Hilfe: Fiesta zurückgeben nach 6 Monaten möglich??? (A1-Garantie)

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk6 / Fusion" wurde erstellt von delicocuk, 18. Mai 2006.

  1. delicocuk

    delicocuk Forums Neuling

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    Hi,

    ich brauche dringend euren Rat. Irgendwann bin ich auch am Ende mit meiner Geduld.

    Ich habe mir Ende November 2005 einen 3,5jahre alten (lt. Verkäufer / Vertragshändler) FoFi 1,4i 16V JH1 gekauft mit 1j A1-Garantie bei 7500km! Angeblich Leasingfahrzeug einer alten Dame.

    am ersten Tag, rechtes Kennzeichenlicht hinten erneuert, da die alte auseinandergefallen ist! War kein guter Anfang.

    12.2005 war ich in der Werkstatt:

    -Windschutzscheibe musste neu abgedichtet werden - ab 140kmh war der Lärm unerträglich.
    -EAC Fail --> Drosselklappe erneuert usw.

    01.2005 bei kaltem Wetter Pfeifgeräusche ab 60-80kmh.

    02.2005 wieder Werkstatt:

    -Stossfänger war lose - wurde befestigt (Plastikteil, Luftzufuhr zum Kühler)
    -Rückstrahler hinten links erneuert, da Feuchtigkeit drunter war
    -ein zweiter (?) Benzinschlauch eingebaut (Direktion von Werk, als Schutz oder so)
    -Heckscheibe überprüft, da Heckscheibe sehr schnell beschlagen war
    -"Bordcomputer" ausgelesen, da EAC Fail angezeigt wurde

    05.2005

    Musste Eltern zum Flughafen bringen, also Luftdruck vom Ersatzrad überprüft und habe dabei feststellen müssen das links vom Ersatzrad gespachtelt wurde, und auch Farbkleckse waren, darüber hinaus ist eine richtig lange Delle unter dem Ersatzrad zu sehen. Darüberhinaus wurde auch zwischem dem Kotflügel hinten links und Kofferaum/Stossstange gespachtelt - angeblich vom Werk aus, aber das glaube ich nicht!!! Bei anderen FoFis sind die stellen glatt!

    Reifen überprüft, die haben richtige Rissen zwischen den Profilen - ein Dekra-Mensch glaubt das die Reifen mind. 30000km drauf haben obwohl auf dem Tacho nur 14000km drauf sind! Ein anderen Fordhändler hat mir das auch in etwa so bestätigt (ca. 30000km).

    Entweder das Tacho lügt oder die Reifen!
    Kann ich diesen Sachverhalt kostengünstig z.Bsp. durch den TüV oder ADAC untersuchen und schriftlich bestätigen lassen?

    Darüber hinaus löst sich die schwarze Folie von der Heckscheibe --> soll lt. Ford keine A1-Garantie Leistung sein. Stimmt das?

    Der Höhepunkt:

    Vor der Fahrt zum Flughafen habe ich gemerkt das sehr viel Servolenkungsflüssigkeit fehlt --> also gleich aufgefüllt. 2 Tage später war der Stand wieder deutlich unter der min-marke. Wieder aufgefüllt bis max, am abend überprüft (nach 30km fahrt) und wieder unter der min-marke. Auto Unterseite überprüft und gesehen das irgendwo Öl ausläuft, war am nächsten tag bei einem Bekannten in der Werkstatt, der dann ein defektes Lenkgetriebe festgestellt hat (Reparatur 900€), also sofort zu Ford, Defekt gemeldet - Antwort: ich soll einen Termin vereinbaren, spätestens 10 Tage!!!!, und genug HydraulikÖl mit mir rumführen und täglich den Ölstand überprüfen!!! Sowas kann doch lebensgefährlich sein!!!! Meiner Ansicht nach grob fahrlässig!

