Frage zu Vollschale und Sportgurten...

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk3" wurde erstellt von fiestaXR2i-m18, 28. Januar 2007.

  1. sergio

    sergio Forums Semi-Profi

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    Sitze mit Lehnenverstellung muss man generell nicht eintragen lassen!?

    Vollschalen aus GFK mit seitlicher Befestigung gibt es von Recaro mit ABE, das Modell heisst "Pole Position".

    3" breite 5- bzw. 6-Gurte gibt es von Schroth, haben ECE-Zulassung.

    Grüsse,

    Sergio
     
  2. FiestaCrussin

    FiestaCrussin Forums Inventar

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    Sitze mit lehnenverstellung müssen auch eingetragen werden außer du bist im besitz einer gültigen ABE für die sitze
     
  3. TS
    fiestaXR2i-m18

    fiestaXR2i-m18 Gast

    das hilft mir da ja auch nicht oder?
     
  4. sergio

    sergio Forums Semi-Profi

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    Das ist meiner Erfahrung nach falsch, da mir bereits zwei Prüfer das Gegenteil bescheinigt haben - die Eintragung zwar vorgenommen hätten, aber eben nur wenn ich darauf bestanden hätte und nicht weil es vorgeschrieben ist. Wird das vielleicht regional unterschiedlich gehandhabt?

    Grüsse,

    Sergio
     
  5. FiestaCrussin

    FiestaCrussin Forums Inventar

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    bei uns hier sagt mein prüfer das die eingetragen werden müssen alleine aus dem grund das der richtige einbau der konsolen etc geprüft werden muss.
     
  6. TS
    fiestaXR2i-m18

    fiestaXR2i-m18 Gast

    okay das thema vollschale ist nun für mich gegessen... ;)

    aber auch geil... wenn ich selber ne AHK drunterbaue und nen 3,5t hänger ziehe interessiert den tüv das weniger, als wenn ich sitze ändere
     
  7. RH-Renntechnik

    RH-Renntechnik Forums Inventar

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    Das Intresiert dann nur die Rennleitung
     
  8. TS
    fiestaXR2i-m18

    fiestaXR2i-m18 Gast

    sooo...doch wohl net sooooo schwer die einzubauen, will mir wohl Sandtler Racing holen, haben eine Fia-Zulassung, die haben untere 345er Befestigung, eintragbar?
     
  9. sergio

    sergio Forums Semi-Profi

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    Mit der unteren Befestigung hast Du dann aber keinerlei Verstellmöglichkeit hinsichtlich Lehnenneigung, bei Sitzen mit seitlicher Befestigung lässt sich ja zumindest der Winkel des gesamten Sitzes verändern, was manche TÜV-Prüfer ausreichend finden.

    Hier wird Dir aber trotzdem geholfen:
    http://www.youngtimer-tuev.de

    Grüsse,

    Sergio