Hi! Hab mir da ne ganz witzige Sache ausgedacht! Und zwar hab ich vor meinen Fiesta MK3 hinten komplett auszubauen, also mit Rücksitzbank raus und so. Wie ist das wenn man den da so "mobil" reinbaut? Muss man das eintragen lassen? Is ja eigentlich nicht fest mit der Karosse verbunden, halt nur(wie ich das vor hab) mit dieser Rückenlehnenbefestigungs-klipser(?) Der soll nachher so aus drei Teile bestehen, die man dann so "rausheben" kann. Asooo, nich das jetzt kommt: Bei einem Unfall biste kaputt... und so, werd da schon irgendwas irgendwie verbinden(mit den Gurthaltern aufn Boden oder so), halt nicht fest verbinden sonder auch nur so gesteckt. Naja, das war jetzt nur son Gedanke von mir und wollte wissen wie das dann mit eintragen wäre und so.... MFG
Am besten wird sein, du gehst zum Tüv, erklärst ihm dein Vorhaben und dann kann dir der Prüfer gleich kompetent Auskunft geben. MfG Flo
das problem ist das du nicht den ganzen boden nutzen kannst wenn du ihn "mobil" machen willst ich musste die bodenplatte trennen damit ich se überhaupt rein bekomm!!!
ne normale bassbox muss man doch auch nich eintragen... soweit ich weis muss man kofferraum ausbauten nicht eintragen solang die nicht verschraubt oder geschweist oder wie auch immer sind, also solang nicht fest mit karosse verbunden musste nicht eintragen (soweit ich weis)
Ja, das war ja mehr oder weniger meine Frage. Wenn ich son Ausbau mach schmeiss ich die Rückbank, Rückelehne, seitenverkleidung, hintere Gurte und so raus. Der Ausbau soll dann halt nachher in den "Rückenlehnenhalterungklips" halten, bzw die beiden Seitenteile. inne mitte kommt dann halt mehr oder weniger so ne grade Fläche die irgendwie an den unteren Gurthalten eingehakt wird. Ich weiss ja jetzt nich wie das mit eintragen ist, weil ja keine Sitze und Gurte für die 3 Plätze hinten da sind, weil dann ist das ja n 2-Sitzer. Naja, wie schon geschrieben wurde, am besten zum TÜVer heizen! MFG
Wenn du das alles rausschmeist, hast du nen Transporter. Kann man das noch umtragen lassen, und steuerlich nutzen? (ging auf jeden Fall mal)
@Lama: Das kann man nich mehr machen, das war ma so. Bin mir aber nich 100%ig sicher! Schlecht wärs ja nich.....
Hab mich ma erkundigt wegen LKW-Zulassung. Man kann sein Auto wohl umtragen lassen, muss man aber ein "paar" Sachen verändern, wie Fenster hinten zumachen, Aufprallschutz zwischen Laderaum und Sitzen..... Naja, ich werds nich machen. Dann werd ich ma die Tage zum TÜV rennen und wegen Kofferraumzeugs nachfragen. MFG
Solange nichts mit der Karosse verschraubt ist, gilt alles als Beladung. Egal ob diese Beladung Jahre drinbleibt oder nurn Kasten Wasser ist, da wird nicht unterschieden. Man muß sie auch nicht vor den Augen des Polizisten rausnehmen können. Also auch die "Entladezeit" ist nicht vorgegeben. Beladung muß nicht eingetragen werden. Was du aber umschreiben lassen mußt, ist auf 2-Sitzer. Dafür brauchst du den Fahrzeugbrief, weil das dort eingetragen wird. Da du dann einen neuen Schein brauchst, mußt du zur Zulassungsstelle gehen und bekommst dort (falls nicht schon vorhanden) eine neue Zulassungsbescheinigung 1 und 2 (diese EU Teile). Einzeln geht nicht. Macht also Kosten von Einzelabnahme, Zulassungsbescheinigung 1 und 2. Bye, Markus