warum es nicht erlaubt ist, Seitenblinker und Blinker im Spiegel gleichzeitig anzuschliessen? Eigentlich ist es doch dann Doppelt sicher. Könnte man eventuell die Seitenblinker als Begrenzungsleuchten nutzen?
Das nennt man deutsche Bürokratie. Natürlich kannst du die Blinker auch als Seitenbegrenzungsleuchten nehmen, die dürfen dann halt nicht mehr als 5W Leistung haben.
Wieviel Watt haben die Birnchen die im Seitenblinker drinne sind? Die könnte mann doch an das Standlicht anschliessen, oder? Und ich denke mir, sollte man Ahnungslos sein, die Spiegel mit den Seitenblinkern verbinden, hagelt es Punkte, gelle?
Also könnte ich sie ja als Begrenzungsleuchten nutzen. Wenn es erlaubt ist. Gibt es da auch Auflagen ?. Oder muss man die gar eintragen lassen ?. Aber warum nicht Seitenblinker und Spiegelblinker zusammen, weiss ich immer noch nicht.
Weil laut StVo nur ein Seitenblinker zugelassen ist. Und die Nutzung als Standlicht (Begrenzungsleuchte) scheidet auch aus, da die Leuchte im Spiegel höchstwahrscheinlich keine Zulassung als Begrenzungsleuchte hat. Außerdem denke ich mal das würde nachts beim Fahren irritieren, wenn man immer den Lichtschein der Spiegellampen im Augenwinkel hat. MfG Flo
Ich glaube die Lampen in den M3 Spiegeln sind sogar als Standlicht zugelassen, nicht aber als Blinker.
Dann sollte es wohl gehen... am besten währs aber wohl die Spiegel mal zum Sachverständigen zu bringen und sich die E-Nummer erklären lassen. Weil auch für Standlichter gibts ja gewisse Anbauvorschriften
seitenmarkiwerungsleuchten unterliegen aber gewissen höhenmaßen und haben in der regel vorgeschriebene positionen vorne oder hinten alles andere irritiert da gibts schöne schriftsätze in der stvzo. zur beleuchtungseinrichtung
Oh, ich glaube, ich bin falsch verstanden wurden. Also die Spiegel mit den Blinkern, würde ich auch schon als Blinker nutzen wollen. Ja sie sind mit einer E-nr. Und die Seitenblinker würde ich dann gerne als Begrenzungsleuchten nutzen. Ansonsten müsste ich die Seitenblinker tot legen,und eventuell mit solchen Abdeckkappen die Löscher zumachen, und das wäre ja schade.
Sich an einen Fiesta überhaupt M3-Spiegel zu bauen find ich schade... Fährt doch jeder zweite mit rum. Lieber auf orig. Facelift Spiegel zurückgreifen, dann gibt´s auch keine Probleme mit Blinkergebastel.
Kann Xaero nur zustimmen... würd mir auch Faceliftspiegel holen. Die originalen Seitenblinker als Standlicht/Begrenzungsleuchte zu nutzen ist sicher nicht erlaubt. Ob die Leuchte im Spiegel als Blinker genutzt werden kann bzw. als solcher zugelassen ist, müsste man erstmal rauskriegen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php Zitat: (3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel. Zur Höhe steht drin: Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Wenn ich den Text richtig verstehe, ist es erlaubt, wenn auch weiter hinten eine 2. Leuchte je Seite angebaut wird. :think: Also nur die originalen Seitenblinker als Seitenleuchten nutzen reicht nicht aus
dann erstmal vielen Dank an euch alle. :klatsch: Werde die Seitenblinker also erstmal totlegen, aber denoch dran lassen. ( Falls ich es mir nochmals anders überlege) Ok, über den Geschmak lässt sich streiten. Mir gefallen die M3 Spiegel eigentlich gut. Zur zeit habe ich sie nur halt ohne Blinker dran. Habe sie mir allerdings jetzt mit Blinker gekauft.
Ja aber ich darf sie ja weder als Blinker noch als Begrenzungslicht nutzen. Also müssen sie doch ab, und dann Blenden drauf.
Hatte die Spiegel auch mal, hatte beides angeschlossen, bis mir mein Tüver sagt, unten und oben Blinker ist nicht erlaubt. Schau dir die neuwagen alle an, alle blinker im spiegel, im Kotflügel aber keinen und das hat seine gründe. Mein tipp wie xaero sagt M3 ab und Faceliftspiegel ran
Wie ich oben schon geschrieben habe. Im moment habe ich die M3 Spiegel dran, und habe mir schon M3 mit Blinker gekauft. Weil sie mir gefallen.