Hallo Leute , ich habe da eine frage hoffe das ich hier richtig bin. wollte mir neue felgen kaufen 8x15 et 20.Ich habe aber nur ein Festigkeitsgutachen mit einer bereifung die,so weit ich weiß nicht mehr produziert wird 215/40-15. Heute beim TÜV gewesen um zu fragen Welche reifen ich da draufziehen darf(mein wunsch 195/45-15) und ob ich das eingetragen bekomme. TÜV antwort,mit einem Festigkeitsgutachten garnicht nur mit Teilgutachten. Und was die reifen angeht 195er benötige ich vom reifen hersteller eine freigabe. Meine frage ist jetzt,ist das neu mit dem teilgutachten,kein eintrag mit festigkeitsgutachten? Ich meine sollte doch kein problem sein oder? Ich würde mich über jede antwort freuen...
Hallo, bei welchen TÜV bist du gewesen?Du müsstest zu einer technichen Prüfstelle und die Felgen unter §21(einzelabnahme) eintragen lassen.Da reicht dein Festigkeitsgutachten. Die normalen Tüver dürfen halt nur §16.3 (Teilegutachten) eintragen,hoffe der § stimmt. grüße
die festigkeitsgutachten sind heutzutage nur noch altpapier.. damit machen 99% der tüvstellen nicht mal mehr ne 21§ (hatte dasselbe problem und hab die felgen letztendlich verscherbelt) hab mich über nen 3/4 jahr mit den verschiedensten prüfstellen rumgeschlagen..
8x15 mit 195/45 R15 sind kein Problem. Du schickst die Daten von dein Wagen Achslast und Höchgeschwindigkeit an den Hersteller und die schicken dir ne Freigabe und ne Empfehlung was für ein Reifendruck du fahren sollst. Von Yokohama s-drive hatte ne Freigabe für den gleichen Fall. 8x15 sollten eigentlich alle Hersteller machen. Bei 8.5x15 wird schwer bis unmöglich. Wenn du Papiere für die Felgen hast bekommt man die auch eingetragen. Sonnst könnte man auch keine Porsche Felgen bei VW eintragen lassen usw. Wenn die Achslast nur eingegossen ist dann kann man es vergessen.
naja Porsche felgen sind auch zugelassen von Serie aus also umfangreicheres Prüfungsverfahren, als NUR ein festigkeitsgutachten.. (wenn auch nicht für VW ees gibt somit unterlagen über diese felgen..)aber zubehörfelgen die nur ein Festigkeitsgutachten haben, kann man in Deutschland auch wegwerfen, da nicht mehr eintragbar.. stand vor 1 oder 2 jahren auch beim VDAT auf der Hompage.. (oder am besten ins ausland verscherbeln)
Danke für die Antworten... Es handelt sich um Motec Nitro MCR1 in 8x15 mit 195/45-15.... und die würde ich gerne nehmen.
@ToppeR...ich hoffe ich habe mich nicht falsch ausgedrückt.... Das problem liegt bei den felgen,da die nur mit einem Festigkeitsgutachten verkauft werden und der TÜV trägt mir das nicht ein,ich brauche ein Teilgutachten.
für diese felgen gibts doch passend egutachten für den Fiesta?? FelgenOutlet.de rechts beim TÜV Cert einfach auf gutachten klicken
Meiner Meinung nach anderen Gutachter suchen,hatte keine Probleme mit meinen 16er vom toppeR. Auch ohne passendes gutachten für mein Fiesta.
Ich habe jetzt anfragen gesendet mal schauen was da bei rauskommt.....;-) Ich hoffe es kommt was positives dabei raus. Ich werde natürlich auch bereichten......;-)
Morgen, Erste antwort direkt von Motec-Wheels, Sehr geehrter Herr .... Leider gibt es kein Gutachten für Ford, wenn die Radlast und der Abrollumfang stimmen im Festigkeitsgutachten mit dem Fahrzeug, dann müsste der TÜV auch die Räder eintragen.
Zweite antwort von Wheel Machine, Hallo, tut mir leid, aber für dieses Fahrzeug gibt es keine Gutachten von Motec.
Such dir einen anderen TÜV Prüfer. Für ein Fiesta Baujahr 89-95 werden keine Gutachten mehr gemacht für neue Felgen.
ich habe die selben felgen, vorne hab ich die 7x15 und hinten 8x15. fahre rundrum dunlop sp9000, von denen bekommst sicher ne freigabe. und da die felgen doppellochkreis haben, bin ich einfach hingegangen und hab das gutachten für die vw felge ausgedruckt und bin dann damit zum tüv war alles kein problem, selbst mit der kombination.
Alles klar, Ich werde mal schauen. Habe jetzt ein angebot für ATS DTC bekommen,die selbe größe. Dafür habe ich schon grünes licht von tüv bekommen,benötige nur noch eine reifen freigabe vom hersteller...