tiefer legen ohne eintragung

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk3" wurde erstellt von Kennx, 22. September 2006.

  1. Mk2 16V

    Mk2 16V Forums Inventar

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    Is ne rein rechtliche Geschichte. Solange nix passiert is alles prima. Wenn Du aber mit Deinem selbst verbastelten Hobel in ne Bushaltestelle reinnascht weil das Federbein falsch drin war, dann wird der Gutachter der Versicherung fragen wer das eingebaut hat. Und wenn Du dann nich die Rechnung von Ford-Meier hast, dann zahlste die 342 Millionen für 18 Schwerbehinderte und 6 Tote selbst. Bei nem Fahrwerk was eingetragen is und/oder direkt in ner Fachwerkstatt verbaut wurde haste diese Sorge nich.
     
  2. Waldguru

    Waldguru Forums Anfänger(in)

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    ...oder eben der Bulle, der weil ihn seine Alte nicht mehr ranlässt, Dir unbedingt eins auswischen will und penibel nach Veränderungen und deren Eintragungen an Deinem Fahrzeug sucht. Der macht es sich ganz einfach und entzieht Dir einfach die ABE, so daß Du im Endeffekt noch sehen mußt, wie Du das Fahrzeug vom Fleck bekommst, ohne es von eigener Kraft fortzubewegen.

    Mfg, Waldguru
     
  3. Didi

    Didi Forums Inventar

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    Sorry aber das is doch absoluter schwachsinn!

    Der kann dir dafür ne Mängelkarte geben
    Fährst zum TÜV und der lacht sich drüber tot!

    Ich muß ja noch nichtmal dieses Formblatt da oben dabeihaben!
    Und ne Rechnung kann auch keiner verlangen.
    Wieso sollte ich die aufheben?
    Kann ja auch der Vorbesitzer eingebaut haben lassen!


    Klar. Wenn was nid richtig angebaut war dann ist man immer der der am Arsch ist
    Wäre abers gleiche wenn ich ne Scheinwerferblende mit ABE nid richtig anbaue und die während der Fahrt wegfliegt und jmd ins Auge und der dann blind wird.
    Oder wenn nen Heckspoiler sich während der Fahrt löst und nem Auto hintendran vor die Räde fällt.
     
  4. Waldguru

    Waldguru Forums Anfänger(in)

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    ...ich hab meine Antwort ein wenig falsch bezogen... Wollte damit nicht sagen daß es wichtig wer es eingebaut hat, sondern daß es abgenommen und eingetragen ist.

    Einem Kumpel haben die bei seinem Kadett wegen mehrerer Sachen (glasierte Rückleuchten, Tieferlegung etc.) die Siegel am Nummerschild zerkratzt und das Fahrzeug somit stillgelegt (da eine gesicherte Weiterfahrt angeblich unmöglich sei). Er mußte es abschleppen lassen und beim TÜV erstmal alles in Ordnung bringen lassen. Das ganze ist auch noch in der Fremde in Bayern passiert.

    MfG, Waldguru
     
  5. Didi

    Didi Forums Inventar

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    ABE/ EG-Genehmigung sagt halt dass es nicht abgenommen werden muß!

    Wenns berechtigt ist, ok!

    ABER:
    Die Polizei darf nid eifnach ne Plakette abkratzen!
    Wenns da bedenken gibt muß das Auto zu nem TÜV gebracht werden vor Ort, der dann die Weiterfahrt verbieten darf.
    Bekannter von mir mit Corsa wurde angehalten von der Polizei die meinten, dass die Eintragungen nicht richtig seien! Also ab zum TÜV zusammen mit der Polizei. Der hat sich das angeguckt und war alles in Ordnung.
    Da sich das ganze über die Nacht hingezogen hat bekam er zum Schluß sogar noch eine Entschädigung.
     
  6. Waldguru

    Waldguru Forums Anfänger(in)

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    Also bei meinem Kumpel hat es sich so abgespielt... ich glaube nicht daß der mich in irgendeiner Weise angelogen hat, zumal das ganze an einem Samstag Abend stattgefunden hat... also nix mit schnell zum TÜV oder so.

    Desweiteren hab ich auch noch nie was von einer Entschädigung gehört... wenn ein Verdachtsfall auf Unrechtmäßigkeit besteht (den begründen die schon irgendwie), dann hast Du halt die Brille auf... Die sind ja noch nicht mal verpflichtet Dir Dein Auto wieder zusammenzubauen, wenn sie es zwecks Durchsuchungen vorher auseinandergenommen haben.

    MfG, Waldguru

    [Edit]
    eine ABE ist eine Allgemeine BetriebsErlaubnis, die Du auf Dein Fahrzeug hast... einzieht man diese Dir, dann darfst Du das Gefährt im Rahmen der StVO nicht mehr weiterbewegen.
    [/Edit]
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2006