Gewindefahrwerk Tüvfrage

Dieses Thema im Forum "Sonstige Tuningfragen" wurde erstellt von SaphirRS, 22. April 2007.

  1. SaphirRS

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    Hi wollte mal wissen wie das aussieht wenn ich mein Gewinde in den nicht geprüften Bereich runterschraube, wirds dann ne Einzelabnahme oder ist das gar nicht möglich das dann eingetragen zu bekommen?
     
  2. Fanatic

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    Kriegste nicht eingetragen, bei mir wars jedenfalls so!!
     
  3. xrs2000i

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    Kommt auf den TÜV an. Es soll ja TÜVs geben die fast alles eintragen ;) :D

    Wemm der aber so tief ist wie auf deinem Bild dann bekommst du das alleine schon wegen dem Platz vom Boden zur Front nicht eingetragen. Zu nicht starren Teilen wie Stossies must du mindstens 7cm Bodenfreiheit haben.

    Ein kleiner Tipp. Es gibt für Gewindefahrwerke in der Regel auch andere Vorspannfedern (das ist die kleine untere Feder) und mit der kommt man automatisch tiefer und bleibt aber im geprüften Verstellbereich. Das ist zwar nicht legal aber fällt nicht so auf wie als wenn man den gerüften Bereich unterschreitet.
    Das geht natürlich auch nur wenn du eine Vorspannfeder hast bei deinem Gewinde. Mein FK-Königsport hat eine. Bei dem kann ich garnicht aus dem geprüften Bereich rausgehen, weil sonst die Feder keine Vorspannung mehr hat. Habe den so tief gedreht das die so gerade noch ne Vorspannung hat.
     
  4. TS
    SaphirRS

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    Hi so tief wie er auf dem Bild ist war er mit dem KAW Fahrwerk da war er 80 tiefer hatte so ca 4 cm Bodenfreiheit was absolut nicht mehr schön ist habs aber trotzdem so eingetragen bekommen^^

    Habe mir ja deswegen jetzt ein Gewindefahrwerk verbaut damit der etwas höher kommt wollte aber mal gerne wissen wie das ist weil 2 oder 3 cm könnte er vorne doch wieder runte :)

    Aber mit der Vorspannfeder währe nich schlecht habe auch das Königsport was übrigens absolut geil ist!!!! Bekommt man die bei FK ????
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2007
  5. D.J.C

    D.J.C Forums Semi-Profi

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    Fahr doch mit dem hochgedrehten Fahrwerk zum Tüv und lass es eintragen!!! Wenn er keine Tiefe einträgt so wie bei mir :lol: , dann kannst du es ja danach wieder runter schrauben!
     
  6. MK3fan

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    Nur das Problem wenn er die höhe einträgt, und es mal jemand nachmisst, aber unwahrscheinlich :lol:
     
  7. D.J.C

    D.J.C Forums Semi-Profi

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    Man kann ja vorher den lieben Tüv-Mensch fragen wie er es einträgt:wink:
     
  8. MK3fan

    MK3fan Forums Bewohner(in)

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    Ok hast nen guten Prüfer :toll:
     
  9. C_ChRiS

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    ausserdem muss man die mindestabstände einhalten!!!!!!!

    * Lichtaustrittskante 500mm § __53 Abs. 1 StVZO
    * Blinker seitlich 500mm (§ __54 StVZO)
    * Nebelscheinwerfer 250mm (§ __52 StVZO)
    * Bremsleuchte 350mm § __53 Abs. 1 StVZO
    * Kennzeichen vorne 200mm § __60 Abs. 2 StVZO
    * Schlussleuchte 350mm § __53 Abs. 1 StVZO
    * Kennzeichen hinten 300mm § __60 Abs. 2 StVZO
    * Nebelschlussleuchte 250mm § __52a Abs. 1 StVZO, (§ __53d StVZO)
    * Blinker vorne 350mm (§ __54 StVZO)
    * Rückfahrscheinwerfer 250mm § __53a Abs. 3 StVZO
    * Blinker hinten 350mm (§ __54 StVZO)
    * Anhängerkupplung Kugelmitte 350mm (§ __44 StVZO)
    * Seitenmarkierungsleuchten 250mm § __51 Abs.3 StVZO, (§ __51a StVZO)

    Viele dieser Paragrafen wurden angepasst und entsprechen der Richtlinie ECE-R-48 der europäischen Union zu "Technische Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können - Regelung 48 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleutungs- und Lichtsignaleinrichtungen"


    ausserdem:
    http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=412&nodeid=412&_language=de
     
  10. TS
    SaphirRS

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    Hat er bei dir nur eingetragen mit Gewindefahrwerk bla bla bla und das wars??? Bei mir im Gutachten steht drinne die Kotflügelunterkant soll bis zur Radmitte gemessen werden und son Mist!
     
  11. xrs2000i

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    Ja die gibt es beim Sven :D ;)

    Zumindest hatte er mir die mal angeboten wie ich ihn danach gefragt hatte.
     
  12. D.J.C

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    JA steht ja bei mir im Gutachten auch drin aber das ist ja nur eine empfehlung für den prüfer! was er letztlich rein schreibt ist seine Sache!!!

    Bei mir steht eingetragen drin: FZ-Tieferlegung D. Geandert. Fahrwerk Kennz. Federn Vorn FK862/ FK1466 Hinten: FK863/ FK1865 Farbe blau I.V.M Federbein vorn FKG19 Hinten FKG20* O.W Beschr. od.Aufl.**
     
  13. TS
    SaphirRS

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    Dann werde ich mal unsere Tüvs abklappern und fragen wers so einträgt!

    Wo warst du denn beim Tüv ??? Köln is ja um die Ecke...
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2007
  14. D.J.C

    D.J.C Forums Semi-Profi

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    War damals in Köln Buchheim an der Frankfurter Str beim Tüv. Aber eigentlich ist der was strenger dort hat mich selber gewundert!!!:)
    Kann dir so mittlerweile den Tüv in Leverkusen empfehlen, da arbeitet ein gewisser Herr Wecking. Muss sagen wenn man ihm anständig gegenüber tritt ist er sehr entgegenkommend!
     
  15. TS
    SaphirRS

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    Habs heute bei unserem Tüv eingetragen bekommen zwar steht drinne wie tief aber habe es knapp 3 cm tiefer als der Tüv geprüfte Bereich eingetragen das reicht allemal muß den wieder nen tacken hoch drehen weils zu tief ist sonst kann ich jeder Bodenwelle weichen^^