hallo, wo kann man nachlesen, was die einzelnen e-nummern auf leuchten, spiegeln, etc bedeuten? was heißt z.b. e1, e2, e11 ??
Die Zahl kennzeichnet das Herstellerland, in dem das Teil produziert wurde (Zahlen von 1 bis 21: z. B. E1 = Deutschland, E4 = Niederlande, E5 = Schweden).
Ich weiß nur, daß e11 aus England ist. Aber nicht alles, was eine e-Nummer hat, darf man auch hier fahren. Das Teil muß identisch zum deutschen Teil sein. Englische Rückleuchten darf man hier nicht fahren, trotz eventueller e11 Nummer. Weil die Rückfahr und Nebelschlußleuchte jeweils auf der falschen Seite ist, wobei die Rückfahrleuchte noch egal ist, aber die NSL darf nur innerhalb des Bereichs Links bis Mitte sitzen, soweit ich weiß. Falls es falsch ist, bitte korrigiert mich. Bye, Markus
Fast richtig... Eine links eine rechts geht auch. Du kannst dir also eine rechte englische holen und die NSL's zusammenklemmen, musst dann aber einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer montieren.
erst mal hallo fozzy - welcome back! also kommen die kgl rückleuchten fürn mk3 aus england? steht nämlich e11 drauf...
Streng genommen schon, denn die NSL leuchte befindet sich LINKS und der Rückwärtsgang RECHTS, und Reflektoren sind LINKS UND RECHTS .
Solang die STVZO eingehalten wird, wenn nicht isses auf gut deutsch gesagt Scheissegal, ob die ein E-Zeichen haben. E-Nummer nicht gleich Freibrief. Das Teil ansich ist dann zwar erlaubt, aber nicht im Zusammenhang mit anderem oder ohne nachträgliche Veränderung oder Anbau anderer Teile, die die Funktion des Teils dann wieder vervollständigen. So wie mit den Rückleuchten, allein sich ne britische zu kaufen und dranzumachen ist nur dann erlaubt, wenns net gegen die STVZO verstößt und die fehlende Funktion zusätzlich angebaut wird. 2 Rückleuchten mit Rückfahrscheinwerfern, kein Problem, wenn noch eine NSL angebaut wird. 2 Rückleuchten mit NSL ist soweit ich weiß nicht erlaubt, weil in D (bessergesagt in D zugelassene) Fahrzeuge rechts keine NSL haben dürfen, die muss links oder bis Mitte sitzen. Kann mich auch irren, dann wäre aber trotzdem der anbau eines Rückfahrscheinwerfers Pflicht. PS: Wobei, wenn man rein logisch denkt, ein Rückfahrscheinwerfer nicht Pflicht sein DÜRFTE. Es heisst zwar grob gesagt in der STVZO, in der Fahrt nach vorne gerichtete Beleuchtungsanlagen müssen weiß/gelb (Hauptlicht) sein und nach hinten gerichtet rot. Dann isses logisch, daß man beim Rückwärtsfahren auch einen weiß/gelben Scheinwerfer braucht, weil man dann ja in diese Richtung fährt, dann bräuchte man theoretisch aber vorne auch rote Beleuchtung, die das Rückwärtsfahren udn Bremsen anzeigt. Die gibts aber net, also kann der Rückfahrscheinwerfer eigentlich NICHT Pflicht sein, das würde der STVZO widersprechen irgendwie. Oder was meint ihr? Bye, Markus
man könnte aber zwei rückfahrscheinwerfer in den rückleuchten haben und eine nebelschulzleuchte nachrüsten. haben wir jetzt alle kombinationsmöglichkeiten durch?
Im Grunde haste recht Fozzy. Aber die StVO is ja net doof - nur die, die sie geschrieben haben. Nee, im Ernst. Das Auto muss hinten eine Einrichtung haben, die kenntlich macht, dass das Auto rückwärts fährt. Wenn ich vor einem rückwärtsfahrenden Auto stehe, ist es ja nicht gefährlich für mich - aber wenn ich dahinter stehe, dann kann es gefährlich werden. Deswegen muss hinten die Leuchte sein.
jup! im KA Owner club ham des auch einige.. also englische rülis gekauft und dann entweeder NSL oder rückfahrlicht nachträglich eingebaut!
Yupp alles richtig entweder 1-2 NSL zusätzlich, oder 1-2 RSW zusätzlich einbauen. Müsst nur drauf achten, dass die zusätzlichen Leuchten mindestens 25cm vom Boden entfernt sind und die NSL muss auch 10cm vom Bremslicht entfernt sein .
am besten mittig untern hecklappe anbringen in der heckstossie das sieht auch am besten aus und man erfüllt die ganzen sachen..^^