Tüv frage

Dieses Thema im Forum "Fiesta Mk4 / Mk5" wurde erstellt von FiestaDietrich, 4. Mai 2007.

  1. DJ_Decay

    DJ_Decay Forums Inventar

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    kommt wie gesagt auf den text unter der bescheinigng vom tüv an, kann sein das du das glück hast das es drunter steht das du nicht sofort korrigieren lassen musst.
     
  2. bjoern_pdm

    bjoern_pdm Forums Semi-Profi

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    jo, wäre ma interresant zu wissen bei mir stehen auch nur 145er drin und winterreifen sind 155iger
     
  3. MK5JBS

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    soweit ich weiß darf man die fahren, die auch im fahrzeugschein drinstehen. deshalb stehen se ja auch dadrin. ich darf mir ja auch keinen 1.6er motor in meinen wagen einbauen wenn der nicht im fahrzeugschein steht, nur weil der serie mit nem 1.6er produziert wurde. oder? kann auch sein das ich total den scheiß grade erzähl, aber ich denke dass man nur die sachen auch fahren darf die drinstehen ansonsten müssen andere gutachten seitens tüveintragung für ne neue rad reifen kombi erbracht werden. ???
     
  4. Xaero

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    Schon klar dass man normalerweise das fahren darf, was im Schein steht. Im neuen Schein steht aber nur noch eine Größe drin. Was ist denn z.B. mit den Leuten, die vorher die 2. eingetragene Größe gefahren haben, welche im neuen Schein nicht mehr eingetragen ist? Können sich ja schlecht alle neue Reifen kaufen.
     
  5. DJ_Decay

    DJ_Decay Forums Inventar

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    wenn es kombinationen sind, die nicht serienmäßig waren, und nachträglich eingetragen wurden werden die übernommen! hab ja auch den neuen schein und die 195/45 R15 wurden auch mit reingeschrieben. das geht sich nur um die "werksbereifung".
     
  6. Xaero

    Xaero Forums Inventar

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    Mir geht es ja um die serienmäßigen Reifengrößen. Im alten Schein stehen zwei fahrbare Größen drin, im neuen nur noch eine. Wie sieht´s mit der anderen Reifenkombi aus, welche nicht mehr im Schein steht?
     
  7. XR2

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    Wenn sie im alten Schein stand, wird sie in den neuen Schein übernommen. Bei neuen Autos wird grundsätzlich ab Werk nur noch eine Größe eingetragen. Eine weitere Größe die nicht ab Werk auf dem Fahrzeug geprüft wurde bzw. für die es keine ABE gibt werden nach wie vor per Einzelabnahme eingetragen