ob eine austragung möglich ist ist abhängig von den gesetzlichen vorschriften . eine leuchtweitenregelung ist seit .... in deutschland pflicht , also ist es nicht möglich diese bei einem fahrzeug auszutragen was nach diesem zeitpunkt zugelassen wurde ! ähnlich sieht es mit anderen sachen aus wie AIRBAG wenn es eine gesetzes pflicht ab einem bestimmten zeitpunkt gibt ist eine austragung ab diesem zeitpunkt nicht möglich ! vor diesem zeitpunkt nur dann wenn dieses bauteil nicht im serienumfang( marktabhängig) des fahrzeug vorhanden ist .
Ich hab da schon mal was geschrieben bezüglich Austragung.. aber nur für den Raum Schweiz. Das Lenkrad mit Nabe von Sparco hat auf Anhieb gepasst... Ob Servo oder nicht.. ich sehe da kein Problem. Einzig der Blinker quittiert sich nichtmehr selbst nach dem abbiegen. Zitat: In der Schweiz ist ein austragen der Airbags möglich. (Wenigstens im Kanton Bern) Der Airbag muss fachmännisch auser Betrieb genommen werden und auf folgender Bestätigung von Halter und Fachkraft Unterzeichnet werden. Wen dies ordentlich gemacht wurde und der Hersteller sowie Lenkradtyp vorliegen und der mittlere Durchmesser 28cm nicht unterschreitet, ist der Eintrag ok! (natürlich gegen entsprechende Gebühren) Was die Prüfer oft nicht wissen... Die schüsselung (Lenkradtiefe) dürfte nicht zu hoch sein und Fahrzeugspezifisch die Betätigung von Blinker, Scheinwerfer, Horn, Waschanlage etc. nicht einschränken. Bei einer Schüsselung von 95mm auf dem Bild muss selbst ich die Finger ganz schön lang machen damits reicht! ;-) Dafür geniesse ich die Beinfreiheit ohne gestreckte Arme, da die Sparcolaufschiene entsprechend montiert ist. Anmerkung: Bei normalen Sicherheitsgurten ist ein Airbag nicht nur sinnvoll sondern kann lebensrettend sein! Das leicht diagonale Abkippen des Oberkörpers über dem Diagonalgurt ist ein günstiger Umstand um Kräfte abzubauen und in den Airbag zu tauchen, statt in ein hartes Lenkrad zu prallen. Bei Hosenträger- Mehrpunktsystemen werden die Kräfte direkt am Körper abgebaut was die Belastung stark auf Wirbel und Nacken erhöht, jedoch den Körper nicht zum Lenkrad lässt. Darum tragen Rennfahrer auch entsprechende Zusatzausrüstungen. (Hals-Nacken-Stütze etc.) Die Demontage meines Airbags erfolgte nach ausführlicher Sicherheitsberatung mit einem Crashexperten von DTC im Zusammenhang mit Austragung der serienmässigen Sicherheitsgurten und Eintragung der Sparcogurten, Sitzen und Lenkrad sowie Stossstange. Der Beifahrerairbag ist in meinem Fall trotzdem weiterhin aktiv. Hier noch ein link zu alten Airbags und Airbagtests vom Experten des Dynamic-Test-Center: http://www.dtc-ag.ch/typo3/fileadmin/download/publicat/alte_airbag.pdf Gruss Lotus Geändert von Lotus (24.04.11 um 21:11 Uhr)
Ich hab da schon mal was geschrieben bezüglich Austragung.. aber nur für den Raum Schweiz. Das Lenkrad mit Nabe von Sparco hat auf Anhieb gepasst... Ob Servo oder nicht.. ich sehe da kein Problem. Einzig der Blinker quittiert sich nichtmehr selbst nach dem abbiegen. Haste vielleicht die Adapterplatte vergessen?Muß vom Serien aufs Sportlenkrad umgebaut werden
Man kann das airbag lenkrad abnehmen und nur das obere stück der lenkseule ausbauen .......... fals das noch keiner weis
Man kann das airbag lenkrad abnehmen und nur das obere stück der lenkseule ausbauen .......... fals das noch keiner weis[/QUOTE] meinst du das Gussteil in dem das Schloss/Lenkradschloss sitzt? Gruß oLLi
meinst du das Gussteil in dem das Schloss/Lenkradschloss sitzt? Gruß oLLi[/QUOTE] richtig das hab ich gemacht weil ich die servo rausgeschmissen hab
Und wenn du die Servo raus schmeisst musst du das Gussteil tauschen und was noch alles? hab jetzt auch nen fofi mit servo aber ich brauchse gar nicht deshalb frag ich mal gruß oLLi
also du brauchst das KOMPLETTE lenkgestänge (gestänge und das lenkgetriebe) wegen den aufnahmen auf das lenkgetriebe und da ich den airbag noch nich ausgetragen bekommen hab hab ich das obere teil geändert somit hab ich zum schein das airbag drin noch