Hi Community, hab da mal eine Frage, da ich nichts passendes im I-Net gefunden habe. Muss vorab sagen, dass das mein erster persönlicher HU-Besuch mit dem Auto war (1. vom Autohaus, 2. befreundete Werkstatt, 3. ich jetzt). Ich war Anfang Oktober bei der DEKRA wegen HU/AU, hatte eigentlich keine Probleme (Bremsen, Abgaswerte, Auspuff, Lenkung etc. alles ok), dann kam er auf meine Räder-Reifenkombi zu sprechen. Ich habe 205/50 R15 drauf. Ich habe (witzigerweise) von der DEKRA eine separate Einzelabnahme und die Räder-Reifenkombi ist auch in den Papieren eingetragen. Der Prüfer meinte, dass sowas die DEKRA normalerweise nicht machen würde, da Sie es nicht dürften und der unterzeichnende Prüfer das wohl auch nur unterschrieben hat, da er auch FORD fahren würde und sehr sehr mutig ist. Das was mich daran jetzt ärgert ist, dass er anschließend meinte, dass er mir eine neue HU NICHT geben müsste, da ER die Räder-Reifenkombi als zu groß empfindet und der Spritzschutz bzw. die Radabdeckung nicht ausreichend wäre, aber er hätte heute einen guten Tag und er würde beide Augen zudrücken und ich könnte dann fahren. Stimmt das? Gruß Dirk
nein, eingetragen ist eingetragen, das hat auch nix mit der laune des prüfers zu tun. was laut tüv vorschrift, also auch dekra eingetragen ist, darf gefahren werden. anders siehts aus, wenn die polizei kommt und sagt: hey jung, so aber nicht, dann haben die erstmal das recht zu behaupten dass das ned geht (auch wenn du tüv hast und alles eingetragen wurde). ich vermute einfach mal dass du nen a****lochprüfer erwischt hast. geh am besten nächstes mal einfach wieder zu dekra oder gtü und alles is in butter
Überstehe Räder Hallo, wenn es nur überstehende Reifen wäre. Kotflügel-Verbreiterungssatz Ford Fiesta VI 02 [JD,JH] 1.6 16V Sowas gibt es auch als Universal Gruss Ralf
Das ist nicht richtig, der Prüfer hat den PKW zu untersuchen und wenn er den nicht ok findet kann, darf, und sollte er die Plakette verweigern. Als Beispiel wären da z.B. grobe Fehler und seien es nur Schreibfehler. Diese könnten, wenn es so wäre, ja nie wieder korrigiert werden.
Hat sich manchmal jemand so'n verbreiterundsdatz schon verbaut? Würde mal interessiern wie dad aussieht
Schon richtig das dier bei der HU die Plakette verweigert wurde, auch mit eintragung. Du hast bei der 205er reifen eine Tachoabweichung von -5% was überhaupt nicht sein darf. Standartgröße ist 195/45 R15. Dein Tacho zeigt mit den 205er reifen NUR 95km/h an, aber wirklich fährst du 100km..
Nee, das ist so nicht wahr. Die Standardgröße beträgt beim Fiesta mit 15 Zoll Felgen 195/50 R15, bei 16 Zoll 195/45 R16 und bei 17 Zoll 205/40R17. Ob nun der Reifen ein 205er ist, ist ja für den Umfang egal, also hat er auch keine Tachoabweichung meiner Meinung nach. Der Reifen ist dann eben nur 10mm an der Lauffläche breiter.
Es gilt zu beachten, dass er 205/50R17 schreibt, aber nur 205/40R17 zulässig ist! Das ist schon ein gewaltiger Unterschied!
Die Abweichung beträgt -2%, wie vanguardboy schon schrieb und das sieht der TÜV nicht gerne, einfacher ist es wenn der Tacho etwas mehr anzeigt, aber auch da sind enge Grenzen. Und es ist doch nicht egal wie breit der Reifen ist. Die Höhe des Gummis beträgt z.B. in beiden Fällen 50% von der Breite, das bedeutet die 50 in der Reifenzeichnung. Also ist der breitere Reifen auch im Umfang größer. Natürlich kann jeder Prüfer, egal ob DEKRA, TÜV, GTÜ etc. diese Eintragung anzweifeln und somit die Plakette verweigern. Bei den Sachverständigen arbeiten Menschen und die machen auch mal Fehler. Wieso sollte ein Prüfer der dein Auto sieht und aus fachlichen Wissen sagen kann das es nicht passt dir die falsche Abnahme nochmals absegnen? Je nach Bundesland hat der Prüfer ja auch recht, eine Einzelabnahme (eigentlich Sonderabnahme) darf in den alten Bundesländern nur der TÜV und nur in den neuen die DEKRA. @futura: er schreibt 205/50/15 und nicht 17 @TAZ: Schreib uns mal die genauen daten deiner Rad/Reifen Kombi. Also was im FZ Schein steht was du fahren darfst ab Werk und was du jetzt fährst. 2% Abweichung waren vor ein paar Jahren noch OK, dies könnte sich aber geändert haben.
Ok, ich seh es auch gerade. Mir war nicht bewusst, dass die Reifenbreite Auswirkungen auf den Abrollumfang hat. Ich wollte in meinem Post auch eigentlich nur vanguardboy korrigieren mit der zulässigen Reifengröße.
Das ist gegenüber den 195/50/15 ne Abweichung von -1,74%. Und wenn dem Prüfer 205/50/15 schon zu groß sind, was sagt er dann, wenn du dir 17er drauf machst?
Da hab ich ja wieder eine Diskussion losgetreten @ Piet: Also laut Fahrzeugschein ist die Standardbereifung 195/50 R15 76R und Winterbereifung 175/65 R14 76Q auf 5.5JX14H2. Die Räder-Reifenkombi die ich drauf habe ist wie gesagt 205/50 R15 86V auf 7JX15H2 ET 38 Hersteller DBV Typ Australia. Gruß
Und nun? Hab mal etwas gegoogelt, werde aber daraus nicht schlau. Wie groß darf die Abweichung jetzt seim? Lese hier einmal was von 4% und dann wieder was von 10%. Muss ich da eine Tachoangleichung vornehmen lassen, denn damit scheint es ja dann erleidgt zu sein.
Die Tachoabweichung darf in diesem fall 0% sein. Vorlauf des Tachos darf bei bis 7% liegen. Aber du hast leider -1.7%. Kein Prüfer wird mäckern wenn der Tacho 105km/h zeigt, aber in wirklich keit nur 100km/h gefahren wird. Bei dir ist es leider so das der Tacho 97,5km/h anzeigt, aber die reale geschwindigkeit bei 100km/h liegt.
Aber wenn du den Tacho angleichen lässt werden dir zwangsläufig alle anderen Rad/Reifenkombis aus dem Schein gestrichen. Mit der geringen Toleranz würde ich es höchstens mal beim TÜV versuchen, aber eingetragen ist es eh schon. Eigentlich ist es da du ja HU und eintragung hast höchstens noch für deinen Seelenfrieden, denn angreifbar bleibt auch die erneute eintragung so wie eh jede Eintragung.
Hab Frieden mit meiner Seele geschlossen Ist aber trotzdem frech, die Rad-Reifenkombi hab ich vom Autohaus so drauf bekommen beim Kauf. Naja, Shit happens. Danke allerseits erfect: