Hallo! In meinem (neuen) Fahrzeugschein steht als zulässige Rad-/Reifenkombination nur die 175/65R14 drin, von den serienmäßigen Alus (195/50R16) die beim Sport ja dabei sind ist nicht's eingetragen! Könnte das mal bei ner Kontrolle ein Problem werden? Muss ich das nachträglich eintragen lassen? Das wäre dann ja voll die abzocke... Danke, Gruß Nico
TÜV-Süd sagt dazu::lupe: Simpler Ausweg bei einigen Modellen: Weitere Reifengrößen sind im Tankdeckel aufgeführt, wenn im Innern der Klappe eine Tabelle Angaben zum Luftdruck macht. Zudem machen manche Hersteller Angaben in der Betriebsanleitung. Die wechselt aber oft beim Kauf von privat den Besitzer nicht, weil sie nicht im Auto aufbewahrt wird. Reifenkäufer können sich zudem in Fachwerkstätten und beim Reifenhändler beraten lassen. TÜV SÜD Auto Service liefert nun an seinen 300 TÜV Service-Centern auf Kundenwunsch eine schriftliche Bestätigung der kompletten Serienbereifung eine speziellen Fahrzeugs. Die Sachverständigen von TÜV SÜD lesen dabei die Daten der Typgenehmigung bzw. der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kunden-Fahrzeugs aus ihrer Prüf-Datenbank aus – alle genehmigten Reifengrößen sowie die dazugehörigen Felgen-/Rädergrößen, der Service kostet 5,- Euro. :kippe:
Meine abgenommenen Rad/Reifenkombis wurden auf einem gestempelten Zettel vom Straßenverkehrsamt am Fahrzeugschein angetackert... Serienkombis sind bei den neuen Fahrzeugscheinen egal, die Bullen haben Zugriff auf die Fahrzeug BE des KBA, wo allle Größen aufgelistet sind.
Zum wiederholten Male Neufahrzeugen liegt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei. Darin sind alle erlaubten Rad-Reifenkombinationen aufgeführt. Hat der Händler die nicht ausgehändigt :schnarch: , freundlich die Herausgabe verlangen, gehört nämlich zum Fahrzeug.
Hat das womöglich was damit zu tun dass ich das Auto finanziere? Weil da bleibt ja bspw. der Brief ja auch bei der Ford Bank.
Also ich hab mal ein bissl gegoogelt und ich hab gelesen dass man eine solche EG-Übereinstimmungsbescheinigung nur braucht/bekommt wenn man das Fahrzeug aus dem Ausland (egal ob EU oder nicht) importiert und nicht wenn es in Deutschland gebaut wurde! Mein Händler ist in solchen Dingen auch recht kompetent und er hat damals nichts von so nem Wisch erwähnt, was mich doch recht stutzig macht!
Ich habe sowohl beim Fiesta als auch beim Focus eine erhalten. Beides keine EU-Fahrzeuge und der Focus wurde definitiv in Deutschland gebaut ;-)
Ich hab beim Kauf des ST's auch so eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erhalten. Das hat nix damit zu tun, ob der kfz-brief bei der Bank liegt. Und es handelt sich definitiv nicht um ein Importfahrzeug, und wurde auch nicht im Ausland gefertigt! Meine serienmäßigen Alus stehen auch nicht in der Zulassung. Dort ist nur noch die kleinste erlaubte Größe angegeben. Bei ner Kontrolle wird das keine Probleme geben, da es die Technik ermöglicht, innerhalb von wenigen Minuten herauszufinden, was an dem Auto serienmäßig oder auch ohne weitere Abnahme erlaubt/zugelassen ist.
Hab auch nen extra Zettel bekommen mit dem mündlichen Hinweis meines Händlers das ich den gut aufbewaren und immer mitführen solle. Meinen Wagen hab ich selber gebaut und ich war definitiv in Köln