rechtl. Frage bzgl autom. Verriegelung der Tueren

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von -=Spike=-, 17. Februar 2005.

  1. TS
    -=Spike=-

    -=Spike=- Forums Semi-Profi

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    ja wie denn nu?
    Du findest das praktisch, dass die Karre verriegelt und haettest Angst, dass einer die
    Tuer nicht aufbekommt weil der Griff fehlt? :gruebel:

    Und dass die ZV bei einem Unfall wieder aufschliesst ist ja nicht gewaehrleistet...



    So, wie es aussieht hat keiner nen Paragraphen, der das automatische Verriegeln
    erlaubt oder verbietet, oder? :B:
     
  2. TimMK3

    TimMK3 Forums Neuling

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    Natürlich nicht, genauso wenig wie nicht gewährleistet ist, dass die Airbags bei einem Unfall funktionieren und die Gurte nicht abreissen. Aber weggespachtelte Türgriffe sind nunmal weg und kommen auch bei einem Unfall nicht wieder.
     
  3. Fozzy2002

    Fozzy2002 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Hat der Focus auch, Anti-Car-Jacking Funktion. Lässt sich ein und ausschalten. Schliesst bei 10Kmh die Türen, sodaß von außen keiner aufmachen kann. Bei Auslösung irgendwelcher Unfallsensoren, sei es Airbag oder so, schliesst die ZV automatisch wieder auf. Soschnell kann die Stromversorgung garnicht unterbrochen werden. Wenn die Airbags zünden können oder der Benzinschutzschalter angeht, dann hat die ZV auchnoch genug Saft um die Türen aufzumachen. Diese Funktion ist auch nur ein "einfaches" Verschliessen, keine Doppelverriegelung, die es mir von innen auch nichtmehr erlaubt zu öffnen. Im schlimmsten Fall und wenn die ZV net öffnet kann die Feuerwehr immernoch die Scheibe einhauen und die Tür von innen öffnen.

    Haben Alarmanlagen meistens auch drin, diese haben aber meiner Meinung nach keien Chance, im Falle eines Unfalles schnell zu öffnen, sie hängen an keinerlei Sensoren. Aber es ist erlaubt, sonst hätten die Alarmanlagen keine E Prüfnummern. Diese Funktion ist auch IMMER abschaltbar.

    Bye, Markus
     
  4. Frankk

    Frankk Forums Stammgast

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    Also einen § hab ich auch net zur Hand, um das endgültig entscheiden zu können.

    Aber ich möchte nur zu zwei Sachen zu bedenken geben:
    1) Z.B. alle Garguard mal mindestens ab Defender aufwärts haben diese Funktion der automatischen Türverriegelung eingebaut haben. Und die haben doch alle eine E-Zulassung für deutsche Straßen. Die hätten sie doch NIE bekommen, wenn diese Funktion nicht erlaubt ist.

    2) Dürfte man dann analog bei Fahrzeugen OHNE ZV die Türen auch nicht von innen per Hand verschließen dürfen. Da kommt ja auch im Falle eines Unfalls niemand rein, wenn die Insassen bewusstlos sind. Wieso sollte es also bei einer vorhanden ZV anders sein, wenn man die Funktion ggf deaktiveren kann?
     
  5. Fozzy2002

    Fozzy2002 Forums Fortgeschrittene(r)

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    Auch die Defender hats schon eingebaut ;) Carguard Alarmanlagen haben teilweise 4 E Nummern, war glaub ich E1, E11, E13 und E24. Stehen zumindest aufm Prospekt vorne drauf. Auch so Sachen wir Motorfernstart ist nicht ausdrücklich verboten. Obwohl es bei Schaltfahrzeugen zu Remplern kommen könnte. Automatikfahrzeuge stehen ja beim Parken eh immer in Park oder neutral. Weiß aber net genau, ob das Carguard Motorfernstartmodul nur erlaubt ist, weil eine zusätzliche Sicherheitszone zur Gangüberwachung oder Handbremsüberwachung oder sowas eingebaut hat. Ein Wagen mit intakter Handbremse geht eh sofort wieder aus, sobald man den Motor mit eingelegtem Gang startet und bewegt sich nur nen kleinen Ruck (zumindest Benziner, bei Dieseln weiß ich net, die fahren ja auch im Standgas locker los).

    Gibt soviel, was eigentlich wiedersprüchlich ist, aber das eine ist erlaubt, das andere nicht. Cleanen der Türen ist eigentlich nur meine Sache, beifahrer muß ja nicht mitfahren, wenn er net will und darüber bescheidweiß.....

    Bye, Markus