hallo. Wollt n paar Sachen mit meinen Wischern anstellen und hab noch n paar Fragen. Auto ist n MK4 Front: Wollt mir diesen Einarmwischer von Nierenspender bauen und wollt Fragen wie das mit Tüv aussieht? Muss ich damit zum TÜV oder passt das auch so? hab Schweissgerät und alles zur Verfügung und das ist deshalb n Kinderspiel den "eben" zu basteln. Heck: Will auch meine Heckklappe cleanen. Wischer und Pflaume weg. Die selbe Frage mit dem Wischer... TÜV? Und wenn ich die Klappe zum lacker geben, muss dafür die Scheibe raus? Und wie ist das mit der Heckscheibenheizung, ist das n Stecker für da und die abzuklemmen? Ich habe sonst auch nur meine Tieferlegung eingetragen und für den Rest hab ich ne ganze Mappe voll Papierkram. Bisher waren alle Kontrollen damit zufrieden(oder zu faul ). Vielleicht fallen die Wischer nicht mehr auf. Wäre euch sehr verbunden wenn ihr mal erfahrungen, wissen, Tipps posten könntet. mfg Mirko
Also: Fehlender Heckwischer muß nicht eingetragen werden. Der selbstgebaute Einarmischer schon. Ist eine Einzelabnahme §21. Und ob das eingetragen wird würe ich vorher mit dem Prüfer absprechen, bei mir hats erst beim 3. TÜV geklappt. Wenn du die Heckklappe lacken willst muß die Heckscheibe auf jedenfall raus. Die Heizung ist einfach abzuklemmen, an einer Seite einfach nur einen Stecker abziehen (+), an der anderen einen Kontakt abschrauben(-).
muss trotzdem eingetragen werden ... das ist eber eigenlich erher weniger das problem ... wende nen gutachten dabei hast ist die sache sogut wie im kasten und eigenbau ist auch nciht so das theam, hab ich sofort eingetragen bekommen (hatt ne kopie vom fahrzeugschein wo schonmal so einer verbaut wurde) ... hinten den wischer hab ich auch weg, und das ohne eintragung, hat auch nie jmd was gesagt ...scheibe raus ist auch keine thema ... die ist nur reinge"klickt", ist also nix geklebt. //edit // wenn du einen kaufen willst wuerd ich den von bonrath nehmen, der ist zwar recht teuer hat aber nen richtig schoenen dicken wischerarm, was recht geil aussieht.