    Heute war es soweit, ich geh in die Werkstatt, kein Ersatzwagen, gar nichts obwohl A1 Mobilität garantiert! Dann wurde der Mechaniker auch noch unfreundlich, er meinte sie reparieren zwar das Lenkgetriebe aber die Achsvermessung (ca. 100€) müsste ich selbst tragen! Da ist mir der Kragen echt geplatzt, bin normalerweise sehr ruhig und geduldig :engel:, habe den Typen erst einmal verbal und gehörschädigend :motz:angefaucht. Bin dann zum Geschäftsleiter. Habe ihm die Situation erklärt, das wir das Auto mit 3,5 Jahren und 7500km und das beim "vertrauenshändler" für überteuert 8000€ gekauft haben um für die nähere Zukunft Ruhe zu haben :stricken:. Dann schaute dieser mal im Computer nach und sagte auch noch Frech, bisher haben Sie für die Reparaturen nichts bezahlt, die 100€ können Sie doch bezahlen. Und das Auto wäre damals beim Kauf 4 und nicht 3,5J alt gewesen, das sein Mitarbeiter da falsch gerundet hat stand er ein!!!
    Also gleich weiter :sauer: . Zurück in die Werkstatt, kam uns der Mechaniker entgegen, und meinte plötzlich, das er mit Ford-A1 gesprochen hat, und die gesagt haben sollen, das "wenn der Kunde lautstark diskutiert, sie die Kosten übernehmen".

    Ich finds echt nur beschissen das es überhaupt soweit kommen muss.


    Meine Frage(n):

    Kann ich das Auto zurückgeben,
    zb. wegen falscher Altersangabe 3,5jahre statt 4jahre ?
    zb. wegen Mängel, u.a. der Delle unter dem Ersatzrad, und den anderen Schnickschnack ?


    Umfasst die A1-Garantie auch die Folie an der Heckscheibe?

    Muss die Werkstatt meine Reifen erneuern, die haben richtige Risse drin und das bei 15000km? bzw. kann ich das Auto irgendwo begutachten lassen?

    Auf jeden Fall habe ich absolut kein Vertrauen mehr in Ford! und muss jetzt auch 2 Tage auf mein Auto verzichten!

    Vielen Dank für eure Geduld und vielen Dank im vorraus für alle Antworten.:wink:

    ps: Werde mal beim ADAC, TÜV und der Verbraucherzentrale nachschauen.
     
  2. support

    support Forums Neuling

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    du hast also deines erachtens die katze im sack gekauft...?
    kann passieren!

    wenn ich mir ein auto kaufe dann wird alles begutachtet, aber auch alles und ohne probefahrt läuft nichts!

    du hast leider nicht genau hingeschaut, und nun meckerst du!
    das wird dir beim nächsten auto nicht mehr passieren.

    die fehler die du beschrieben hast sind die gewöhnlichen fiesta probleme, wenn die beseitigt sind solltest du erstmal ruhe haben. was ja wie du beschreibst gemacht worden ist.

    das mit der spachtelei finde ich merkwürdig, evtl. ein anhaltspunkt für einen evtl. unfall oder sonstige beschädigung. solltest hier nachgehen weil wenn du den kaufvertrag rückgängig machen möchtest wohl nur wg. diesem prolblem.

    das das auto ein halbes jahr älter ist als versprochen fällt dir ein halbes jahr später ein? hier zu argumentieren kannst du vergessen, ist zu lange her. das fällt einem doch auf...

    übliche praxis bei manchen händlern ist das sie dir alte reifen andrehen, die entweder überlagert sind oder ziemlich abgenutzt bzw. wie bei dir rissig, die muss man vor dem kaufen prüfen, jetzt ist es zu spät, du hättest diese ja auch selbst austauschen können um die zu betrügen.

    mein lieber fiesta fahrer du hast es schwer.
    ich denke einiges wirst du unter lehrgeld verbuchen müssen.

    ich hoffe ich habe dich nicht in irgendeiner art und wiese angegriffen.

    gruss
    support
     
  3. SmartMarc

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    Ich finde deine Anwort unter aller Kanone - Wenn du der Meinung bist, dass er beim Kauf besser hätte hinschauen müssen, ist das OK, das hilft ihm jetzt aber NULL weiter - Vorallem weil er schon vorsichtig genug war und den Wagen bei Ford gekauft hat und nicht aufm Flohmarkt. Nicht jeder ist Sachverständiger.

    So, zurück zum Thema: Wenn du den Wagen tatsächlich zurück geben willst, ist der erste Anhaltspunkt der komische Schaden beim Ersatzrad. KFZ-Sachverständigen einschalten, dir ein Gutachten über den eventuellen Unfallschaden geben lassen. Zurück zum Händler - Vom Kaufvertrag zurücktreten.
     
  4. Boodoo

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    Nun so ein Beschiss beim Alter, und die mutmassliche Manipulation bei den Kilometern, wäre schon ein guter Grund zur Rückgabe. Aber ohne Anwalt wird da nichts gehen.
     
