Hi! Ich weis das dieses Thema schon oft besprochen wurde und das eine UBB nicht in der StVo erlaubt ist. Meine Frage: Was kann mir passieren wenn ich aufgehalten werde und ich eine UBB drann habe, was muss ich zahlen und wie sieht es aus mit der Probe Zeit! Bin erst im ersten von 4Jahren!(Komme aus österreich) Danke!
unterbodenbeleuchtung .... meinst du was passiert wenn du mit der ubb in oestereich faehrst oder in deutschland ?
Also hier in Deutschland is des n Erlöschen BE nach 19/II StVZO Kost 50 € und 2 Punkte Aber wenn du die drann hast und die während der Fahrt nich eingeschaltet werden kann, dann kann dir keiner was... (laut neuestem Infostand) Sprich, zum Bleistift eine UBB die nur bei abgeschalteten Motor funktioniert Oder wenn du eine UBB hast und die als dritte (vierte) Bremsleuchte eingetragen kriegst, dann muss die aber rot sein und am hinteren Kotflügelbereich des Auto anknüpfen. Aber das ist alles sehr wage, kann man net genau sagen, i.d.R. also Erlöschen BE
ich glaub es können dir sehr wenige infos über die "österreichischen" rechte geben. also ich kann dir leider zu dem thema nichts sagen am besten editierst du das thema auf "... in österreich" dann werden direkt die österreicher angesprochen hier im forum weiss leider nicht wie viele es da gibt am besten wär du würdest ma bei einer stelle nachfragen weiss leider net was es da in österreich gibt
ich weiss nicht wie es in oestereich ist, aber bei uns in slowenien ist die UBB nicht verboten. Das einzige wass es verboten ist ist dass die UBB wehrend der fahrt eingeschaltet ist. Auf einem parkplatz oder wo anders kannst du sie aber einschalten.
Dann frage ich mich aber, warum Du nicht in einem der alten Threats nachschaust, weil da genau die Antworten auf Deine Fragen stehen
SOlange die Ubb während der fahrt aus ist ist sie nicht verboiten sondern erlaubt. ich meine man kann sie sogar als Einstiegshilfe eintragen lassen dann darf sie aber nur leuchten sobald die tür aufgeht.. . Mfg Meik
das ist schlichtweg falsch! Pete hat da hier mal die neue Regelung reinkopiert, such danach, dann wirst es sehen
mit der einstiegsbeleuchtung stimmt schon das geht allerdings nur bei einer einzigen nämlich bei der WEISSEN von foliatec bei der stehts auch extra dabei das nen tüv-gutachten dabei is
Eine andere Legale Möglichkeit gibt es in Deutschland nicht. PUNKT. Außerdem ist dieses Kirmestuning doch echt nix. An nem 2Fast2Furious Karren, ok, an einem "sportlich modifiziertem Serienfahrzeug" doch eher PillePalle.
Nochmal der Text den es hier schonmal gegeben hat: Hallo, Ich bin gebeten worden, ein klärendes Posting zu diesem viel diskutierten Thema zu schreiben. Schnell und eindeutig zu klären ist das Thema Unterflurbeleuchtung. In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen. Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt. Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr. Zum Schluß noch eine Broschüre zum Download: http://www.pagenstecher.de/div_images/lichtechnik.pdf
Was finden nur alle an so einer UBB so toll? Da kann man ja auch gleich auf die Heckscheibe schreiben, "Halt mich an!!!". Besonders gut sieht so eine UBB auch nicht aus. Lieber das Geld in etwas anderes investieren. Gruß Rudi
würd ja mal einen officer drauf ansprechen, aber ich will net dass der mir dann des komplette auto auseinander nimmt.. ausserdem werden da wohl auch die wenigsten richtig bescheit wissen...
so ist es, das deutsche Rechtssystem in Sachen Verkehr ist sowas von undurchsichtig, verschachtelt und sowieso und überhaupt
Is totaler schwachsinn, auch wenn die Tür offen oder der motor aus is kann sich das fahrzeugtrotzdem im straßenverkehr befinden und durch die beleuchtung könnten andere verkehsteilnehmer irritiert werden. Einzige möglichkeit is bei der zulassungsstelle das auto abzumelden, dann is garantiert die die UBB net im straßenverkehr zum einstz komtm und damit nicht verboten. Darfst dnan halt net mehr mit fahren
aber es gibt doch nun mal die weisse led-ubb von foliatec mit tüv-gutachten kann man damit also eingetragen bekommen wenns richtig verbaut is ich such ma den link edit: find den link nicht im moment aber es stand auch schon 2 ma in der drive beim ersten mal stands halt da das es die gibt mit gutachten und beim 2ten mal ham sie sich dann verbessert das es nur als einstiegsbeleuchtung geht die is weiss und hat so kleine "highlights"
Das Stimmt ja auch soweit und als Ein/Ausstiegsbeleuchtung ist die auch zulässig wenn die Auflagen eingehalten werden, die im Gutachten stehen. Das ist dann ja auch keine UBB die immer leuchten kann wenn man fährt und sie ist auch nicht farbig. Man darf durch dieses Gutachten jetzt auch nur die LEDs von Foliatec nehmen und nicht einfach selber was mit weißen LEDs bauen.