Hallo, habe in einigen Foren gesucht gelesen und wollte mal euch Fragen. Ich hab mir schwarze MAM W3 17" gekauft. Mein Fiesta ist Pantherschwarz. Ford Badgetse sind schwarz/grün. Jetzt wollte ich mir Grüne Felgenrandaufkleber dazubasteln. Dann habe ich welche gefunden die reflektieren. Das sieht natürlich erste Sahne aus wenn ihr mich fragt. Meine Frage ist nur, ist dies erlaubt? Bild ist auf einem Motorrad aber sollte ja kein Unterschied machen ob Motorrad oder Kfz. http://www.felgen-rand-aufkleber.de/reflektierende-felgenrandaufkleber.jpg Habe in den Foren viel gelesen einige Sagen ja, andere Sagen nein. Was sagt ihr? und wieso? Vllt. weiß jemand auch eine offizielle Antwort oder ein Gesetzesauszug oder erfahrung mit den Freunden in Blau? Vllt. hat das auch jemand von euch selbst schon drauf und weiß das aus eigener Erfahrung. Beste Grüße Dennis E.
NEIN sind nicht erlaubt da refelktierende Folie nur für straßenwacht , verkehrsbetrieb und polizei zugelassen ist. hatte die disskusion mit der polizei schon weil er dachte as mein auch reflktieren. was sie aber nicht tun.
Hm... okay, die vom Shop meinten, dass das viele von denen selber drauf haben und da keine Probleme bei waren und ihnen auch nichts von einem Verbot bekannt ist. Ich will denen jetzt zwar keine Absicht unterstellen, aber naja....
Was tausendmal gutgeht geht beim 1001 mal nicht mehr gut. Ne blaue Coladose auf dem Dach ist auch schon an der Grenze zur Amtsanmaßung. Und blau reflektierende Felgenrandaufkleber sind nachts "blaues Leuchten" welches Einsatzfahrzeugen vorbehalten ist etcetc.
Haha das mit der Dose ist gut ja wollte Grün, habe irgendwo gelesen das man weiss, gelb benutzen darf weil das keine Einsatzfahrzeuge haben und somit die verwechslungsgefahr nicht besteht.
Wie sieht das mit Baustellenfahrzeugen aus die haben Rot/Weise Makierungen. Ist dein Auto eben ein Baustellenfahrzeug....
Mh, ich hatte mir sowas auch schonmal angeschaut und für sehr hübsch befunden. Schade dass es illegal zu sein scheint..
fahrräder haben sie auch drauf, sind also auch nicht verboten, helfen anderen verkehrsteilnehmern um besser erkannt zu werden. sattelauflieger haben auch reflektierende Folien drauf zum Werbung machen, stört auch keinen, und das mit der blauen farbe ist meines erachtens auch schwachsinn, da Einsatzfahrzeuge oben und nicht unten Blinken. Reflektoren am Auto auch erlaubt, und beim geradeaus fahren stören sie niemanden.
Die Felgenradreflektoren sind auch silber mit E-Zeichen sowie die Speichenreflektorröhrchen auch ein E Zeichen haben. Reflektoren am AUto sind auch hinten nur in Rot erlaubt, vorne wüsste ich wenn dann nur weiß beim Fahrrad. Dein Erachten geht leider nicht vor das Erachten der StVZO.
Neuere Einsatzfahrzeuge haben meist LED-Blitzer in der Frontstoßstange oder dem Grill, zusätzlich und bei zivilen Fahrzeugen habe ich es auch schon als einzige Kennzeichnung gesehen... Wenn jemand unbedingt blau fahren möchte, ab nach Japan. Da ist blaues Tagfahrlicht oder auch grüne Kennzeichenbeleuchtung alltäglich und Einsatzfahrzeuge haben rot... Wir haben nunmal andere Farbvorgaben, mit denen man eigentlich auch gut leben kann.
Das weis ich auch das sie die im Grill haben, bei mir in der halle stehen die fahrzeuge rum, das mit dem Blau sollte ja auch auf die felgen bezogen sein. @DJ Shadowman Dein Erachten geht leider nicht vor das Erachten der StVZO. was sagt den STVZO zu Chromlack Legendäre Umbauten: Das Finale der Land Rover-Aktion - Video - Abenteuer Auto - kabel eins Die blendet stärker als solche Reflektorsterifen.
das ding hatte meines wissens nach auch keine Zulassung... und nur weil irgend ein hansel da ne plakette draufklebt bedeutet das noch lange nicht das es stvzo konform ist.
Es gibt nunmal eine Einschränkung für lichttechnische Einrichtungen der Farbe blau, der Ort der Anbringung ist nicht näher spezifiziert. Mal abgesehen davon, dass ltE generell nichts an den Rädern zu suchen haben... Sofern die verwendete Folie nicht explizit und nachweislich für diesen Zweck geprüft und zugelassen wurde, ist das Thema hier auch eigentlich schon beendet. Für Chromlack, der über das Maß einee üblichen Metalliclackierung reflektiert, wird in der Praxis vermutlich hiermit argumentiert:
Jetzt hast Du garnicht mit Kursivschrift und roter Farbe deiner Aussage Nachdruck verliehen, sondern einfach einen realen Gesetztestext gepostet, wie unfair