  5. support

    support Forums Neuling

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    bei deiner antwort könnte ich auch folgendes schreiben: wer hat dich nach deiner meinung zu meiner antwort gefragt:evil:? aber ich schreibe das nicht in wirklichkeit das hast du nur geträumt.:p

    natürlich hilft ihm das weiter.
    man muss nur verstehen beim lesen.

    ich brauche kein sachverständiger zu sein um zu merken das die reifen alt sind oder das im auto gespachtelt worden ist...:motz:

    überdenke mal deine antwort.

    ich habe es für meine schon getan, der text ist unglücklich formuliert ich geb's zu aber das ist nun mal das problem wenn man versucht etwas schriftlich zu erklären, da gibt es massive verständigungsprobleme...:gruebel:

    ich wünsche dir einen schönens wochenende :wink:




     
  6. serpent

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    also mal rein rechtlich, wenn du irgentwo schriftlich stehen hast 3,5 jahre und er ist nachweislich 4 dann ist das schon eine abänderung von vertragsinhalt und mindestens grobe fahrlässigkeit beim vertragsbruch
     
  7. TS
    delicocuk

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    Vielen Dank für die Antworten

    zur Aufklärung:

    Ich verstehe nicht viel von Autos, das sollte aus meinem Beitrag ersichtlich sein. Man lernt eben dazu!

    Ich habe das Auto auch probegefahren. Das einzige was ich mir vorwerfen lassen kann ist, das ich das Auto während der Probefahrtzeit hab nicht vom TÜV oder ADAC durchchecken lassen, aber wie SmartMarc schon gesagt hat, ich habe das Auto vom Ford Vertragshändler gekauft, der hier 5 Filialen hat und darüberhinaus wurde mir das Auto werkstattgeprüft übergeben. Das Auto hatte nur 7500km drauf, ehemaliges Leasingfahrzeug einer älteren Dame!

    @support: Ich denke nicht, das das "abmontieren" des Ersatzrades beim Autokauf üblich ist, um unter dem Reifen nach "Schrammen" zu suchen ?

    @serpent: Auf dem Verkaufsschild stand dreieinhalb jahre, aber ich habe das in der Zwischenzeit weggeschmissen, oder behält das jmd. von euch länger als 2-3 Monate? Auf dem Kaufvertrag steht nur EZ 06/2002 und das stimmt.


    Naja, habe das Fahrzeug heute abgeholt. Verbraucherzentrale war geschlossen. War beim TÜV. Die haben sich das Fahrzeug bzw. die Reifen angeschaut und waren erstaunt über die "Alterserscheinungen" an den Reifen. Ich solle mal mit Continental darüber reden. Die Profiltiefe wäre OK aber der Zustand wäre trotzdem sehr schlecht.

    Für ein Gutachten, um rechtlich gegen den Händler vorzugehen, müsste ich einen Termin ausmachen. Werde aber mal beim ADAC vorbeifahren und mich auch beim Hauptwerk in Köln beschweren bzw. erkundigen. So leicht lasse ich mich nicht abspeisen!


    Die Spachtelspuren wären auch sehr komisch, aber es würde nicht aussehen als wären neue Teile verbaut worden. Wie gesagt, ich solle mit einem bestimmten Kollegen von denen einen Gutachter Termin vereinbaren wo dann viel genauer untersucht werden kann.


    Na, schau ma mal würde ein Kurpfälzer sagen :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2006
  8. SmartMarc

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    Wenn im Kaufvertrag das richtige Datum drin steht, kann man nix machen - Schließlich ist der beidseitig bindend und nur das, was da drinsteht gilt. Den sollte man natürlich aufmerksam lesen, bevor man den unterschreibt. Da wirste leider nix mehr machen können. Deine einzige Chance wäre ein verschwiegener Unfallschaden.
    Die Reifen - Ist natürlich möglich, dass die alte Reifen draufgezogen haben. Das wäre allerdings ne Sauerei, bleibt allerdings dem Händler überlassen, ob er die auf Kulanz neuere besorgt, da diese Teile nicht von der Garantie gedeckt werden. Meine Erfahrung bei Ford ist allerdings, dass die sehr Unkulant sind, dass die dir die Spureinstellung innerhalb der ersten 6 Monate berechnen wollten spricht dafür. Ich hätte dem einen sarkastischen Spruch an den Kopf geworfen und wäre zu einem anderen Händler gefahren, schließlich gilt die Garantie überall.

    @support: Mit Sachverständiger meinte ich das man was von der Sache versteht. Aber dir auch ein schönes Wochenende.
     
