Welche regulierung nach Unfallschaden??

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von Blackwolf, 10. Mai 2012.

  1. Blackwolf

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    Brauch mal nen guten Rat und eure Erfahrung!
    Mir ist gestern jemand beim ausparken in mein Auto gefahren! Kotflügel vorne rechts eingedrückt und leicht verzogen da die spaltmase nicht mehr passen und natürlich die Felge beschädigt. Der Reifen dürfte auch was abbekommen haben weil ein Teil seiner Heckschürze bei mir zwischen Felge und Reifen steckt! :) Ob die aufhängung was abbekommen hat kann ich nicht wirklich sagen! zumindest optisch sah alles normal aus!
    09052012684.jpg 09052012686.jpg

    Nun zu meiner Frage wie soll man so einen Schaden am besten regulieren lassen?
    Über Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
    Oder über Gutachter der Gegnerischen Versicherung?(Hier könnte ich ja dann auch einen meiner Wahl noch dazukommen lassen?)

    Für Erfahrungen und Tipps wär ich dankbar! Obwohl ich ja hoffe das sich hier keiner zu gut mit Schadensregulierung auskennt! ;)
     
  2. ello1990

    ello1990 Forums Neuling

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    Moin....

    Ich habe bis jetzt immer sehr gute Erfahrungen mit einem Gutachter gemacht.... Mir ist mal am hinteren Radlauf jemand rein gefahren...

    Der Gutachter hat mir ein Gutachten erstellt wobei das komplette Teil ausgetauscht wurde, sogar die Heckstoßstange die wirklich nur minimale Kratzer hatte wurde getauscht und nicht nur lackiert. Neue Felge und Reifen habe ich auch bekommen...



    Vielleicht hat es dir geholfen
     
  3. Chewy1

    Chewy1 Forums Anfänger(in)

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    Gutachter der gegnerischen Versicherung? :D Das ist sicher die schlechteste Wahl!

    Fahr zu einem Gutachter deiner Wahl und nimm die Schadenfall-Nummer mit. Der schickt die Rechnung dann direkt an die gegnerische Versicherung, diese übernimmt die Kosten für den Gutachter (und übrigens auch für deinen Anwalt, falls nötig).

    Allerdings darf es sich dabei wohl um keinen Bagatellschaden handeln, sondern schon ca einige hundert € kosten müssen, sieht aber wohl so aus.

    Wenn du den Schaden einfach wieder beseitigen lassen möchtest, kannst du das Auto nach schriftlicher Freigabe durch die Versicherung auch in einer Werkstatt deiner Wahl (auch Vertragswerkstätten) abgeben und reparieren lassen. Diese kümmert sich dann um alles.

    Gutachter würde ich nur aufsuchen, wenn du vor hast den Schaden fiktiv abrechnen zu lassen.


    LG
     
  4. Sokrates

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    Leider im Wesentlichen der falsche und unkluge Weg. Ein paar hundert Euros, den gleichen Schaden habe ich am Golf VI und der Gutachter sagt , Schaden , einschließlich zerkratzter Felge 4300 Teuros , also mit ein paa hundert Teuros kommt man da nicht aus. Vorgehen ganz einfach, Bilder machen , zum Anwalt gehen , Unfallanzeige mitnehmen (blauer Zettel), Gutachter ranholen, (den eigenen Natürlich) Über Gutachten abrechnen, wenn Du das Geld hast , zur Werkstatt gehen und reparieren lassen und den Res tdes Geldes in die Tasche stecken. Was man NIE machen soll, die Kostenabtretung der Werkstatt unterschreiben und deren Schadensservice beanspruchen, warum ???, ganz einfach, die holen Ihren gefälligkeitsgutachter ran, der schätzt auf 4000 Teuros, die Werkstatt läßt sich 4000 Teuros ausbezahlen und repariert für 1500 Teuros und steckt sich den Rest in die Tasche :think: Dann steck ich mir doch lieber das Geld in die tasche
    :finger: Das sind meine Erfahrungen aus 28 Jahren Auto fahren und bin immer gut gefahren damit :p
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2012
  5. Chewy1

    Chewy1 Forums Anfänger(in)

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    Bitte genau lesen! Ich habe den Schaden überhaupt gar nicht geschätzt!

