Hallo habe ne frage bzw Tüv und Spurplatten .. habe nun 8x16 et 25 drauf rundrum aber da die vordere achse ja länger ist wollte ich vll hinten noch platten drauf hauen .. 15-20 pro seite oder so .. aber dann hätte ich ja et 10 bzw et 5 ... Da es nur ein gutachten bis et 11 gibt wollte ich nun fragen wie der tüv das bei ner einzelabnahme prüft ob die achsbelastung und sowas zu stark sind ?! und wie sieht es dann mit winterreifen aus ?!
hier: http://www.fiesta-ka-forum.de/forum/showthread.php?t=15783&highlight=gutachten geht da auch um gutachten und die grenzwerte fürn mk4/mk5. wir mitm mk3 haben ja damit keine probleme... et -45 sag ich da nur :dön:
wieso haben die mk3 fahrer da kein problem? gibt es da Gutachten die die et Grenze irgendwie aufheben oder wie darf man das verstehen?
so ähnlich h&r hat in seinen gutachten für spurverbreiterungen nen hinweis, dass die achsfestigkeit bis zu einer et von MINUS 25 an der vorderachse und MINUS 45 an der hinterachse gegeben ist. gibts also nur ganz ganz seltene fälle, wo man da drüber hinaus kommt. (glaube hier im forum 2 leutz oder so) dann muss man aber auch schon andere radläufe ranschweissen etc :dön: deswegen wenns probleme bei eintragungen am mk3 gibt wegen der et immer das h&r-gutachten dabei haben
wo willst du denn die raeder im radhaus hinten unterbringen bei 15-20 pro seite? so brait ist der mk4 auch wieder nicht, jedenfalls nicht ohne ziehen.
im gutachten der felgen steht zur spurverbreiterung innerhalb 2% .. wie kriege ich das nun raus. weiss jemand wovon die ausgehen komplette spur oder ET ?! blicke da nicht so richtig durch was das angeht . oder reicht es das ich die grenz et vom fiesta jas habe ( et 11 ) ? will et 10 hinten haben naja morgen mal zum tüv nachfragen ob die sowas eintragen würden