  9. TS
    delicocuk

    delicocuk Forums Neuling

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    @SmartMarc: Die Achsvermessung hat nichts mit Kulanz zu tun. Habe ich zumindest nach der Fahrzeugabgabe rausgefunden. Zum Glück klappt es mit dem lesen besser als mit dem Autosachverständigen-Auge :)

    In den A1-Garantie Bestimmungen findest du unter Punkt 2 eine sinngemäße Aussage, die besagt das alle Mess, Kontroll usw. Messungen die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem garantiepflichtigen Schaden stehen, auch nicht bezahlt werden dürfen, was aber impliziert, das wenn sie im direkten Zusammenhang stehen bezahlt werden müssen. Daher war die lautstarke Diskussion überflüssig. Auch wenn die das nicht wahrhaben wollten, ist das eine Garantieleistung, was Sie mir nicht zustehen wollten. Und das ist Abzocke!

    Aber ich gebe nicht so schnell auf.


    ps: das mit den Reifen ist so eine Sache. Die Sachmängelhaftung schließt die Reifen mit ein. Ich weiss nur nicht, ob diese Regelung nur für Neuwagen gilt. Das muss ich wohl in Köln nachfragen.
    Hier der Link: http://www.ford.de/ie/suche/fordfaq/faq_garantie/-/-/4/31#16

    und dort unter nähere Info:
    "
    Im Falle eines Material- oder Herstellungsfehlers haben Sie in fast allen Ländern Europas Anspruch auf Reparatur ohne Berechnung.

    Bei der Sachmängelhaftung laut Gesetz kann ein Verkäufer nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr anwenden. D.h. der Käufer muss beweisen, dass der aufgetretene Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache bestanden hat. Jedoch liegt die Betonung auf "kann".

    Um diese Unsicherheit für unsere Kunden abzuschaffen, gewähren alle Ford Händler Käufern von Neuwagen ab sofort die Ford Partner-Garantie, bei der diese Beweislastumkehr nicht zur Anwendung kommt.

    Voraussetzung für die Übernahme dieser Garantie ist, dass der Besitzer sein Fahrzeug regelmäßig nach den jeweils gültigen Ford-Wartungsvorschriften in einer Fachwerkstatt unter Verwendung von Ford Original-Teilen oder Motorcraft-Teilen warten lässt und dies im Serviceheft mit Stempel und Unterschrift eingetragen wird."

    Und das müsste der Fall gewesen sein. Bei 15000km dürfen die Reifen nicht so spröde sein, evtl. Materialfehler. Mal sehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2006
  10. SmartMarc

    SmartMarc Forums Inventar

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    Ich meinte nicht, dass die die Achsvermessung auf Kulanz machen sollen, sondern dass wenn die sich bei Sachen, die eindeutig innerhalb der Garantieleistung sind schon so anstellen, die sich bei Sachen, die darüber hinaus gehen noch viel mehr anstellen werden.
     
  11. joker1966

    joker1966 Forums Neuling

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    Hmm das hört sich ja alles richtig grausig an...

    Also ich würde als erstes noch einmal im Kaufvertrag nachsehen ob dort
    "das Fahrzeug ist unfallfrei steht".
    Den das Spachtelreste und Farbnebel in der Reserveradmulde und und.. zu finden sind ist nicht normal.
    Also wenn ein Unfallfreies Fahrzeug erworben hast,lt. Händler, du beweisen kannst das es eben doch einen Schaden gab.
    Gibst du ihm ganz einfach das Auto mit hilfe eines Anwaltes zurück und bekommst dein Geld wieder und zwar kompl. abzüglich Kilometerpauschalen für die genutzten Kilometer. Sonst Nix
    Ich weiß nicht mehr wo und wie lange das her ist, es gibt aber Gerichtsurteile dazu. Und die tatsache das du das Auto beim Händler erworben hast spricht für dich..denn er hätte unfallschäden schon bei seinem ankauf erkennen müssen.

    Aber fünfzig Euro für ein ordentliches Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt
    solltest du auf jedenfall investieren...

    Gruß Jörg
     
  12. SmartMarc

    SmartMarc Forums Inventar

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    Das muss nicht im Vertrag stehen - Wenn nicht drin steht dass es sich um einen Unfallwagen handelt, kann man davon ausgehen, dass der Wagen unfallfrei ist. Der Schaden wäre nämlich Anzeigepflichtig.
     
