Was tun nach dem TÜV?

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von SexOnTheBeach, 7. Juli 2004.

  1. SexOnTheBeach

    SexOnTheBeach Forums Neuling

    Registriert seit:
    15. März 2004
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Habe meine Tieferlegung eintragen lassen, habe aber vom Tüver nur zwei Din A 4 Blätter gekriegt, wo drauf steht das ich es in die Fz-Papiere eintragen lassen muss... Wo soll ich damit hin und kostet mir das wieder
    Geld, Brauche ich den Fahrzeugbrief dazu???

    Bitte helft mir!

    Danke
     
  2. FoFiFahrerIn

    FoFiFahrerIn Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    4. April 2003
    Beiträge:
    1.054
    Zustimmungen:
    0
    Nimm Brief und Schein und geh damit zur Zulassungsstelle!

    Soweit ich das noch in Erinnerung habe, wollen die für die Eintragung in die Papiere 10,60€. :)
     
  3. kaos

    kaos Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    13. Oktober 2003
    Beiträge:
    1.171
    Zustimmungen:
    0
    jetzt gehst du mit dem wisch zu zulassungstelle,
    nimmst den brief und den schein mit, legst ca. 10 euro auf den tisch und gut ist.

    hab das fahrwerk auch schon zwei monate oder so drin,
    und es steht noch nix im schein ,
    aber tüv ist drauf.
    hab mit nem grünen geredet,
    solang das mit dem tüv erledigt ist, ist es nicht so schlimm, man sollte es halt bald mal erledigen
     
  4. FoFiFahrerIn

    FoFiFahrerIn Forums Bewohner(in)

    Registriert seit:
    4. April 2003
    Beiträge:
    1.054
    Zustimmungen:
    0
    Mich ham mal Bullen Abends angehalten, die meinten, spätestens ein Jahr nach der Tüv-Abnahme muss es in den Papieren stehen :)
     
  5. TS
    SexOnTheBeach

    SexOnTheBeach Forums Neuling

    Registriert seit:
    15. März 2004
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    danke
     
  6. Impy

    Impy Forums Fortgeschrittene(r)

    Registriert seit:
    5. Januar 2002
    Beiträge:
    226
    Zustimmungen:
    0
    Ort:
    Cologne, Germany
    Weder für die Felgen noch für die Tieferlegung musste ich danach sofort zur Zulassungsstelle sondern erst wenn sich die das nächste mal damit befassen.
     
  7. Hubärli

    Hubärli Forums Elite

    Registriert seit:
    30. Mai 2003
    Beiträge:
    1.251
    Zustimmungen:
    0
    stimmt, hast ja das gleiche gutachten :p
    bei den RS Federn stand drin dass man es unmittelbar nach der abnhame machen soll.
     
  8. Real GFJ

    Real GFJ Forums Inventar

    Registriert seit:
    9. Dezember 2001
    Beiträge:
    6.258
    Zustimmungen:
    0
    mein tüvver sagte mir auch ich brauchs nicht umtragen zu lassen....
     
  9. Piet

    Piet Forums Inventar

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    5.514
    Zustimmungen:
    0
    Der Unterschied ist dabei im Satzbau auf dem DInA4 Zettel zu suchen, da gibt es 2 vormulierungen:

    1."Die berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich".
    Das heißt, du mußt innerhalb von 6 Wochen den Kram in deinen Schein stehen haben.

    2."Die berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich".
    Das heißt, das du das erst in deinen Schein und Brief eintragen lassen mußt, wenn du eh bei der Zulassungsstelle bist, eher nicht. Da gibt es auch keine andere Frist, wie z.B. nach einen Jahr oder so, sondern eben nur dann wenn du da bei der Zulassungsstelle bist und die irgendwas an deinen Papieren ändern (Stillegung/Ummeldung/neue Kennzeichen etc.)
     
  10. XR2

    XR2 Forums Inventar

    Registriert seit:
    10. November 2002
    Beiträge:
    12.252
    Zustimmungen:
    147
    Ort:
    Tittenkofen
    Unser TÜV trägt das direkt in den Brief ein. Die Eintragung im Schein ist dann nur noch Formsache... Wenn ich dann eine Briefkopie dabeihab reicht das...
     
  11. Lama

    Lama Forums Inventar

    Registriert seit:
    7. Juli 2003
    Beiträge:
    3.284
    Zustimmungen:
    1
    wie jetzt? Felgen und fahrwerk muss ich beides noch mal extra in den Schein / Brief eintragen lassen? Davon hat der TÜVer aber nicht gesagt?!

    Ich hab mir die Zettel so genau net durchgelesen, ist das immer so?

    Werd mal in den Papieren krammen gehen, genug sind es ja.
     
  12. Lama

    Lama Forums Inventar

    Registriert seit:
    7. Juli 2003
    Beiträge:
    3.284
    Zustimmungen:
    1
    wie jetzt? Felgen und fahrwerk muss ich beides noch mal extra in den Schein / Brief eintragen lassen? Davon hat der TÜVer aber nicht gesagt?!

    Ich hab mir die Zettel so genau net durchgelesen, ist das immer so?

    Werd mal in den Papieren krammen gehen, genug sind es ja.
     
  13. Lama

    Lama Forums Inventar

    Registriert seit:
    7. Juli 2003
    Beiträge:
    3.284
    Zustimmungen:
    1
    scheiß doppelpost, das lahmt aber auch ganz schön hier... (trotz DSL)


    Also bei meinem Fahrwerk steht:

    Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist NICHT erforderlich aber möglich.


    Bei meinen Felgen steht:

    Die berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung erforderlich.

    (was heiß hier Befassung? Ich war damit zur HU und auch bei der Eintragung des Fahrwerks. Alle wollten die Papiere sehen, aber die Eintragung hat keinen Interessiert! *gruebel*)

    Bürokratenwirrwar sondergleichen, hier in Germany.
     
  14. Piet

    Piet Forums Inventar

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    5.514
    Zustimmungen:
    0
    Für dich heißt das, das du alles so lassen kanst, wie es jetzt ist, du mußt nur die Zettel immer dabei haben. Extra eintragen lassen mußt du das nicht mehr in den Schein, das mußt du erst, wenn du wegen was anderen eh zur Zulassunsstelle mußt. (siehe auch meinen letzten Post oben, da fällst du unter Punkt 2)