Ich habe neue Felgen (7jx15 et13) Was sagt der Tüv dazu, dass die Reifen leicht unter dem Kotflügel/Radlauf heraus gucken? (1-2CM) Bekommt man es eingetragen?
ein bild wäre hilfreich aber ich geh mal davon aus (anhand der beschreibung), dass es keinen mit dem tüv gibt..
Meine Steffan Felgen schauen auch leicht raus und sie sind eingetragen. Frag doch einfach mal deinen TÜV, was er davon hält? Wobei ich 2cm schon krass finde. Grüße
die lauffläche der reifen muss nur abgedeckt sein meine stehen auch raus 1-2cm und das interessiert keinen weil die lauffläche bedeckt ist.
schau senkrecht auf deinen Kotflügel. wenn dann die Lauffläche bedeckt ist ists ok. stell doch einfach mal ein Bild ein.
alles ist machbar, hab hinten auch gerade so das profil abgedeckt, der rest (2-3cm) der 9/14 schaut raus. Wurde erst vor 3 wochen eingetragen.
darf aber eigentlich nicht mehr. früher hat es gereicht, wenn die lauffläche abgedeckt war. mittlerweile (seit knapp 2 jahren, oder so) muss das rad komplett abgedeckt sein.
EU Vorschriften heißt der Grund. Aber laut Aussage meines Prüfers, kommt es dabei drauf an wann das Auto zugelassen wurde. Ist dies vor einem bestimmten Stichtag der Fall, so greift auch weiterhin die alte Regelung, weil das Fahrzeug danach zugelassen und geprüft wurde.
naja stimmt nicht ganz es gibt die eu-richtlinie und die stvzo, beides kann der tüver je nach ermessen anwenden, ergo ist beides möglich, denke mal auch das es territoriale unterschiede auch gibt, heißt in köln isses evt. schlimmer als in berlin usw.
also ich hatte ein ähnliches Problem mit zusätzlich angebauten Nebler an einer GFK-Frontschürze. lt. EU-Richtlinie müssen hier die Nebler eine Minstesthöhe von ca. 20cm einhalten. Jedoch in der STVZO steht diese Mindesthöhe nicht. Mein TÜV hatte das für mich geklärt, d.h. wenn mich doch einer deswegen ansprechen sollte, dann bezieh ich mich hier auf die STVZO, da ich ein in Deutschland zu gelassenes Auto habe. Meiner Meinung nach sollte das so gehen. Geh einfach zu TÜV deines Vertrauens und frag nach, weil der muss es ja auch am Ende eintragen.
§ 49a Abs. 1 StVZO verweist auf Richtlinie 75/756/EWG - ECE-Regelung 48. demnach liegt ihr falsch.... ausserdem sinds 250mm also 25cm die zum boden eingehalten werden müssen