Frage zu Felgen und TÜV

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von Limette24, 6. April 2014.

  1. Limette24

    Limette24 Forums Neuling

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    Hallo,

    habe mir neulich neue Felgen montiert (Borbet LV4, 4x108, ET: 38).
    Dazu habe ich das Eibach Pro-Kit Tieferlegungsset (35/30) verbaut.

    Nun sehe ich gerade im Gutachten die Auflage A01, welche aussagt, dass das ganze vom TÜV bestätigt/abgenommen werden muss.

    Kann ich da Probleme bekommen, weil die Räder zu weit rausstehen (im Gegensatz zum Original) oder ähnliches?
    Wie sieht es mit Federwegbegrenzern aus?
    Oder ist das so alles im Rahmen?

    Reifen habe ich die 205/40 R17 verbaut, welche laut Gutachten auch zugelassen sind für diese Felgen.

    Das Eibach Pro-Kit hat ja eine ABE, muss also nicht eingetragen oder abgenommen werden.
    Nur wie sieht es jetzt in der Kombination aus?

    Freue mich auf Antworten!

    Beste Grüße,
    Pascal

    Edit: Sind ja quasi 'nur' 14,5mm Breiter pro Felge, also wäre wie Spurverbreiterung 30mm vorne und 30mm hinten, oder?
    Und dazu noch die Tieferlegung.

    Ich hoffe, ihr könnt mir meine Sorgen nehmen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2014
  2. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Was für eine Felgenbreite hast du denn? Kann ja 7x17 oder 9x17 sein, das ist schon ein großer Unterschied.
    Die ABE der Federn ist nicht mehr ausreichend, die bezieht sich auf den Serienmäßigen Fiesta, den du durch andere Räder ja nicht mehr hast.
    Die Felgen werden also in Verbindung mit der Tieferlegung begutachtet und eingetragen.
     
  3. TS
    Limette24

    Limette24 Forums Neuling

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    Hallo,

    Sind Borbet LV4 Felgen - Also 7x17 und ET 38.

    Okay, wird da dann was in die Papiere eingetragen oder bekomme ich eine Bescheinigung?
    Und was ist nun dein Urteil mit den 7x17 Felgen?
     
  4. ST1302

    ST1302 Forums Bewohner(in)

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    7x17 Et 38 mit den Federn passt ohne Änderungen. Du bekommst von der Prüforganisation die Abnahmebescheinigung mit den Auflage bei der nächsten Gelegenheit deine Fahrzeugpapiere änder zu lassen.
     
  5. DJShadowman

    DJShadowman Forums Inventar

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    Ernsthaft, wusstest Du nicht daß jede Änderung am Fahrzeug die keine ABE mit sich bringt abgenommen werden muss ?


    "Abnahmebescheinigung" gibt es nicht.
    Entweder ne ABE, die NUR dann glit wenn der Rest des Fahrwerks serienmäassig ist, und er hat ja andere Federn verbaut. Also die ABE wäre erloschen.
    Oder Teilegutachten mit Abnahme nach §19 oder §21 wenn mehr verändert wurde.

    Felgen mit ABE zum Draufschrauben und Losfahren gibt es, allerdings sehr selten, und wie gesagt durchs Federnkit ist die ABE erloschen.
     
  6. TS
    Limette24

    Limette24 Forums Neuling

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    Na klar wusste ich das, bei den Felgen stand aber "Mit ABE" bei und habe dann hinterher gesehen, dass die Auflage A01 bei meinem Modell bei steht (Beim B-Max beispielsweise steht nur A02).

    Also bekomme ich die Felgen und die Tieferlegung zusammen problemlos eingetragen ohne Veränderungen am Auto?
    Was wird es in etwa kosten?

    Edit: Bild von der Vorderachse angehangen, steht die Felge nicht zu weit raus?
     

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    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2014
  7. Piet

    Piet Forums Inventar

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    Auch wenn bei Fahrzeugen mit Zulassung nach 2006 die Räder vollständig abgedeckt sein sollten, sollte dir das jeder TÜV (bzw DEKRA) problemlos abnehmen. Da zwei Teile gleichzeitig geprüft werden wird es eine Sonderabnahme werden, daher würde ich an deiner Stelle gleich (je nach Bundeland) den TÜV bzw. DEKRA ansteuern, da z.B. die KÜS das nicht abnehmen darf.
    Die Kosten werden so bei 60€ liegen.
    Wenn es eine Sonderabnahme wird brauchst du auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt Fahrzeugschein), da solche Abnahmen unverzüglich und nicht bei nächster Gelegenheit in der Zulassungsbescheinigung Teil 1eingetragen werden müssen. Das kostet dann nochmal ca. 20€
    Wegen der neuen Zulassungsbescheinigung Teil1 ist der Wortlaut auf der TÜV Abnahme wichtig, steht dort "bei nächster Gelegenheit" heißt das das du es erst in die Papiere übernehmen musst wenn sich die Zulassungsstelle sowieso mit deinen Papieren befassen muss. Es reicht hier also die Abnahme im Auto mitzuführen. Steht dort "unverzüglich" musst du es auch sofort in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.