Inzahlungnahme und Abzug wegen Schaden

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von Rosie, 14. Juni 2005.

  1. Rosie

    Rosie Forums Anfänger(in)

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    Kennt sich jemand damit aus? Wieviel darf der Händler von einem ermittelten Gebrauchtfahrzeugwert abziehen für einen Schaden?
    Bräuchte da mal einen Anhaltswert. Fahrzeug 8 Jahre alt, Wert 6000€, Schaden vor 3 Jahren ca. 3000€.
     
  2. serpent

    serpent Forums Mythos

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    8 Jahre alten Fiesta mk6?^^
     
  3. Bender

    Bender Gast

    :falsches:
     
  4. mindwalker23

    mindwalker23 Forums Semi-Profi

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    n 8 jahre alter fiesta mit nem wert von 6.000? :gruebel:
     
  5. serpent

    serpent Forums Mythos

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    gut erhalten !
     
  6. TS
    Rosie

    Rosie Forums Anfänger(in)

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    Nein, ist natürlich kein Fiesta, das wäre zu schön. Beim doch relativ hohen Wertverlust des Fiestas habe ich lange überlegt ob ich mir einen bestellen soll oder doch lieber ein bissl höherpreisiges Auto welches aber nicht einen so hohen Wertverlust hat...

    BTT: Ich dachte immer das wird irgendwie vom Alter des Wagens und der Kilometerleistung abhängig gemacht. Daraus ergibt sich dann die Wertminderung. Da ich aber keinen Anhaltspunkt hierfür habe wollte ich mal wissen auf was ich mich ungefähr einstellen muß bzw. ob der Händler mir zu viel abziehen will etc....
     
  7. mindwalker23

    mindwalker23 Forums Semi-Profi

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    na ja das hängt natürlich stark davon ab ob / wie der schaden repariert worden ist. mit ein bißchen wertminderung solltest du auf jeden fall rechnen, aber wenn der schaden komplett und fachmännisch behoben wurde sollte das nicht all zu sehr ins gewicht fallen.
     
  8. Frankk

    Frankk Forums Stammgast

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    Also meine Eltern hatten erst kürzlich einen Unfall mit ihrem 3 Jahre alten Polo (Neupreis rund 22.000 €) mit einem Restwert von ca. 14.000 € und einen Schaden von 6.000 €. Die haben von der Versichung gerade mal 800€ wegen Wertminderung bekommen.

    Auf deinen Fall bezogen würde ich mit deutlich weniger Abzügen rechnen. Den 1) ist der unfallschaden geringer und 2) dein Wagen wesentlich älter. Bei älteren Fahrzeugen fällt das nicht mehr sooo krass ins Gewicht als bei recht neuen Wagen.
     
  9. razor1

    razor1 Forums Semi-Profi

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    800€ als Wertminderung ist schon korrekt. Als Faustformel kann man einfach 10% der Schadenshöhe annehmen.
    Da der Gebrauchtwagenmarkt allerdings von immer mehr Leasing- und Mietwagenrückläufern, Tageszulassungen etc. überschwemmt wird, haben es Verkäufer von Unfallfahrzeugen natürlich immer schwerer ihre Fahrzeuge zu einem vernünftigen Preis zu verkaufen. Klar, warum soll ich einen Unfallwagen kaufen, wenn es ungeknautschte in Massen gibt und das zu guten Preisen. Die etwas gestiegene Wertminderung trägt dem zumindest etwas Rechnung.