So habs jetzt schriftlich. Ich hatte mich mit der Polizei in der Wolle, wegen meiner höchsten Bodenfreiheit von 5,5cm und niedrigsten von unter 4. Die wollten mir die karre stilllegen. Ist aber nicht, denn nach neustem stand ist zwar eine bodenfreiheit maßgeblich, das heißt aber nur, das wenn ihr wo rüber fahrt was über 12 cm hoch ist und es kracht, dann zahlt der den schaden dem das gehört wo ihr gegen gefahren seit(Stadt oder Mc Doof...). Kracht es aber und ihr seit tiefer als 12cm bzw 8 cm dann tragt ihr den schaden!! Auf deutsch. wenn ihr schweller anbaut ein schönes fahrwerk und ihr schleift wie sau ist das nur ärgerlich für euch! bei der abnahme muß rein rechtlich der Gutachter nur auf die verminderte Bodenfreiheit hinweisen!! mehr nicht. Das ist nicht von mir erfunden worden, sondern ist eine tatsache, die ihr gerne bei der Dekra Göttingen nachfragen könnt. die haben auch den Polizisten zur Sau gemacht, als der morgens um zwei den Prüfer hat antanzen lassen nur um mein auto zu prüfen. das war lustig. naja wünsch euch was.
Hi, nun wenn du das schriftlich hasst... wär es doch ne tolle sache das einzuscannen, abzulichten oder ähnliches, und das mal online zu stellen.
Das war schon immer so. Die Mindestbodenfreiheit ist für den Prüfer nur ein Richtwert!!! Er kann dir das tiefe Fahrwerk abnehmen, muss aber nicht... Er kann genau sagen, das das Fahrwerk zu tief ist und eine Gefährdung des Straßenverkehrs besteht! Und wenn es eingetragen ist und der Herr Polizist meint, es wäre zu tief schreibt er dir entweder ne Mängelkarte (das wäre noch der gute Fall) oder wie bei dir holt sich einen Prüfer zu rat. Und die meisten Prüfer werden sich auf die Seite des Polizisten schlagen. MfG ASTB
Fände auch gut, wenn du das mal einscannst. Wenn du es nicht online stellen kannst, kannst du es mir auch per mail -> lk@seh.de zukommen lassen und ich stelle es rein. Grüße ShirKahn
Hallo! Das wäre wirklich mal nicht verkerht das ganze online zu stellen! Mir ist das ganze letzte woche auch so ähnlich verlaufen! Bei mir ging es aber nur um 1cm! MFG Andreas
Ja gut aber wenn die Männer in grün meinen das ihr aufgrund von extremer tiefe eine gefährdung für andere seit dann nützt euch das schreiben glaube ich auch nichts mehr!!
Hey, einscannen zum Thema jmd gefährden: Ich weiß ja net was mit gefährden gemeint ist, man schraub ja seinen Wagen net sooo tief das jeder Gullideckel nen Hindernis ist und in einer Tempo Kriech Zone ist das wohl net schlimm wenn man schräg und ganz laaangsam übern roten Bremsstein hoppelt. MfG
Haben die Angst das Du einem am Boden liegenden die Nase wegreisst, wenn Du drüberfährst, oder wie ? :roll: Gruss, Gerrit
Ne das nicht aber du wirst nicht der erste der z.B aufgrund von mangelnder bodenfreiheit sich den Auspuff abgerissen hat! Wenn du dann hinter ihm bist freust du dich das das ding auf einmal in deiner front hängt! Aber ich gebe ja auch zu, dass ich auch zu wenig Bodenfreiheit habe nur glaube halt nicht das da so ein Schreiben was nutzt!
Jetzt mal ne andere Frage. Wenn du doch an der tiefsten Stelle grade mal 4cm hast, wie kommst du dann bitte auf die Mindesthöhe Boden-->Unterkante Scheinwerfer? oder fährste nen Plastikbomber?
geil, so ein präzidenz fall auf dem man sich berufen könnten wenn man angehalten wird is imemr geil jau ich brauche die auch :B:
Muss ich euch leider enttäuschen, es gab noch nie einen Mindestwert, welche Tiefe ein Auto nicht unterschreiten darf. Es gibt einen Richtwert, aber der ist eben nicht verbindlich. Und die Polizei kann das Auto trotzdem stilllegen, wenn dadurch eine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht. Hab jetzt leider meine StVO nicht zur Hand, sonst würde ich mal den passenden Paragraphen raussuchen
Hi, genau so ist es... alles andere ist Quatsch - habe dazu erst mit meinem Prüfer gesprochen und der ist schon sehr kompetent und auch kulant was das Tuning angeht. Es gibt schriftlich die schon genannte Scheinwerferhöhe von 50cm - hier ist die Frage wo gemessen wird (an der Außenkante des Scheinwerfers oder am eigentlichen Lichtaustritt) und zum anderen die Empfehlung für den Prüfer von einer Mindestfreiheit von 8cm zum tiefsten Fahrzeugteil. MfG Flo
ist ja geil naja 1:0 für die Tuner . Da sieht man dass die Bullen nicht immer nur auf ihr recht behaupten können Finde es auch gut wenn sowas hier reingestellt wird für alle verfügbar (Gibt es einen solchen bereich für ABE´s usw???) muss ich mal schauen gehen
Super Diskussion... Wenn der Polizist bei einem extrem tiefen Auto, das unter der Richtlinie ist, den Eindruck hat daß es eine Gefahr für den Straßenverkehr ist, kann er es kassieren und auf der Prüfstelle begutachten lassen. Schreiben, Eintragungen etc. helfen gar nix. Und es ist dem Polizisten gar nicht egal, wenn ein Auto aprupt abbremst, nur weil z.B. ein Gulli im Weg ist -> Gefahr für den nachfolgenden Verkehr oder wenn man sich die Ölwanne aufreißt -> gefahr für den nachfolgenden Verkehr oder wenn das Auto so tief ist, daß man in einer Kurve beim kompletten Einfedern aufsitzt und das Auto deswegen abfliegt und in einer Grundschulklasse landet die aufm Wandertag ist!!! Ich mach mir immer wenig Gedanken um Polizei und TÜV sondern immer um meinen Versicherungsschutz. Und bei größeren Schäden wird die Versicherung immer versuchen nicht zu zahlen. Und da ist ein zu tiefes Auto ein gefundenes Fressen!!!
Muss man nicht, aber der größte Teil wird auch mal schneller fahren und nen Unfall oder das du du von der Straße abfliegst, kann dir auch passieren wenn du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hälst.