Vielleicht bin ich zu blöd für die entsprechenden Suchbegriffe, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es das Thema noch nicht gab.. aber ich habe nach einiger Zeit nix konkretes gefunden.. Ich habe letztes Jahr meinen GFJ verkauft und war froh, dass ihn der Käufer wieder herrichten wollte.. er wurde jedoch leider verschrottet da das Straßenverkehrsamt gesagt hat, dass der zu lange abgemeldet war und er nicht mehr angemeldet werden kann, weil die Karosserie neuere Gutachten braucht bla bla (genaue Infos hab ich dazu nicht). Ich hab noch gefragt, ob s denn da keine Möglichkeit gäbe, aber sollte es in diesem Fall wohl nicht gegeben haben... (wobei ich das immer noch seltsam finde..) Der Fiesta war ein Spanien GFJ FL mit 2 Airbags, eFH, Ausstellfenstern usw Bj. 1995 und war seit ca. 2006 abgemeldet, sollte 2010 wieder angemeldet werden... (wie auch immer, denn eigentlich war der sehr restaurierungsbedürftig, nix drin, keine Teile, etc...) Daher frage ich mal, ob da was dran ist, dass es manche ältere Autos nach längerer Abmeldezeit nicht mehr schaffen, angemeldet zu werden.... besonders, weil ich ja sonst umsonst viel Arbeit in meinen originalen XR2i stecken würde, der schon seit 2004 (oder länger.. der vom firestorm damals) abgemeldet ist... Grüße
nach 18 Monaten muß man zur Vollabnahme. Ist wie HU beim TÜV nur ausführlicher und alle Eintragungen sind ungültig und müssen neu geprüft werden. Das ganze wurde aber abgeschaft die Vollabnahme gibt es nicht mehr, seit einen bestimmen Datum verfällt der Fahrzeugbrief nicht mehr und auch die Eintragungen nicht mehr.
Der Zeitraum, nachdem der alte Schein verfällt, hat sich mehrmals geändert. Weiß garnicht, wie lange es zuletzt war. Auf jeden Fall wurde dieser Zeitraum abgeschafft und es ist nun immer möglich ein Fahrzeug anzumelden. Natürlich mit TÜV. ;-) Also eigentlich das, was ToppeR auch geschrieben hat. :-D Gruß Christian
soweit ich weis haben die das komplett abgeschafft, hu, asu fertig. aber achtung gefährliches halbwissen, anruf beim tüv klärt aber alle fragen mfg
hab mal vor nen halben jahr mal bei uns in der zulassungstelle angefragt antwort war es ist egal wie lange das fahrzeug abgemeldet war die regelung das man ne koplette vollabnahme nach 2 jahre machen muß gibt es nicht mehr es ist so einfach bei tüv vorfahren die hu au durchführen wenn er es besteht einfach anmelden und gut ist
genau so und nicht anders ! eine verschrottung des fahrzeuges kann keiner anordnen , nur weil es zulange abgemeldet war ! es sei den das das fahrzeug in einem so schlechten zustand ist das es keine HU mehr bekommt .
Genau so ist es. Meine aber,daß ein Zeitraum von 6 Jahren im Spiel ist. Bis 6 Jahre dürfen alle Orgas prüfen,danach nur noch der TÜV(ohne Gewähr).:think: AU machen und zum TÜV /KÜS/DEKRA fahren. Anschließend wir eine HU gemacht. Nur etwas gründlicher als gewöhnlich. Fertig.erfect:
Wollt grade sagen, was ist denn mit den ganzen Scheunenfunden die wieder flott gemacht werden und dabei teilwese gleich "individuelle Änderungen" erfahren.
Danke für die Antworten.. und so habe ich mir das eigentlich auch gedacht.. also eigentlich ne gute Nachricht, nur traurig dann um mein alten GFJ, den ich seit 2001 hatte.. dachte der Käufer will den flottmachen und auf einmal isses n Würfel Keine Ahnung, warum der das dann erzählt hat, oder was er verwechselt hat.. oder ob s ne Ausrede war.. naja, ging eh nciht anders, mach den XR2i (irgendwann mal ^^) fertig und das Auto musste halt weg.. trotzdem schade...
meiner war 2001 abgemeldet worden und erst durch mich 2009 wieder angemeldet worden, ich hab weder ne vollabnahme machen müssen noch wurden die eintragungen gestrichen
Wahrshcienlich hatte er doch keine Lust mehr, Zeit und Geld reinzustecken, hat gemerkt so kommt er nicht über'n TÜV und dann weg damit. Schade, aber man kann ihn schlecht wieder auseinanderfalten...