    Um das einmal klarzustellen. Ich schätze den Schaden NICHT auf ein paar hundert €, sondern sagte, dass es einen Schadenmindestbetrag gibt, AB DEM man einfach und allgemein einen Gutachter beauftragen darf. Ich glaube der Betrag lag bei ca. 700€ erwartetem Schaden (da ich den genauen Betrag nicht mehr weiß, habe ich darauf verzichtet eine Zahl zu nennen). Meine Einschätzung war lediglich, dass er diesen nötigen Betrag wohl erreichen wird. Wie hoch der Schaden an seinem Fahrzeug letztlich wirklich ist, das vermag hier keiner einzuschätzen, dafür sieht man viel zu wenig und muss sich das ganze von unten und innen ansehen bzw. beim Demontieren der Teile. Den Schaden heir spontan auf 4000€ zu schätzen ist Schwachsinn, selbst wenn es am Ende stimmen sollte.

    Generell: Natürlich kann man bei einer Werkstatt an schwarze Schafe geraten, muss es aber auch nicht. Wenn er den Schaden reparieren lassen möchte und eine Werkstatt kennt, der er vertraut, dann kann er das gerne einfach dort abgeben und spart sich die Zeit mit dem Gutachter (das ist der einzige Grund auf einen Gutachter zu verzichten). Sicherlich sollte man sich den Schaden selber anschauen und auch danach die Reparatur kontrollieren.

    Ich wollte meinen Schaden (wurde ebenfalls angefahren) fiktiv abrechnen lassen und benötigte dafür natürlich ein Gutachten. Außerdem wird so auch eine evtl. Wertminderung berücksichtigt (die bei mir angeblich aber nicht vorlag). Also mit Gutachten liegt man nicht verkehrt ;-) Nur wähle den gutachter selber aus!

    LG
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2012
  6. Sokrates

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    Okay dann eben falsch verstanden, aber ich fahre seit 1985 Auto, Werkstätten, dennen ich vertraue habe ich nicht kennen gelernt , die denken an den eigenen Geldbeutel, wichtig ist nur , der Weg zur Werkstatt trete ich erst an, wenn ich das Geld komplett habe und dann kann die Werkstatt ja mal sagen, was sie dafür haben will, aber ich gebe das Schadensmanagment nicht aus der hand und überlasse der Werkstatt den Gutachter, denn das würden die sofort tun, Gutachter holen und sich die taschen vollstopfen und für Dich kommt da nur plus/minus null Euro raus . :sad: Wertminderung kommt da sehr bestimmt auch bei raus
     
  7. TS
    Blackwolf

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    So hab mich jetzt entschieden morgen einen Sachverständigen kommen zu lassen der mir ein Gutachten erstellt! Gestern hab ich noch gesehen das die Frontschürze auch in mitleidenschaft gezogen wurde! (Kratzer) Mal schaun wie hoch der Schaden jetzt im Enddeffekt geschätzt wird!

    Danke nochmal an eure Erfahrungen und Tipps!
     
  8. Sokrates

    Sokrates Forums Semi-Profi

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    Sehr gut , aber vergiß den Anwalt nicht , ansonsten wartest Du lange auf das Geld und im übrigen bin ich nicht verpflichtet den ganzen Schriftkram zu machen, dafür gibt es Advokaats Liebling und wenn Du das Geld hast , kannst Du in Ruhe eine Werkstatt suchen und mit denen den Preis aushandeln , jedoch über fiktiver Gutachtenabrechnung gibt es zunächst nur den Betrag excl. MWST :sad:
     
  9. TS
    Blackwolf

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    Ich werd wohl fiktiv abrechnen lassen! kann ich mir die MWST irgendwie noch holen z.B. wenn ich dann was in einer werkstatt oder lackiererei machen lasse weil dann muss ich ja MWST zahlen oder is die dann einfach weg?
     
