Hallo, da ich nächsten Monat TÜV habe, hätte ich noch zwei Fragen. Und zwar: Ich habe an meinem MK4 LED-Rückleuchten montiert. Muss ich diese abmontieren oder kann ich diese dran lassen. Und dann habe ich noch einen Bosi-ESD vom ATU dran. Der ist nicht eintragungspflichtig. Brauche ich darüber irgendwelche Papiere o.ä.?? MfG DLG-XX 29
Wenn die Rückleuchten eine E-Nummer haben sagt der TÜV in der Regel nichts. Und beim ESD ist normalerweise eine ABE dabei.
Zum ESD gehört eigentlich eine ABE, EWG-Genehmigung oder ähnliches. Wenn nix dabei war, solltest du nochmal beim Verkäufer des ESD nachhaken. Kann sonst eventuell auch bei einer Polizeikontrolle unnötig nervig werden. Die LED-Rückleuchten können bleiben, weil sie ein E-Prüfzeichen haben werden. Wenn die Teile aber keinen eigenen Reflektor haben, musst du dir noch z.B. bei ATU nen Satz Reflektoren zum aufkleben holen.
Nein. Das wird dann eine Nachprüfung, die kostet glaub ich um die 30 Euro. Genaue Preise hängen aber beim TÜV aus, kann man sich da im Bedarfsfall ja anschauen. Edit: Der Endura hat keinen Zahnriemen, sondern eine wartungsfreie Steuerkette. Somit muss da auch kein Zahnriemen gewechselt werden.
Lol, ich meinte Einsdreier... nicht EinsPunktdrei-ER. Das ist schon der richtige Motor, gibts eh nur einen von.
geh einfach wieder zu atu und sag, dass du die papiere noch brauchst. das vergessen die ganz gerne mal...
wennden asi tüv prüfer erwischst darfste doppelt löhnen. bei der dekra haste normalerweise sogar ne woche zeit wenn die was feststellen
Also: Mittlerweile gibt es ESDs mit E-Prüfnummer eingestanzt, genau wie z.B. bei Anhängerkupplungen. Diese sind weder abnahme- noch eintragungspflichtig. Allerdings gibt es immer zu diesen ESD (genau wie bei den AHKs) eine sog. Anbauanleitung dazu, auf welcher auch die E-Prüfnummer und das Fahrzeug, an dem der ESD verbaut werden darf / geprüft worden ist aufgeführt ist. Dieses Blatt solltest du vom Verkäufer dazu bekommen haben, es gehört zum ESD. Das Blatt solltest du auch immer im Auto bei den Papieren mitführen. Wenn du das Blatt beim TÜV vorlegst, solltest du keine Probleme haben. Wenn die Rückleuchten ein E-Prüfzeichen haben, sind sie EU-weit zugelassen und du dürftest keine Probleme kriegen. Evtl. fragt beim TÜV jemand nach der ABE dazu, aber ansich ist ja erkennbar, daß es sich Lampen für den Fiesta handelt und nicht für z.B. BMW, die zweckentfremdet wurden. Die TÜV-Gebühren beziehen sich nur auf eine Neu-Prüfung. 100,- EUR zahlst du aber doch hoffentlich nur INKLUSIVE AU? Wenn du wegen erheblicher MÄngel durhcfällst / nicht bestehst, musst du innerhalb von 4 Wochen mit abgestellten Mängeln wieder aufschlagen und eine NACHPRÜFUNGSGEBÜHR bezahlen. Das ist gesetzlich so festgesetzt. Und kein ASI-Tüv-Prüfer darf dir mehr abziehen. Nebenbei: Auch vom TÜV festgestellte "geringe Mängel", bei denen man noch eine Plakette bekommt, müssen innerhalb von 4 Wochen vom Fahrzeughalter beseitigt werden! Kommt es zum Unfall und es wird festgestellt, daß das nicht gemacht wurde, kann es zum erlöschen der Versicherungsschutze führen, weil die von "ungültigem TÜV" ausgehen! MfG, Chrischan
Lass den TÜV bei ATU machen dann kann sich der Prüfer mit dem Verkäufer auseinander setzten,ach ja vergiss nicht die Rechnung von dem ESD.
wann hast du tüv?? ich glaube ich habe auch einen Bosi unter, was auch heißt das ich diesen zettel da habe. (ich habe einen 1x 90) wenn du noch 1-2 tage zeit hast dann kann ich den scannen dir schicken.
100€ für Tüv ist schon ne ganze Menge. Ich habe vor ein paar Tagen inkl AU ~75€ gezahlt. Eine Nachprüfung wäre bei 11€ gewesen mein ich. unter www.Tuev-Nord.de kann man übrigens auch die Tarife einsehen, ob die mitlerweile aktualisiert wurden (Preisumstellung am 01.04.2006) kann ich aber nicht sagen. Ansonsten wurde schon alles wichtige gesagt Schau mal ob der Bosi ne E-Nr hat irgendwo, was er eigentlich haben sollte.
Also wenn ich die ppiere für den ESD habe, wo die selbe nummer drauf steht wie auf dem ESD selber brauch ich den nich eintragen? Wenn ja wär das echt gut:toll: