Info neue Zulassungsvorschriften

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von erftexpress, 9. Februar 2007.

  1. erftexpress

    erftexpress Forums Anfänger(in)

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    zur Info für alle die es noch nicht gelesen haben :

    Wiederzulassung von Fahrzeugen wird leichter [​IMG]
    Am 1. März 2007 werden neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen in Kraft treten. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden am 29. April 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen beziehen sich laut DEKRA neben der Wiederzulassung von Fahrzeugen unter anderem auf die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge sowie die Begutachtung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge.

    Die neuen Regelungen sollen im Bereich der Zulassung die Voraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation schaffen sowie Aufwand und Kosten bei der Zulassung von Fahrzeugen verringern. Hier die wesentlichen Änderungen:

    * Wiederzulassung: Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist gegenwärtig noch ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

    * Oldtimergutachten: Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (bisher nach § 21c StVZO, neu: § 23 StVZO). Diese Begutachtung darf vom 1. März 2007 an auch von Prüfingenieuren durchgeführt werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen können damit die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.

    * Rotes Oldtimerkennzeichen: Künftig werden rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben. Die Fahrzeuge müssen vorher einer Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Das Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Old-timer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.

    * Vorschriftsmäßigkeit: Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.​
     
  2. McNugget

    McNugget Forums Elite

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    Das ist ja höchst erfreulich! Dann kann man sich endlich mal ein paar Jahre nen Wagen zum aufbauen hinstellen, ohne nachher komplett ohne Mängel dastehen zu müssen.

    Was ist denn aber die 49. Ausnahmeverordnung bei Oldtimerkennzeichen?
     
  3. SCP

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    Hmmmm.......
    Es war ja klar, das Änderungen kommen würden....

    Hast Du irgendwelche (neuen) Erkenntnisse zum Bestandsschutz bereits ausgegebener 07ner Nummern?:gruebel:
     
  4. Shadowman

    Shadowman Gast

    * Vorschriftsmäßigkeit: Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.



    zählen unsere freunde in grün auch zu den amtlich anerkannte Sachverständigen?
     
  5. psyrus

    psyrus Forums Inventar

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    nein
    aber die dürfen einGutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.
     
  6. Mk2 16V

    Mk2 16V Forums Inventar

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    Nope, aber zur Verwaltungsbehörde.
     
  7. 2erFistelTreiber

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    Wir haben hier Bestandsschutz. Hab mich da extra nach erkundigt, sonst wär meine Sammlung nämlich nicht zu halten gewesen.
     
  8. ASTB

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    Richtisch.

    Hab eben noch meinen Mk1 auf die 07er Schreiben lassen, natürlich unbefristet....


    MfG

    ASTB