Innenraumbelechtung während der Fahrt?

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk3" wurde erstellt von Gonzberg, 18. April 2005.

  1. -=Dragon=-

    -=Dragon=- Forums Inventar

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    für sowas gibts kein gutachten, weils belanglos ist. das ist im innenraum, strahlt nicht nach außen, blendet den fahrer nicht und ist somit erlaubt ;-)
     
  2. Luciano

    Luciano Forums Semi-Profi

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    Das erzähl mal meiner Kathode, die hat sich wohl vor lachen gekrümmt!?

    Normalerweise sollte der Inverter schmelzen, bevor die Kathode selbiges tut. Aber offensichtlich, hält sich da nich jeder Inverter dran.
    Also meine Kathode ist bis zur Unkenntlichkeit zerlaufen.

    Ciao Luciano
     
  3. TS
    Gonzberg

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    genau davon habe ich gesprochen... wie gesagt. In meinem Pc haben die alles weggeschmolzen... Bei einer war nur die Kathode am schmoren, bei der anderen warens Inverter und Kathode.

    Seitdem hab ich nen heiden respekt vor den Teilen.. möchte mir die nicht ins Auto machen..

    Grüße,

    Gonzberg
     
  4. -ali-

    -ali- Forums Semi-Profi

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    ja warum kommt das denn eigentlich vor???

    bei normaler benutzund dürfte das doch eigentlich nicht passieren...

    ali
     
  5. -=Dragon=-

    -=Dragon=- Forums Inventar

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    Ich hab ja auch schon welche dringehabt, die sind überhaupt nicht warmgeworden, auch nich nach längerem einsatz.
    nur bei mir sind die röhren durchgebrochen, weil die wohl etwas unter spannung standen, auch wenn das in schaumstoff gebettet kaum möglich hätte sein dürfen
     
  6. octane

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    :ne: Das ist jetzt das letzte was ich dazu noch sage; Ich habe vor mir ein Schreiben der Dekra liegen, weil ich mich damit auch dienstlich beschäftige
    In dem steht:
    " die zusätzlichen Leuchten (z.B.blaue Fußraumbeleuchtung) wurden weder im Zuge des Typengenehmigungs- oder BE- Verfahrens geprüft, noch sind sie vorgeschrieben oder für zulässig erklärt. Zusätzliche Leuchten sind im §52StVZO gelistet." Was das zur folge hat brauche ich dir jetzt wohl nciht mehr zu erklären, oder? :roll: Es ist zwar eine Ermessensentscheidung, aber es kann auch zu einer OWI wegen erlöschen der BE führen.
    Gruß Kathrin :wink:
     
  7. TS
    Gonzberg

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    was genau ist eine OWI?

    Hmm.. naja ich finde nen beleuchteten schaltknüppel(so wie in geschildert habe) deutlich dezenter als ne fußraumbeleuchtung.. Es scheint zwar beides nicht nach außen, aber ich könnte mir vorstellen, dass eine Fußraumbeleuchtung für den fahrer selber eine größere "Ablenkung" darstellt.

    Gruß,

    Gonzberg
     
  8. fl4m3

    fl4m3 Forums Inventar

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    OWI=Ordnungswiedrigkeit :wink:
     
  9. TS
    Gonzberg

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    hab dank... :)
     
  10. Quasi

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    Wenn ich das Ganze hier richtig interpretiere, darf die Innenraumleuchte von Standart-Weiß auch nicht auf Blau umgebaut werden, da der Beifahrer die während der Fahrt als Kartenleselampe anschalten kann. Oder seh ich das falsch?
     
  11. TS
    Gonzberg

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    dann muss man dem beifahrer vorher ein kleines brieging erteilen.. :)

    Hmm also ich glaube mit der deckenbeleuchtung ist das wieder so ne sache, weil die auch eher von vorbeifahrenden autos eingesehen werden kann.. kann mich aber auch täuschen..

    Gruß,

    Gonzberg
     
  12. -=Dragon=-

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    Ach, ich hass die Bürokratie, in 2 Jahren muss ich ne Erlaubnis beim Oberlandesgericht anfordern, wenn ich ka**en muss :evil:

    so siehts doch aus... :roll:
     
  13. TS
    Gonzberg

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    du hast recht.. umweltverschmutzung wird sicher eines der zentralen themen der nahen zukunft werden :)
     
  14. Quasi

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    Dann wirds ja mal Zeit, daß alles schlechter Euro 4 aus dem Verkehr gezogen wird!! :p :p
     
  15. -=Dragon=-

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    dann erklär ich der BRD den Bürgerkrieg!
     
  16. -ali-

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    nein also mal ehrlich ich hab meine fußraumbeleuchtung auf türkontakt geschalten - (blau) ist das nun erlaubt oder nicht

    hab vor demnächst meine innenraumbeleuchtung auch auf blau zu ändern (auch mit türkontakt)

    danke,

    ali
     
  17. TS
    Gonzberg

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    was genau meinst du mit türkontakt?

    Meinst du, wenn du die tür aufmachst, dass dann die blaue beleuchtung angeht?
    Also das ist auf jeden Fall erlaubt. Der Wagen ist ja dabei im Stillstand...

    Allerdings blaue Innenraumbeleuchtung(am Himmel die Leuchte) ist während der Fahrt nicht mit der StVo nicht zuvereinbaren.. Das hab ich zumindest gehört...

    Gruß,

    Gonzberg
     
  18. -=Dragon=-

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    hatte das bei mir auch auf türkontakt.. sah cool aus :D nur sind alle röhren hops gegangen, im neuen juckt mich so schnickschnack recht wenig... da mach ich für das Geld, was ne Kathode kostet lieber ne Tour durch den Schwarzwald :D :D :D