also leute sagt mal ich hab nen MHV von mattig wie gesagt und nen materialgutachten dazu... muss die in den fahrzeugschein eingetragen werden oder reicht zum tüv und ich krieg da zettel oder sowas>!??
ja die MHV musst du auf jeden Fall eintragen, da du den Lichtkegel der Scheinwerfer einschränkst. Und da es nur n Materialgutachten ist und kein Teilegutachten bedeutet das für dich ne Einzelabnahme.