  13. olli

    olli Gast

    hi!:wink:

    also ich bin der meinung,wenn du zur dekra oder zu einem anderen gutachter fährst und die stellen fest das dort ein schaden ausgebessert worden ist,b.z.w. dort ein unfallschaden war ,muss der händler den wagen zurücknehmen.
    schließlich hat dann der händler dir das verschwiegen.
    gruß olli:)
     
  14. safaritünnes

    safaritünnes Forums Anfänger(in)

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    Holy Shit. Ich liebe solche Situationen :) 1. Hätte ich dem Mechaniker sowas von den Ar*** aufgerissen, der könnte sich einen neuen Job suchen (War bei unserem 5er auch so, da hat einer bei einer Reperatur eine Schraube in den Zylinder fallen lassen, war zu faul die raus zu holen weil Feierabend war. Am nächsten Tag haben wir den abgeholt, könnt euch ja vorstellen was dann passiert ist ;) ) 2. Der Geschäftsführer hätte sich schön mit meinem Anwalt und der Ford-Zentrale auseinander setzen dürfen. Mal schauen ob der dann noch so frech ist. 3. Ab zu einem Sachverständiger, Auto total durchchecken lassen. Wenn klar wird das er einen verschwiegenen Unfallschaden hat oder der KM-Zähler zurückgedreht wurde, dann treten Punkt 1+2+4 in Kraft ;) 4. Immer richtig Streß machen, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und zeigen das du dich nicht einschüchtern lässt!
     
  15. olli

    olli Gast

    so seh ich das auch safaritünnes:wink:
    gruß olli:wink:
     
  16. BBS99

    BBS99 Forums Inventar

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    Naja wer eine Schraube im Zylinder liegen lässt der verdient es auch nicht anders.
     
  17. piebald

    piebald Forums Anfänger(in)

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    habe mir nicht alle beiträge genau durchgelesen, gebe aber trotzdem nochmal meinen senf dazu.

    auto ist 4 jahre alt und du wußtest das nicht? datum der erstzulassung sollte man doch mindestens einmal geprüft haben.

    7500km bei einem 4 jahre alten fahrzeug ist mehr als unwahrscheinlich, den hätte ich niemals gekauft. alte dame hin oder her die den gefahren hat, das sagt ja wirklich jeder beim verkauf.

    ansonsten würde ich echt die sache mit der reserveradmulde wegen der spachtelmasse und dem farbnebel prüfen lassen. wenn das ein unfallwagen ist, dann bekommst mit einem anwalt dein geld ganz sicher wieder oder zumindest bares für die wertminderung. wenn du im adac bist, dann kannst du auch mal einen von deren anwälten besuchen und kostenlos mit den über die sache sprechen und schauen was die dazu sagen. das sind welche die sich extra auf sowas spezialisiert haben.

    einfach so bekommst du den wagen nach einem halben jahr jedensfalls nicht mehr los bei ford. und die a1 garantie hat leider viele viele viele lücken, ich hatte auch ein paar monate nach fahrzeugkauf reperaturen die nicht gezahlt wurden weil die teile nicht in der a1-liste standen.
     
  18. TS
    delicocuk

    delicocuk Forums Neuling

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    @piebald:

    Jein! Das Fahrzeug ist 06/2002 zugelassen, und beim Kauf 11/2005 demnach 3,5jahre alt. Der Geschäftsführer von der Werkstatt hat die Farhgestellnummer in den PC eingegeben und behauptet das das Farhzeug beim Kauf schon 4 Jahre alt war. In deinem Fahrezeugschein findest du ein Datum unter der Ziffer "6" die zu "K" gehört. Dort steht bei mir 11/2001, woraus du lediglich ableiten kannst das das Fahrzeug zwischen 11/2001 und 06/2002 produziert wurde. die 11/2001 sagt nur aus, das die Genehmigung zur Produktion dieser Fahrzeuge damals erst erteilt worden ist. Das genaue Produktionsdatum ist aus Fahrzeugbrief bzw. Schein nicht klar ersichtlich. Wers besser weiss, kann mich ja aufklären.
     
  19. piebald

    piebald Forums Anfänger(in)

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    produktionsdatum kannst du glaube ich nur mit der fahrgestellnummer rausfinden.

    die ez war dann aber doch nur 3,5 jahre zurück oder? darum geht es ja eigentlich, ob der jetzt schon als austellungsstück oder so vorher irgendwo stand ist ja eher unwichtig.
     
  20. SmartMarc

    SmartMarc Forums Inventar

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    Eben - Das Herstellungsdatum ist irrelevant, die Garantie gilt ja auch erst ab Zulassung und nicht sobald er aus der Fabrik läuft.