Hallo, ich habe meinen Fiesta JBS Ghia von 1996 verkauft aber noch original 14" Alufelgen hier herumliegen mit 185/55 R14 Reifen. Da meine Schwester einen baugleichen 1997er Fiesta JBS in Grundausstattung fährt würde sie gerne die Felgen auf ihren Fiesta haben. Ist dies ohne weiteres möglich und erlaubt oder gibt es bei den Ausstattungsvarianten unterschiede? Meiner war ein 1.25l Zetec S und meine Schwester hat den 1.3l Endura E. Gruß, Thomas
Wenn bei deiner Schwester diese Felgen-Reifn-Kombination schon im Schein eingetragen sein sollte, gibt es gar keine Probleme diese zu verwenden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie nur noch vom TÜV abgenommen und in den Schein eingetragen werden. Da sie aber von Ford selber sind, dürfte das aboslut kein Problem darstellen und auch keine weiteren Bedingungen wie LEB oder Bördeln nach sich ziehen.
da meine schwester eher nach dem nutzen orientiert ist würde sie sicher kein geld für tüv ausgeben. bei mir stehen die felgen auch nicht im schein da es originalfelgen ab werk sind. in den neuen scheinen steht ja nichts mehr drin. reicht nicht so eine unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die müssen nicht vom Tüv eingetragen werden, die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ford reicht voll und ganz.
Thomas, deine Schwester hat Standardmässig, wie ich bestimmt auch nur 13" eingetragen...ich weiss nicht, ob da wirklich ne Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, bzw. in diesem Falle gültig ist wegen anderem Abrollumfang...
hey^^ naja der abrollumfang ist ja im endeffekt innerhalb der tolleranzen durch den geringeren reifenquerschnitt gruß, thomas
Was im Schein steht ist egal, was in der Fahrzeug BE beim KBA steht zählt! Hier die Bescheinung für 185/55 R14er (sponsored by wirthi.m): Deine Felge sollte die erste aufgezählte Teilenummer sein.