck wohnen) beim TÜV angerufen und durfte dann da vorbeikommen. Ich hatte mich vorher auch erkundigt und mir ham se dann das gleiche gesagt im Mai
Das Kurzzeitkennzeichen ist in dem Fall doch sowieso nur Geldscheiderei... Habe an meinen Autos Saisonkennzeichen. Falls ich doch mal außerhalb der Saison fahren muß, hole ich mir einfach rote Nummern...
so,ich kram das jetzt mal wieder raus..... also folgendes: au und hu stehen an, ich habe keine Nummernschilder und keinen gültigen fz schein weil das auto abgemeldet ist. also denke ich das ich mit der bescheinigung von HU AU zur zulassungstelle gehe und dort bekomme ich beim anmelden die plaketten??? Danke!