  10. Sokrates

    Sokrates Forums Semi-Profi

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    Nein die MWST wir nach Vorlage der Rechnung bezahlt
     
  11. TS
    Blackwolf

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    Ah ok also ist die MWST nicht ganz verloren! Gutachter war heute morgen da und hat sich den Schaden genau angeschaut und alles vermessen! Fakt ist neue Felge, Reifen, Radlager, Stoßdämpfer, Feder, Querlenker, Stabi, Frontschürze, Kotflügel und Radinnenhausschale! Geht jetzt alles zum Anwalt und dann mal schauen was rauskommt!
     
  12. Sokrates

    Sokrates Forums Semi-Profi

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    Habe es nochmals in alten Gutachten von 2001 nachgeguckt, die Instandsetzungs + Lackierstunde haben sich mit dem Euro in 10 Jahren verdoppelt, im Jahre 2001 135 DM /Stunde und jetzt 120 Euro /Stunde , da soll mal einer sagen der Euro wäre kein Teuro :gruebel: Also billig geht nimmer , jede kleine beule , dierekt 1000 Euro + X :übel:
     
  13. helter-skelter

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    Will jetzt mal nicht Schwarz sehen,aber es könnte auch schon ein Wirtschaftlicher Totalschaden sein.
    Wenn dir der Gutachter dir den Wagen Kaputt schreibt dann bekommst du von der Versicherung den Wbw.
    Das kommt aber nur zu stande wenn die reparatur höher ist als der Wbw.

    Du musst aber damit rechnen das die den Wagen in eine Restwertbörse online setzen und wenn da jemand viel bietet ziehen die das davon ab..
    Beispiel: Reparaturkosten 3700€ ohne Mwst Inkl 4400€
    Wiederbeschaffungswert steuerneutral 2800 €
    Restwert 500€
    Dann wurdest du abzgl. 2800-500 = 2300€ bekommen
     
  14. Chakky

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    Parkrempler gleich einen wirtschaftlicher Totalschaden? Das ist ja mies :/
     
  15. Basti

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    das glaube ich nun eher weniger, da dürfte noch en bissl was Fehlen
     
  16. helter-skelter

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    Das war jetzt auch nur ein Beispiel
    Aber wenn man von den kosten ausgeht Neuer Kotflügel,Stossfänger Felge mit Reifen Dann evtl noch Fahrwerksteile. + Lackierung und ab und anbauen.
    denn kommt da schon ne Summe zusammen.
    Ob es nun ein wirtschaftlicher Totalschaden ist weis ich auch nicht so recht auf alle fälle berechnen die nur Neuteile und von einer Fachwerkstatt gemacht.
    Ich weis ja nicht was für ein BJ KM usw das Fahrzeug hat.
    Aber es kann ganz schnell so enden ist leider so.
    Die Gutachter gehen ja vom jetzigen Marktwert aus was der Wagen jetzt so bei den Autobörsen im I-net gehandelt werden und nach der Schwacke liste.
    Daraus errechnen die den Wert.

    gruss Mike
     
  17. TS
    Blackwolf

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    @helter-skelter da liegst du nicht mal so verkehrt ist ein BJ 2006 allerdings erst EZ 2007 mit 90tkm! Fahrwerk, Radlager und komplette Achsaufhängung rechts muss neu da Spur und Sturtz überhauptnicht mehr passen.
    Das könnte jetzt ziemlich knapp werden mit dem wirtschaftlichen Totalschaden!
    Naja ich warte und hoffe jetzt mal auf das Gutachten! Wär mir nämlich echt zu schade den jetzt einfach abzugeben nur das ich mein Geld bekomm!
     
  18. helter-skelter

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    Wenn es so wirklich sein sollte,sag den gutachter das du ihn eigendlich behalten möchtest,sonst setzen sie dir dein Wagen einfach in eine Restwertbörse
    und dann wird das richtig bitter weil die versicherung dann nur noch den Wiederbeschaffungswert - Restwert.
    Am besten gehst du zu einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.
    Wenn du keine schuld httest dann trägt die Versicherung des Rämpler die kosten.
    Evtl bekommste auch noch Nutzungsausfall.
    gruss Mike
     
  19. TS
    Blackwolf

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    :) Hab gerade mit meinem Rechtsanwalt telefoniert und der hatte das Gutachten schon! Schaden liegt bei 4000€ und der Wert des Autos vor dem Unfall bei 6200€ Also alles save!