Wie sieht es aus,wenn ich mir diese kaufen würde: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=44264&item=7988944932&rd=1 Krieg ich die eingetragen?Was habt ihr für erfahrungen?
wenn du die kaufst , dann solltest du schläge dazu kriegen :jammer: sowas wird nicht eingetragen, das kannste höchstens zur show auf nem treffen dranklatschen gib die paar euro mehr aus und hol dir normale klarglasleuchten!!!! :B:
Is schon echt nen Drecksack der Verkäufer......gibt auch noch 9€ unversicherten Versand an, dann verschickt er das ganze als Päckchen und sackt nochmal 5€ mehr ein!! Ich glaub ich ersteiger mir die Dinger und hol sie persönlich ab!!
Hi, "Die lasierung wurde in 2,5 Schichten hauchdünn aufgetragen!" Der beste Satz der ganzen Auktion... den muss mir nochmal wer erklären 2,5 Schichten? Seit wann gibt es halbe Schichten? Wie erzeugt man eine halbe Schicht? (ohne von 3 Schichten eine halbe zu Entfernen was ja schon dumm wäre...) Es gibt ja immer wieder lustiges bei eBay... also das mit der Suche: Bitte nicht, ich lache immer wieder gern über solche Angebote, da ich aber zu faul zum Suchen bei eBay bin, ist das schon gut, dass es regelmäßig mal wieder aufkommt...! Markus...
Ok,danke für eure Hilfe.Dachte nur vielleicht kriegt man diese Eingetragen. naja,werde mal schauen.Brauche ja blaue Rückleuchten.Klarglass möchte ich nicht*g*
Hi, haste mal die AGB´s gelesen, jedenfalls es versucht ? Ist schon sehr, sehr seriös wenn man 2500 Zeile scrollen muss, und wenn ein Teil mit weiß auf weiß geschrieben worden ist. Und wenn man die AGB´s dann mal gefunden hat steht fein drin, das der Verkäufer sich schön absichert zwecks TÜV eintragung usw.
Er schreibt selber: Die Leuchten sind bedingt nach § 22b bzw. nicht zulässig StVZO , aber für Show Zwecke aufeden Fall benutz bar ! :evil:
Der spekuliert doch drauf, daß keiner die AGBs durchliest, weil einem das rumscrollen zu lange dauert... Aber freut euch, Ihr habt wieder jemanden vor unnötigen Kosten und Ärger bewahrt.
§22 greift auf § 21 zurück, sprich einzelabnahme!!! http://www.polizei.rlp.de/internet/...af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm
Ob Einzelabnahme oder nicht, die Teile sind nicht zulässig und werden niemals den Segen eines richtigen Tüv-Prüfers bekommen.
veredler,pff :roll: dann bin ich auch ein veredler oder sogar edeltuner!hab heute mein armaturenbrett n`bissl silber gemacht! 8) :B:
Ja das mit der Einzelabnahme habe ich mal auf einen anderen Forum gelesen,aber da dies das für mich größte Fiesta MK3 Forum ist,dachte ich ich frage hier lieber nach. Danke an alle. :kusswang:
Halbe Spritzgänge sind beim lackieren nichts neues. Den Klarlack von verschiedenen Herstellern z.B. muss man so spritzen. Das ist wenn der erste Spritzgang keine geschlossene Decke ergibt.
Hi, "Keine Garantie auf gebrauchte Teile! Bei den Gebrauchtteilen handelt es sich um Teile aus Fahrzeugen, die aufgrund eines Unfalls oder Motorschadens ausgeschlachtet wurden. Zum Zeitpunkt der Übergabe sind die Leuchten technisch in funktionsfähigem Zustand, diese werden vor dem Versand geprüft! Für Neuteile gilt die gesetzliche Herstellergarantie von 2 Jahren. Der Kunde hat ein 14-tägiges Umtauschrecht ausgeschlossen bei nicht abnahme durch den TÜV kein Rückgaberecht bei Neu- und Gebrauchtteilen, die online oder telefonisch bestellt werden, lediglich die Aufwands-Kosten bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehl- oder Falschbestellung des Kunden trägt dieser selbst. Elektrische und elektrotechnische Artikel sind vom Umtausch bzw. Rückgabe ausdrücklich ausgeschlossen! Gerichtsstand ist Freiberg" Sogar via Quelltext schwer zu finden! Ja, finde ich absolut unlogisch "nachlacken gehört doch dann zur 1. Schicht... bzw. zur 2, 3, 5, 19, etc... Markus...
Versteh nicht, wieso Ihr Euch da noch wundert - irgendwie muß er doch die schicke M-klasse, die sich in den Leuchten spiegelt, möglichst risikolos finanzieren